Liebe Freund:innen, liebe Interessierte!
Etwa fünfzehntausend Personen sind aus der Ukraine nach Brandenburg geflohen, so aktuell das Sozialministerium. Die tatsächliche Zahl liegt wahrscheinlich um einiges höher. Ein Großteil der Schutzsuchenden kommt privat unter. Auf unserer Webseite sammeln wir Informationen zur Unterbringung, Einreise und Aufenthalt und Sozialleistungen von jetzt aus der Ukraine Fliehenden (mit und ohne ukrainischem Pass) sowie Koordinierungsstellen für Hilfsangebote.
Als Flüchtlingsrat begrüßen wir, dass aus der Ukraine fliehende Menschen unbürokratisch aufgenommen und versorgt werden. Es ist gut, dass ukrainischen Geflüchteten über die EU-Regelungen viele der Zumutungen des deutschen Asylsystems erspart bleiben (z.B. Beschäftigungsverbote, die Pflicht in Sammelunterkünften zu leben, lange Asylverfahren). Gleichzeitig wird gerade deutlich, wie ungleich verschiedene Gruppen von Geflüchteten in Deutschland behandelt werden. Diese Ungleichbehandlung haben wir auch bei unserem Gespräch mit Annalena Baerbock bei ihrem Besuch in Eisenhüttenstadt thematisiert. In einer aktuellen Pressemitteilung wenden wir uns gegen selektive Solidarität und fordern einen Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik von dem alle Geflüchteten profitieren.
Wir wünschen informative Lektüre!
Fachinformationen
EuGH: Abschiebehäftlinge und Strafgefangene gemeinsam unterzubringen, verstößt gegen Europarecht. Das hat der EuGH in einem Urteil vom 10.03.2022 festgestellt. Das Amtsgericht Hannover hatte sich zuvor an den EuGH gewandt. Das Gericht wollte klären lassen, ob die Aufhebung des so genannten Trennungsgebotes, also die Unterbringung von Strafgefangenen und Abschiebehäftlingen in einer Einrichtung nach § 62a des Aufenthaltsgesetzes, europarechtskonform sei. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Abschiebehäftlinge nicht pauschal in Haftanstalten untergebracht werden dürfen. Eine solche pauschale Regelung sieht allerdings das so genannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ vor. (Pressemitteilung von ProAsyl zum Urteil und Hintergründe zum Prozess)
DIJUV: Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht hat ein Gutachten zur Rechtslage geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine erstellt. In diesen ersten Hinweisen geht das Institut unter anderem auf den Geltungsbereich des SGB VIII ein. Demnach haben Kinder und Familien, die aus der Ukraine flüchten, mit der Einreise einen Anspruch auf alle erforderlichen Leistungen sowie auf Schutz über das SGB VIII. Außerdem gibt das Gutachten einen Überblick über die Zuständigkeiten der Jugendämter für unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus der Ukraine. (Gutachten als pdf, Stand 11.03.2022)
Flüchtlingspolitische Nachrichten
Mentale Entlastung für ukrainische Geflüchtete und ihre Helfer:innen Das Zentrum ÜBERLEBEN bietet telefonische Beratung für Geflüchtete aus der Ukraine, haupt- und ehrenamtlich Helfende und Mediziner:innen an.
Queere Nothilfe für die Ukraine Verschiedene Organisationen der LSBTIQ*-Community in Deutschland haben sich zu dem Bündnis Queere Nothilfe Ukraine zusammengeschlossen. Auf einer gemeinsamen Webseite rufen sie zu Spenden auf, um lokale Menschenrechtsorganisationen bei der Evakuierung queerer Menschen aus der Ukraine zu unterstützen. Außerdem hat das Bündnis eine Petition initiiert, in der sie fordert, die Bedarfe von LSBTIQ* zu berücksichtigen. Auf der Webseite findet sich auch ein Formular, um bundesweit Unterkunftsangebote für queere Geflüchtete zu sammeln.
Mailberatung für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine JugendNotmail bietet eine Mailberatung durch ehrenamtliche Fachkräfte in Russisch, Ukrainisch, Slowakisch/Tschechisch, Polnisch und Englisch an. Geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine können sich ab sofort an die psycho-soziale Onlineberatung wenden. Zudem stellt die Organisation Flyer in Russisch, Ukrainisch und Englisch mit einem QR-Code zum Beratungsangebot für Ratsuchende bereit. Diese Flyer können als pdf zum Selbstausdrucken über info@jugendnotmail.de angefordert werden.
Aushänge mit Anlaufstellen bei sexueller Gewalt Der unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs des Bundes hat Aushänge auf Russisch und Ukrainisch erstellt, die über Hilfetelefonnummern informieren. Um Frauen, Mädchen und Kindern auf der Flucht über Angebote wie das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ zu informieren, wird um die Verbreitung der Aushänge gebeten. Diese können auf der Webseite des UBSKM angefordert werden.
Helpline for refugees des ZViD Das Zentrum interkulturelle Verständigung will mit einer neuen Hotline eine zentrale Anlaufstelle für Geflüchtete schaffen. Die Nummer soll eine Schnittstelle zwischen Dolmetscher:innen und Sozialarbeiter:innen sein, die schnellstmöglich versuchen, den Schutzsuchenden beratend zur Seite zu stehen. Dabei geht es um erste Fragen, die sich Geflüchteten bei der Ankunft in Deutschland stellen. Betroffene können sich via WhatsApp, Viber oder Telegram unter 0049 1520 33 15 057 melden. Außerdem bittet der ZViD um die Verbreitung des Angebots besonders auf Social Media und hat dafür Videos in verschiedenen Sprachen, unter anderem Ukrainisch und Russisch, produziert.
