Coronabedingte Freiheitsentziehungen: SARS-CoV-2 und die Unterbringung von Asylsuchenden in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften
Referent: Rechtsanwalt Rolf Stahmann, Fachanwalt für Migrationsrecht Berlin
Termin: 08.06.2020, 17 – 19 Uhr
Ort: -online- Es ist ausdrücklich nicht gestattet, während der Informationsveranstaltung Fotoaufnahmen, Video- oder Audiomitschnitte zu machen.
Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingsberater*innen und Unterstützer*innen von in Brandenburg lebenden Geflüchteten sowie an alle Interessierten, die sich mit der Thematik näher auseinandersetzen wollen.
Inhalt: Schwerpunkt der Informationsveranstaltung sind die Themen Corona, Quarantänemaßnahmen und Flüchtlingsunterbringung, insbesondere thematisiert entlang des Aspekts der Freiheitsentziehung. Während der Sitzung werden folgende Themenbereiche erläutert:
- Systematik des Infektionsschutzgesetzes (IfSchG)
- Schutzvorkehrungen, Absonderungen (Quarantäne) und Freiheitsentziehungen nach dem IfSG
- Anwendung des IfSG für Asylsuchende in Erstaufnahmeeinrichtung und Gemeinschaftsunterkünften
- Maßnahmen nach IfSG bei Ein- und Ausreise
Teilnahmebeitrag: Die Veranstaltung ist kostenlos. Die Details zur Anmeldung werden nächste Woche per E-mail-Verteiler und online bekannt gegeben.
Wir freuen uns auf Ihre/Eure Teilnahme und den Austausch zu bestehenden Praxiserfahrungen!