*Grundlagen des Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrechtes und die Neuregelungen für Geduldete durch das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz*
Mit Unterstützung des Europäischen Flüchtlingsfonds/ EFF
*Referentin:* Franziska Nedelmann, Rechtsanwältin, Berlin
*Termin:* Donnerstag / Freitag 12./13. März 2008; am 12.3. von 11 bis 17 Uhr, am 13.3. von 10 bis 16 Uhr, Teilnahme nur an beiden Tagen zusammen
*Ort:* Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin, Brandenburgische Strasse 80, 10713 Berlin-Wilmersdorf U-Bahn 7 „Blissestrasse“ oder U-Bahn 3/7 „Fehrbelliner Platz“
*Inhalt:*
Im der Fortbildung werden die Grundlagen des Aufenthaltsgesetzes und des Freizügigkeitsgesetzes/EU und die verschiedenen Aufenthaltstitel und -zwecke dargestellt (insbesondere Ausbildung, Studium und Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe und Flüchtlingsschutz; Daueraufenthaltsrecht; Duldung; Aufenthaltsgestattung zum Asylverfahren).
Sodann werden die Möglichkeiten des Zugangs zur Beschäftigungserlaubnis für Drittstaater nach dem AufenthG, der Beschäftigungsverfahrensverordnung und der Beschäftigungsverordnung dargestellt. Erläutert werden auch der Zugang zu selbständiger Erwerbstätigkeit für Drittstaater sowie der Zugang zur Arbeitsberechtigung für neue Unionsbürger und deren Familienangehörige nach der Arbeitsgenehmigungsverordnung und der Anlage zum EU-Beitrittsvertrag.
Vorgestellt werden schließlich die neuen Möglichkeiten des Zugangs zu Ausbildung, Arbeit und Bleiberecht für Geduldete und für Ausländer mit in Deutschland erworbenen Berufs- oder Hochschulabschlüssen durch das seit 1.1.2009 geltende Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz. Nicht behandelt werden die speziellen Möglichkeiten der Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis für sehr gut verdienende Hochqualifizierte, Forscher sowie vermögende Investoren (§§ 19-21 AufenthG).
Die Fortbildung richtet sich insbesondere an Sozialarbeiter/innen sowie Mitglieder von Vereinen und Initiativen, die haupt- oder ehrenamtlich in der Migrations- und/oder Flüchtlingsberatung tätig sind.
*Mitzubringen:*
Gesetzestexte und Rechtsverordnungen zum Aufenthaltsrecht, z.B. Ausländerrecht, beck-dtv 5537, mindestens 21. A. 2008, 11 €
*Literatur:*
Materialien und Kommentare zum Zuwanderungsgesetz und zum Flüchtlingssozialrecht: www.fluechtlingsrat-berlin.de – „Gesetzgebung“ Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht, Handkommentar, Nomos-Verlag 2008, 128 €
*Anmeldung:*
Möglichst per Email beim Flüchtlingsrat Berlin, Georgenkirchstrasse 69/70, 10249 Berlin, Tel. 030-24344-5762, Fax – 5763, buero[at]fluechtlingsrat-berlin[dot]de
Es werden keine Teilnehmergebühren erhoben. Für auswärtige Teilnehmer kann eine Unterkunft vermittelt werden (keine Kostenübernahme)
Es wird keine Anmeldebestätigung versandt. Im Falle des Überschreitens der maximalen Teilnehmerzahl (30) wird über eine Absage umgehend informiert.
Für das Seminar wurde die Anerkennung als Bildungsurlaub beantragt.