Aktualisierung der Datenbank der Beratungsstellen Der Infoverbund Asyl aktualisiert seine Adress-Datenbank der Beratungsstellen. Die Datenbank bündelt Anlaufstellen für Ratsuchende in ganz Deutschland und hat bereits 2100 Adressen erfasst. Beratungsstellen werden gebeten, sich unter adressen@asyl.net zu melden, um in die Datenbank aufgenommen zu werden oder ihre Angaben zu aktualisieren.
Materialsammlungen & Publikationen
Dokumentation unseres Fachtags „Teilhabe durch selbstbestimmtes Wohnen“ vom 28.2.22 Hier findenSie die Dokumentation des Fachtages „Teilhabe durch selbstbestimmtes Wohnen. Die Zukunft der Unterbringung von Geflüchteten im Land Brandenburg“, zu dem am 28.02.2022 die Kooperation für Flüchtlinge Brandenburg eingeladen hatte. Wir danken den Referent:innen für die Bereitstellung ihrer Power-Point-Präsentationen.
Aktuelle Informationen zur Ukraine des Flüchtlingsrats Auf der Seite des Flüchtlingsrats Brandenburg stellen wir laufend aktuelle Informationen zur Flucht aus der Ukraine zusammen. Hier sammeln wir aktuelle Informationen zu Einreise und Aufnahme von jetzt aus der Ukraine Fliehenden (mit und ohne ukrainischem Pass) sowie Koordinierungsstellen für Hilfsangebote.
Ukraine-Hinweise von PRO ASYL übersetzt Die Ukraine-Hinweise von PRO ASYL zu den aktuellen rechtlichen Regelungen für aus der Ukraine Flüchtend gibt es jetzt auch auf Ukrainisch und Russisch.
Informationen zur privaten Aufnahme ukrainischer Geflüchteter Pro Asyl informiert auf einer Übersichtsseite, was es bei der privaten Bereitstellung von Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine zu beachten gibt. Die Tipps und Hinweise (Stand 11.03.2022) umfassen Ansprechpartner:innen, Fragen zur Kostenrückerstattung und einen sinnvollen Zeitraum für die private Aufnahme.
Weiterbildung, Ausschreibungen & Stellenangebote
Fortbildungsreihe zur psychosozialen Beratung im Asylverfahren: Die Kooperation für Flüchtlinge in Brandenburg bietet eine kostenlose Fortbildungsreihe zur psychosozialen Versorgung und Beratung im Asylverfahren von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten an. Das Angebot richtet sich an die Mitarbeiter:innen von Fachberatungsdiensten der Migrationssozialarbeit und an Personen, die in der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit tätig sind.
Aufklärung, reproduktive Rechte und Sprachmittlung: Die Berlin-Brandenburgische Auslandsgesellschaft bietet zwischen Mai und Juli 2022 eine Fortbildung für Frauen* und LSBTI* Menschen mit Fluchterfahrung und / oder Migrationshintergrund an. Die Fortbildung soll Sprach- und Kulturmittler:innen empowern, als Multiplikator:innen für reproduktive Rechte zu fungieren.
Abteilungsleitung Verwaltung und Finanzen RAA Brandenburg: Die Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie suchen spätestens bis zum 01.08.2022 eine Abteilungsleitung für den Bereich Verwaltung und Finanzen. Die Vollzeitstelle ist vorbehaltlich der Finanzierung durch den Zuwendungsgeber unbefristet
Sonderförderung Ukraine: Aktion Mensch stellt einen Sonderfördertopf über 20 Millionen Euro zur Verfügung, um insbesondere Menschen mit Behinderung sowie Kindern und Jugendlichen, die aus der Ukraine fliehen, schnell und unbürokratisch helfen zu können. Einzelne Projekte, die bis zum 31.12.22 eingereicht werden, können mit bis zu 100 000 Euro gefördert werden.
Veranstaltungshinweise
Veranstaltungen
Mi.-Do., 06.-07.04.2022 (9.30-17.00h) I Online Asyl in Deutschland – Ausgrenzung und Teilhabe Die zweitägige Konferenz des Projekt Culture Coaches soll verschiedene Akteur:innen und Entscheidungsträger:innen im Asylsystem vernetzen. Mithilfe eines transkulturellen Ansatzes werden dabei folgende Fragen diskutiert: Wie werden Schutzsuchende durch Gewalt und Rassismus ausgegrenzt und wie kann Teilhabe in einer postmigrantischen Gesellschaft aussehen?
Fr.-So., 10.-12.06.2022 I Göttingen NO LAGER – BREAK ISOLATION Das Netzwerk Lager-Watch lädt zu einer antirassistischen Konferenz in Göttingen ein. Eine breite Vernetzung live und vor Ort soll dabei die Basis für eine gezielte bundesweite Aktion schaffen. Wer sich an der Vorbereitung beteiligen möchte oder Ideen für Workshops und Aktionen hat, kann sich unter info@aktionbleiberecht.de melden.
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