*Pressemitteilung vom 17. Februar 2016*
h4. Flüchtlingsrat Brandenburg appelliert an die Landesregierung und brandenburgische Bundestagsabgeordnete:  Zustimmung zum Asylpaket II und Gesetzentwurf „Sicherer Maghreb“ verweigern!
Der Flüchtlingsrat Brandenburg appelliert an die Landesregierung und brandenburgische Bundestagsabgeordnete, sich nicht für eine menschenrechtsfeindliche und im Ergebnis ineffektive Symbolpolitik der Bundesregierung Instrumentalisieren zu lassen, und den Gesetzentwürfen Asylpaket II und Sichere Herkunftsländer im Maghreb in Bundestag und Bundesrat die Zustimmung zu verweigern.
Der Flüchtlingsrat kritisiert die Gesetzesinitiativen als derzeit letzten in einer Reihe von rechtspolitischen Versuchen, auf dem Rücken von Schutzsuchenden die flüchtlingspolitische Deutungshoheit von Bund und Ländern gegenüber rechten und rassistischen gesellschaftlichen Kreisen und politischen Interessengruppen zu verteidigen. Mit Symbolpolitik allerdings könnten die demokratischen Parteien den Wettlauf um die Gunst der rassistischen und menschenverachtenden Teile unter den WählerInnen nur verlieren. „Umso wichtiger erscheint es uns, dass die den Menschen- und Grundrechten verpflichteten MandatsträgerInnen in den Parlamenten die Gesetzesvorlage genau prüfen“, fordert Ivana Domazet vom Flüchtlingsrat Brandenburg. Statt die fragwürdige Vorlage opportunistisch abzunicken, sollten Bundestagsabgeordnete und Landesregierung sich darüber Rechenschaft ablegen, ob sie den vorgesehenen, gravierenden Verschärfungen der Rechtslage vertreten können. Die Gesetzesverschärfungen werden eine Reduzierung der Flüchtlingszahl kaum bewirken, aber viel Leid für einen großen Teil der Geflüchteten mit sich bringen.
Der Flüchtlingsrat steht mit seiner Kritik nicht allein, sondern kann sich auf gleich geartete Stellungnahmen renommierter Fachverbände, MenschenrechtsspezialistInnen und Flüchtlingsorganisationen berufen (siehe ausführlichen Appell und angefügte Stellungnahmen).
*Der Flüchtlingsrat beklagt:*
Mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen, *auf wenige Tage beschleunigte Asylverfahren* wird der Verfassungsauftrag einer sorgfältigen Einzelfallprüfung ad absurdum geführt.
Wenn Schutzsuchende in besonderen Aufnahmezentren interniert werden, sind sie isoliert und haben *kaum Zugang zu einer unabhängigen Asylberatung* und zu AnwältInnen.
Komplett inhuman ist der Plan, *Abschiebungen künftig rigoros und trotz Krankheit der Betroffenen* unter Ausschaltung ihrer ÄrztInnen und regelmäßiger Einschaltung von amtlichen AbschiebungsärztInnen zu vollstrecken.
Dass Erwachsenen und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen mit Aufenthaltsstatus *das Recht auf Familienzusammenführung verwehrt* werden soll, ist ein eklatanter Verstoß gegen internationales und europäisches Recht.
Schließlich ignoriert der Gesetzentwurf, mit dem die *Länder Marokko, Algerien und Tunesien zu „sicheren Herkunftsländern“ erklärt* werden sollen, sträflich, dass dort schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zu konstatieren sind. Die Schutzquote für Flüchtlinge z.B. aus Marokko liegt bei rund 8 %.
Ministerpräsident Dietmar Woidke hat die gesetzlichen Verschärfungen, die mit dem Asylpaket II beschlossen werden sollen, ausdrücklich begrüßt. „Es wurde höchste Zeit, dass ein Kompromiss gefunden wurde. Die Lösung beim Familiennachzug ist zwar nicht ideal. Insgesamt kann durch das Gesetzespaket aber vieles Andere angeschoben werden, das dringend erforderlich ist.“ sagte er. „Bauchschmerzen“ bereite ihm lediglich die Frage der Finanzierung des Gesetzes.
