Ab heute, den 12. Juni 2026, findet die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) überall in der Europäischen Union Anwendung.
Bei der Umsetzung hat die deutsche Bundespolitik einen restriktiven Kurs eingeschlagen, trotzdem verbleiben Spielräume auf der Ebene der Länder. Der Flüchtlingsrat Brandenburg appelliert an die brandenburgische Landesregierung, diese Spielräume im Sinne einer humanitären Flüchtlingspolitik zu nutzen. Statt die Bewegungsfreiheit geflüchteter Menschen weiter einzuschränken und neue Hafteinrichtungen zu bauen, sollte der Fokus auf dem Schutz vulnerabler Personen liegen.
Die GEAS-Reform schränkt in der Praxis an vielen Stellen die Rechte geflüchteter Menschen ein. Seit Monaten warnen Menschenrechtsorganisationen vor beschleunigten Grenzverfahren, haftähnlicher Unterbringung und höheren Hürden beim Rechtsschutz. Trotz der europäischen Texte und der nationalen Anpassungsgesetze verbleiben Spielräume bei der Umsetzung und Anwendung der Reform in den Bundesländern. „Wir fordern die Landesregierung dazu auf, verbleibende Spielräume dafür zu nutzen, Schaden zu begrenzen und bei der Umsetzung Grund- und Menschenrechte ernst zu nehmen“, betont Rola Saleh vom Flüchtlingsrat Brandenburg.
Das GEAS-Anpassungsgesetz ermöglicht es den Ländern, sogenannte „Sekundärmigrationszentren“ einzurichten. Dort sollen Menschen festgehalten werden, für deren Asylantrag eigentlich ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist. Außerdem gibt es mit der Reform weitreichende Möglichkeiten, Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen in ihrer Bewegungsfreiheit noch weiter einzuschränken, als dies in Deutschland ohnehin schon der Fall ist, zum Beispiel durch das Verhängen von sogenannten Nacht- und Tagzeitverfügungen. „Wir fordern die Landesregierung auf, von der Einrichtung von Sekundärmigrationszentren abzusehen – weder in Form eigenständiger Einrichtungen noch durch die Hintertüre in bereits bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen“, so Rola Saleh vom Flüchtlingsrat Brandenburg.
Die GEAS-Reform schafft zudem neue Asylverfahren an der Grenze – auch in Deutschland. Ähnlich wie aktuell beim Flughafenverfahren sollen Menschen hierbei in haftähnlichen Einrichtungen festgehalten werden, wobei juristisch so getan wird, als seien die Betroffenen gar nicht eingereist („Fiktion der Nichteinreise“). Brandenburg hat bereits Plätze dafür eingerichtet und wird die Kapazitäten noch ausweiten. „Es ist und bleibt falsch, Menschen aus aufenthaltsrechtlichen Gründen einzusperren. Wir fordern die Landesregierung auf, GEAS nicht zum Anlass zu nehmen, noch weitere Haftkapazitäten zu schaffen“, so Rola Saleh vom Flüchtlingsrat.
Bislang hat die Brandenburgische Landesregierung noch kaum zur GEAS-Umsetzung im Bundesland kommuniziert. Der Flüchtlingsrat fordert mehr Transparenz bei der Umsetzung der Reform sowie eine Einbindung relevanter Akteur:innen, wie zivilgesellschaftlicher Organisationen, Verbänden oder Selbstorganisationen.
