*Am 20. Februar 2013,
um 18 Uhr,
im Theatersaal im KUZE,
Hermann-Elflein-Str. 10,
14467 Potsdam*
*Die ‘Residenzpflicht’ wird gelockert- und bleibt bestehen.*
Nachdem Brandenburg und Berlin 2010 den Anfang gemacht hatten, die Residenzpflicht zu lockern, ha­ben mittlerweile zahlreiche Bun­desländer, den Aufenthaltsbereich auf das Bundesland erweitert. Aber die­se ‘Lockerungen’ bedeuten kei­neswegs die Abschaffung der ‘Resi­denzpflicht’, wie das von Politiker/ innen und Medien biswei­len ver­kündet wird. Denn viele Be­troffene sind von den Lockerungen ausge­nommen und in vielen Fällen muss nach wie vor eine Einzelverlassen­serlaubnis beantragt werden.
Anstelle einer bundesweit und für alle Asylsuchenden und ‚Geduldeten‘ einheitlichen ‚Resi­denzpflicht‘ ist nun ein Gewirr von unterschiedlichen Regelungen entstanden.
*Kay Wendel, Flüchtlingsrat Brandenburg, hat die Regelungen aller Bundesländer und die dabei entstandenen neuen Schikanen und bürokratischen Gängelungen untersucht und stellt die Ergebnisse dieser Recherche zur Diskussion.*
Die Einladung als PDF