Der Flüchtlingsrat Brandenburg begrüßt die Entscheidung der Stadt Potsdam. In der letzten Woche hat sie beschlossen, die Möglichkeiten nach dem Aufenthaltsgesetz positiv zu nutzen, um lang hier lebenden Flüchtlingsfamilien einen humanitären Aufenthalt zu geben. Das ist eine positiver Vorstoß, der unbedingt auch von anderen Landkreisen übernommen werden sollte.
In der Praxis wird die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis jedoch den meisten geduldeten Flüchtlingen durch die Ausländerbehörden verwehrt. Noch immer leben ca. 1000 Menschen seit vielen Jahren mit einem ungesicherten Aufenthalt. Auch durch diesen unsicheren Zustand werden sie an einer Integration gehindert, denn die Aufnahme einer Arbeit ist nur selten erlaubt und Jugendliche dürfen keine Ausbildung anfangen. Geduldete werden vorwiegend in Heimen untergebracht und dadurch von der einheimischen Bevölkerung abgesondert. Viele Flüchtlinge hoffen daher seit Jahren auf eine Regelung, mit der sie nicht mehr in dauernder Unsicherheit und Angst vor einer möglichen Abschiebung ausharren müssen.
Der Flüchtlingsrat Brandenburg reagiert mit Unverständnis auf die Antworten des Innenministeriums an die Stadt Potsdam. Die Äußerungen in den Medien und der Bericht, den das Innenministerium von der Stadt verlangt zeigen erneut, für welche restriktive Ausländerpolitik der Innenminister Schönbohm steht. Das Aufenthaltsgesetz sieht die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in einer Sollvorschrift seit Januar 2005 vor, wenn Ausländer mehr als 18 Monate geduldet wurden und eine Abschiebung oder Ausreise unmöglich ist. Mit dieser Reglung sollte bereits vor 1 ½ Jahren die Zahl der geduldeten Flüchtlinge deutlich gesenkt und Kettenduldungen endlich abgeschafft werden. Das Innenministerium sollte vielmehr darauf drängen, die Spielräume des Gesetzes humanitär und positiv zu nutzen. Nur so ist die Realisierung eines „Toleranten Brandenburgs“ möglich.
gez. Vera Everhartz
Flüchtlingsrat Brandenburg