Einladung zur Fortbildung
Die Bedeutung der EU-Richtlinien und der Kinderrechtskonvention für den Flüchtlings-Alltag und die Landesgesetzgebung
Seit dem 06.02.2005 ist die EU-Richtlinie „Mindestnormen für die Aufnahme für Asylbewerber in den Mitgliedsstaaten der EU“ in allen Mitgliedstaaten anzuwenden. Seit Juni 2008 ist auch eine EU-Richtlinie zur Regelung von Abschiebungen – die EU-Rückführungsrichtlinie – in Kraft, und im Mai letzten Jahres hat die Bundesregeierung ihre Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen.
Volker-Maria Hügel (GGUA) erläutert die Bedeutung dieser internationalen Regelwerke für den Flüchtlingsalltag und welche Veränderungen in der Gesetzgebung und der Verwaltungspraxis noch ausstehen. Er zeigt auf, wie man sich praktisch darauf beziehen kann, welche Auswirkungen sie auf den Alltag haben und welche politischen Forderungen sich daraus ableiten lassen. Dabei wird besonders auf die Belange von Minderjährigen eingegangen.
Freitag 04. März 2011
10:00 – 16:30 Uhr
BIAW – Brandenburgisches Institut Aus- und Weiterbildung
Otto-Erich-Straße 11
14482 Potsdam (S-Bahn Griebnitzsee)
Die Fortbildung ist kostenfrei. Mittagsimbiss gegen Unkostenbeitrag. Teilnahme nur mit Anmeldung.
Die Fortbildung wird gefördert von