h6. Der Flüchtlingsrat Brandenburg lädt ein zum Seminar
Im Windschatten der 11 EU-Richtlinien, die diesem Änderungsgesetz seinen Namen gegeben haben, werden zahlreiche, oftmals auf den Evaluationsbericht des BMI zum ZuwG zurückgehende Verschärfungen, insbesondere zum Aufenthaltsgesetz, eingeführt. Hierbei einen klaren Durchblick zu erhalten ist nicht einfach – dafür soll diese Fortbildung eine Hilfestellung sein!
h6. Themen werden sein:
* Änderungen bei den Aufenthaltspapieren und den allgemeinen Erteilungsbestimmungen (§§ 5,8,9 AufenthG)
Neue Aufenthaltszwecke und die gesetzliche Bleiberechtsregelung (§§ 104 a und b, 9 a-c, Änderungen in der Opferschutzrichtlinie)
* Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27-36 AufenthG)
* Weitere Änderungen im AufenthG: Studierende, was passiert bei Verweigerung der Integrationsleistungen, Verschärfung der aufenthaltsbeendende Maßnahmen…)
Es wird genügend Zeit für Rückfragen und ggf. Falldiskussionen geben. Wenn gewünscht, kann auch ein kurzer Überblick über die Beschäftigungsverfahrenverordnung gegeben werden, bitte geben Sie das als Wunsch bei Ihrer Anmeldung an!
Wann: 22.11.2007, 9:45- 16:30 Uhr
Wo: Volkshochschule Potsdam, Dortustr.37, 14467 Potsdam
Referent: Volker Maria Hügel, Projektleiter des Qualifizierungsbüros in Münster
Kosten: Keine
Anmeldung bitte bis zum 15.11.2006 unter: info [at] fluechtlingsrat-brandenburg.de oder per Fax: 0331 – 716 499. Sollte Sie sich anmelden und dann ohne Abmeldung nicht erscheinen müssen wir eine Unkostenerstattung von 6,– € von Ihnen erheben.