Coronabedingte Freiheitsentziehungen: SARS-CoV-2 und die Unterbringung von Asylsuchenden in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften

Referent: Rechtsanwalt Rolf Stahmann, Fachanwalt für Migrationsrecht Berlin

Termin: 08.06.2020, 17 – 19 Uhr

Ort: -online- Es ist ausdrücklich nicht gestattet, während der Informationsveranstaltung Fotoaufnahmen, Video- oder Audiomitschnitte zu machen.

Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingsberater*innen und Unterstützer*innen von in Brandenburg lebenden Geflüchteten sowie an alle Interessierten, die sich mit der Thematik näher auseinandersetzen wollen.

Inhalt: Schwerpunkt der Informationsveranstaltung sind die Themen Corona, Quarantänemaßnahmen und Flüchtlingsunterbringung, insbesondere thematisiert entlang des Aspekts der Freiheitsentziehung. Während der Sitzung werden folgende Themenbereiche erläutert:

  • Systematik des Infektionsschutzgesetzes (IfSchG)
  • Schutzvorkehrungen, Absonderungen (Quarantäne) und Freiheitsentziehungen nach dem IfSG
  • Anwendung des IfSG für Asylsuchende in Erstaufnahmeeinrichtung und Gemeinschaftsunterkünften
  • Maßnahmen nach IfSG bei Ein- und Ausreise

Teilnahmebeitrag: Die Veranstaltung ist kostenlos. Die Details zur Anmeldung werden nächste Woche per E-mail-Verteiler und online bekannt gegeben.

Wir freuen uns auf Ihre/Eure Teilnahme und den Austausch zu bestehenden Praxiserfahrungen!