*Bericht von Germana Graceffo, aus dem Italienischen von Judith Gleitze*
Von der Verteidigung war nur der Anwalt G. Arnone anwesend, es wurde auch nur ein Zeugen, Dott. Bottone, von der Staatsanwaltschaft gehört.
Der Zeuge berichtet:
* Er habe im Juni und Juli 2004 als Leiter der Abteilung für die Quästur von Agrigento gearbeitet;
* Er habe keine Entscheidungsbefugnisse im Fall Cap Anamur gehabt
* Er erinnere sich nicht an die Befehle durch seine Vorgesetzten
* Er erinnert sich, dass ein Funktionär des Innenministeriums ihm den Befehl gab, der Cap Anamur zu untersagen, in Porto Empedocle vor Anker zu gehen;Diesen Befehl habe er an Dott. Ausenda weiter gegeben
* Er habe nie persönlich mit dem damaligen Innenminister Pisanu gesprochen, sondern nur mit Dott. Pinto, dem Leiter der Immigrationsabteilung im IM;
* Er weiß nicht, ob der Befehl des Nicht-Anlegens von Seiten des Questore oder von Seiten des Dott. Pinto kam, er erinnert sich nur an den Befehl;
* Die Gründe dieser Anweisung kennt er nicht;
* Er erinnert sich, dass der Befehl via Fax auf englisch über die Quästur von Agrigento an die Hafenmeisterei von Porto Empedocle gesandt wurde, dort waren wohl die Gründe und das Verbot erklärt
* Auf drängen des Nachfragen der Staatsanwaltschaft, sich doch besser zu erinnern, tut dies der Zeuge und meint, die Verweigerung habe wohl mit den Asylverfahren zusammen gehangen, aber an mehr erinnere er sich nicht. Die Staatsanwaltschaft zeigt ihm das englische Fax und dessen Übersetzung, der Zeuge bestätigt, dass es sich um dieses Fax handelt; Er erinnere sich aber nicht, wer die Übersetzung gemacht habe und fügt hinzu, dass er des Englischen nicht so mächtig sei.
* Er erinnert sich nicht, ob das Fax die Gründe beinhaltete, er kann sich auch nicht daran erinnern, dott. Ausenda die Gründe weiter gegeben zu haben, sondern er habe ihm gegenüber nur vom Verbot des Festmachens gesprochen;
* Der Zeuge bestätigt, dass sein Handeln mit der Quästur von Agrigento und dem Immigrationsbüro von Agrigento abgestimmt, weiß aber nicht mehr, wer was wann mit wem besprochen hat.
Das Gericht und die Staatsanwaltschaft insistieren weiter in den schon gestellten Fragen, aber der Zeuge bleibt dabei, sich nicht zu erinnern. Er glaubt, das Fax persönlich erhalten zu haben, aber er ist sich nicht sicher. Er glaubt auch, dass das Fax von Pinto geschrieben war, aber auch erinnert er sich nicht richtig.
Die Richterin bittet den Zeugen, das zu erzählen woran er sich erinnert, denn es scheint ihr nicht möglich – an die Richterkollegen gewandt -, dass man sich bei einer solchen Geschichte, die nationale und internationale Öffentlichkeit in den Medien erreicht habe, nicht erinnere.
Der Zeuge erinnere sich nicht an von der Regierung oder von den Behörden autorisierte Presse, die an Bord des Schiffes gegangen sei. Es könne sein, dass der Quästor interveniert sei, aber daran erinnert er sich nicht.
Der Zeuge bekräftigt, dass er nicht für spezielle, weitere Aktivitäten in der Sache eingesetzt war.
Die Staatsanwaltschaft berichtet, dass sie zweimal versucht habe, den Zeugen Stefan STUCHLIK vorzuladen, aber ohne Erfolg. Sie habe eine Anfrage über Interpol laufen lassen wollen, dort aber eine Ablehnung erhalten, diese zu bearbeiten.
Somit stellt sie den Antrag, die Aussagen vom 2.8.2004 des Zeugen Stuchlik verwenden zu dürfen, da es nicht zu einer persönlichen Zeugenaussage kommt.
Außerdem beantragt die Staatsanwaltschaft das Material, das in der deutschen Sendung PANORMA verwendet wurde und auf das sich der Zeuge Hilbert in der letzten Anhörung bezog.
Die Verteidigung besteht darauf, dass der Zeuge Stuchlik erreichbar sei und wenn man es ihr übertrage, werde sie ihn vorladen.
Die Staatsanwaltschaft beantragt die Aufnahme der Berichte der Spurensicherung (auf dem Schiff) und von zwei Videocassetten, die ein Lokalsender in Agrigento aufgenommen habe, als das Schiff in Porto Empedocle anlegte.
Außerdem beantragt die Staatsanwaltschaft das Einbringen der zusammengefassten Zeugenaussage des Sig. Spadavacchia, der sich zurzeit nicht in Italien befindet, die Verteidigung spricht sich gegen den Verzicht auf die Vorladung des Zeugen aus.
Die Staatsanwaltschaft beantragt, Dott. Pinto als Zeugen zu hören.