Wir begrüßen die Einigung der EU-Staaten, Geflüchtete aus der Ukraine schnell und unkompliziert aufzunehmen. Mit der EU-Richtlinie 2001/55/EG wird den meisten Betroffenen ein Asylverfahren erspart, mitsamt seinen auf Abschreckung und Kontrolle ausgelegten Einschränkungen – von der Unterbringung in Sammellagern, der Vorschreibung des Wohnorts bis hin zu Arbeitsverboten.

Zugleich fordern wir die Gleichbehandlung aller Menschen, die aktuell aus der Ukraine fliehen, egal mit welchem Pass und Aufenthaltsstatus. Über die in der Richtlinie genannten Personengruppen hinaus sollten auch Menschen, die in der Ukraine über keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung verfügten, in Deutschland und Brandenburg Schutz erhalten. Denn Menschen, die vor einem Krieg fliehen, brauchen zuallererst einen sicheren Ort, an dem sie sich ausruhen und über die nächsten Schritte nachdenken können. Zudem braucht es in Brandenburg für alle Betroffenen unbürokratische Übergangslösungen, bis die Richtlinie in Kraft tritt:

  • Auch allen nicht-ukrainischen Drittstaatsangehörigen, die aus der Ukraine geflohen sind, muss umgehend ein sicherer Ort zur Verfügung gestellt werden, an dem sie sich ausruhen und neu orientieren können.
  • Nach Klärung der Rechtslage auf EU- und Bundesebene muss ihnen ausreichend Zeit eingeräumt werden, um eine ergebnisoffene Beratung zu aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten in Anspruch nehmen zu können. Wenn aus einer kurzfristigen Notlage heraus Asyl beantragt wurde, sollte ein Wechsel in andere Aufenthaltstitel auch nachträglich möglich gemacht werden. Auf keinen Fall dürfen sie durch die hiesigen Ausländerbehörden dazu gedrängt werden, in ihre entsprechenden Heimatländer auszureisen.
  • Personen, die aus der Ukraine nach Deutschland fliehen, dürfen an der Grenze nicht aufgehalten werden. Es darf an der deutsch-polnischen Grenze keine Geflüchtete erster und zweiter Klasse geben, allen muss die Ein- und Weiterreise ermöglicht werden. Dabei darf nicht vergessen werden, dass weiterhin auch Menschen aus anderen Gründen als dem russischen Angriffskrieg Schutz brauchen.

Wir raten Geflüchteten vor dem Krieg in der Ukraine derzeit weiterhin dazu, nicht voreilig einen Asylantrag zu stellen, sondern die Entwicklungen der nächsten Tage abzuwarten, um aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten klarer beurteilen und sich gut beraten lassen zu können.

Eine Sammlung mit Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine, die sich nun in Brandenburg befinden, finden Sie auf unserer Webseite.