Dass Ministerpräsident Woidke diese gravierenden menschenrechtlichen Einschnitte gar als dringend erforderlich sieht, ist fatal und das absolut falsche Signal für eine solidarische und menschenrechtlich konforme Flüchtlingspolitik in Brandenburg. Sollten die geplanten Verschärfungen Gesetz werden, würden auch in Brandenburg hunderte von Flüchtlingen über Jahre von ihren Familien getrennt, gesundheitsgefährdenden Eingriffen ausgesetzt und regelmäßig entrechtet.
*Der Flüchtlingsrat Brandenburg appelliert*
an die brandenburgischen Abgeordneten im Deutschen Bundestag, den Gesetzentwürfen die parlamentarische Zustimmung zu verweigern, und
an die Brandenburgische Landesregierung, sich ebenfalls nicht für eine im Ergebnis ineffektive Symbolpolitik instrumentalisieren zu lassen, und den Gesetzentwürfen im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern!
„Gesetzesentwurf Asylpaket II“:http://tinyurl.com/jv6mbdf
*Stellungnahmen dazu:*
„Ausschuss Ausländer- und Asylrecht DAV“:http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2016/02/DAV-SN-2016-04.pdf
„Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer“:http://tinyurl.com/hee6m93
„Deutsches Institut für Menschenrechte“:http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2016/02/Stellungnahme_des_Deutschen_Instituts_fuer_Menschenrechte_zum_Gesetzentwurf_der_Bundesregierung_zur_Einfuehrung_beschleunigter_Asylverfahren_so_genanntes_Asylpaket_II.pdf
„Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“:http://tinyurl.com/htg3qm4
„Bundespsychotherapeutenkammer“:http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2016/02/20160203_2016-02-01_STN_BPtK_Einfuehrung_beschleunigter_Asylverfahren.pdf
„Jesuiten-Flüchtlingsdienst“:http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2016/02/20160201_jrs_stn_asylvfbeschlge.pdf
„Diakonie Deutschland“:http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2016/02/160212-Diakonie_STN_Asylpaket-II.pdf
„amnesty international“:http://www.amnesty.de/2015/12/9/das-asylpaket-ii-menschenrechte-gefahr#abschiebungenvontraumatisiertenmenschen
„Offener Brief von 218 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas“:http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/tl_files/Downloads/Offener%20Brief%20an%20Heiko%20Maas_Asylpaket%20II.pdf
„Stellungnahme und Presseerklärung der Bundesärztekammer“:http://www.bundesaerztekammer.de/presse/pressemitteilungen/news-detail/baek-aerzten-ausreichend-zeit-fuer-untersuchung-von-asylbegehrenden-geben/
„*Referentenentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten*“:http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2016/02/160129-Referentenentwurf-Maghrebstaaten-sichere-HKS.doc
*Stellungnahmen dazu:*
„Diakonie Deutschland/Deutscher Caritasverband“:http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2016/02/Stellungnahme_DCV_Diakonie_Sichere-Herkunftsstaaten_01022016-1.pdf
„Pro Asyl“:http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2016/02/160216_PRO_ASYL_Stellungnahme_GE_Sichere_Herkunftsstaaten_Algerien_Marokko_Tunesien.pdf
„Deutsches Institut für Menschenrechte“:http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2016/02/Stellungnahme_des_Instituts_zum_Referentenentwurf_der_Bundesregierung_Sichere_Herkunftsstaaten_AMT.pdf
„Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“:http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2016/02/20160202_Stellungnahme_des_BumF_zum_Entwurf_eines_Gesetzes_zur_Bestimmung_von_sicheren_Herkunftsstaaten.pdf
Die vollständige Stellungnahme des Flüchtlingsrates dokumentieren wir wie folgt:
Appell des Flüchtlingsrates an die Landesregierung und die brandenburgischen Abgeordneten im Deutschen Bundestag:
h4. Zustimmung zum Asylpaket II und Gesetzentwurf „Sicherer Maghreb“ verweigern!
