Flüchtlingsrat fordert kurzfristige Stornierung der Abschiebung in das Kriegsgebiet

Nach aktuellen Informationen, die dem Flüchtlingsrat Brandenburg vorliegen, übernimmt das Land Brandenburg die Federführung für die Durchführung der nächsten Sammelabschiebung nach Afghanistan. In der Vergangenheit hat Brandenburg sich zwar wiederholt an Abschiebungen nach Kabul beteiligt, diese aber nicht federführend organisiert.

Der Flüchtlingsrat verurteilt aufs Schärfste, dass die rot-schwarz-grüne Landesregierung Menschen in das Kriegsgebiet abschiebt und noch dazu eine zentrale Rolle bei der Organisation der Sammelabschiebung einnimmt.

Es ist zu befürchten, dass von der kommenden Afghanistan-Abschiebung mehr Geflüchtete aus Brandenburg betroffen sein könnten. Ein Hinweis darauf findet sich in der aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Linken: So sei die Anzahl der ausreisepflichtigen Afghanen, die in dem jeweiligen Bundesland leben, ein Kriterium dafür, welches Bundesland die Federführung für die Sammelabschiebung übernehme.1

Der Flieger nach Kabul soll laut verschiedenen öffentlich zugänglichen Quellen am 7. April 2021 vom BER starten. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die globale Gesundheitskrise massiv zuspitzt und die Sicherheitslage in Afghanistan weiterhin katastrophal bleibt.

Mara Hasenjürgen vom Flüchtlingsrat Brandenburg:

Die Brandenburger Landesregierung muss die Abschiebung nach Kabul kurzfristig stoppen. Jede Abschiebung in Kriegs- und Krisengebiete verbietet sich. Dass sich mitten in der dritten Welle einer globalen Pandemie Brandenburg dafür hergibt, erstmals die Organisation dieser umstrittenen Sammelabschiebung zu übernehmen, lässt jede menschliche Haltung der Landesregierung vermissen.“

Brandenburg schiebt ausreisepflichtige Afghanen ab, die männlich, alleinstehend und sogenannte Gefährder, Straf- und Intensivtäter, „Mitwirkungsverweigerer“ oder „Integrationsverweigerer“ sind, so das Innenministerium im Innenausschuss des Brandenburger Landtags am 10. März 2021. Seit 2017 habe Brandenburg 10 Personen nach Afghanistan abgeschoben, aktuell lebten 604 ausreisepflichtige Afghanen im Land, von denen aber nicht alle alleinstehende Männer seien, so das Innenministerium weiter. Dass die unscharfe Kategorie „Integrationsverweigerer“ weit und willkürlich ausgelegt werden kann, hat die Abschiebung von Ahmad N. am 9. Februar 2021 gezeigt, der als ausgebildeter Sanitäter gern in Deutschland gearbeitet hätte.

Am Samstag, 3.4.2021, findet von 13 bis 16 Uhr eine Protestkundgebung vor dem Roten Rathaus in Berlin für die kurzfristige Stornierung des Abschiebecharters nach Kabul statt, zu der das Berliner Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan aufruft. Der Flüchtlingsrat Brandenburg unterstützt die Proteste und bittet alle Beteiligten, auf die Hygiene- und Abstandsregeln zu achten.

Hintergrundinformationen:

1 Fragestunde im Deutschen Bundestag am 24. März 2021 Frage 50 der Abgeordneten Ulla Jelpke.

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