In diesen Tagen erreichen uns zahlreiche Nachfragen von besorgten Flüchtlingen sowie von Mitwirkenden in Willkommensinitiativen und Beratungsstellen. Grund sind regelmäßig die bekannt gewordenen Inhalte des geplanten Asylpakets II. Politische und bundesministerielle, von allzu vielen Medien bisweilen kritiklos multiplizierte Stellungnahmen machen zunehmend den Eindruck, die Beteiligten befänden sich in einem Wettrennen bei der öffentlichen Profilierung um die restriktivste Ausgestaltung künftiger Flüchtlingspolitik.
Für den Flüchtlingsrat Brandenburg stellen die im vergangenen Jahr und derzeit im Entwurf des Asylpakets II eskalierenden rechtspolitischen Initiativen der Bundesregierung ausgesprochen fragwürdige Versuche dar, Mitmarschierende bei Pegida und anderen Aufläufen politisch wieder einfangen zu wollen. Im Ergebnis werden darüber Forderungen der AFD nach einem Schießbefehl gegen Schutzsuchende nur gestärkt.
Mit Symbolpolitik können unseres Erachtens die demokratischen Parteien den Wettlauf um die Gunst der rassistischen und menschenverachtenden Teile unter den Wählerinnen und Wählern nur verlieren. Umso wichtiger erscheint es uns, dass die einer demokratischen Vielfalt und den Menschen- und Grundrechten verpflichteten MandatsträgerInnen in den Parlamenten ebenso wie EntscheidungsträgerInnen in Regierungsstellen auf dem Teppich des politisch Verantwortbaren bleiben und dem populistischen Trends eher ihre entschiedene humanitäre Überzeugung und rechtspolitische sowie verwaltungsamtliche Seriosität entgegenstellen.
Als aktuellstes Beispiel populistischer Symbolpolitik mag die am 5. Februar 2016 von Bundesinnenminister Thomas de Maizière an die Bundesländer ergangene Aufforderung stehen – quasi ‚husch husch‘ – noch im laufenden Monat ein Flugzeug voller Flüchtlinge nach Afghanistan auf den Weg zu bringen. Dieses Vorgehen mag auf den Applaus solcher von Ressentiments Getriebener in der Bevölkerung gemünzt sein, wird aber weder der differenzierten Beschlusslage der IMK noch den komplexen, auch bezüglich ihrer Ausreisepflicht pflichtgemäß zu prüfenden Einzelfallsituationen betroffener afghanischer Flüchtlinge gerecht.
Es geht aus Sicht des Flüchtlingsrates mitnichten um Gesinnungspolitik. Eine großzügige Aufnahme und engagierte Integrationsförderung für Flüchtlinge liegt im ureigenen Interesse aller im Einwanderungsland Deutschland.
Mit unserer sowohl im Prinzip wie auch im Detail kritischen Beurteilung der geplanten Gesetze und ihrer Konsequenzen stehen wir nicht allein.
„Die neuen beschleunigten Verfahren gefährden massiv die Menschenrechte von Flüchtlingen“, sagt Selmin Çalışkan, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland. „Anstatt zu gewährleisten, dass Asylanträge einfach schneller bearbeitet werden, was gerade für die Betroffenen wichtig ist, werden die Verfahren verschlechtert. Der Zeitdruck auf die Sachbearbeiter wird erhöht, und die individuellen Gründe für Flucht und Asyl können kaum noch geprüft werden.“
Bei den Schnellverfahren gelten extrem kurze Fristen. Insbesondere Flüchtlinge ohne Papiere werden diesen Verfahren unterworfen, weil ihnen eine mangelnde Mitwirkungsbereitschaft im Asylverfahren unterstellt wird. Damit wird das Schnellverfahren zum Standardverfahren. PRO-ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt warnt: „Es darf keine rechtsschutzfreien Räume geben, Schnell-Ablehnungen dürfen nicht zum Standard werden.“
In den „besonderen Aufnahmezentren“ ist keine kostenlose Rechtsberatung vorgesehen. Faire Asylverfahren und die Korrektur von Fehlentscheidungen durch die Arbeit von Rechtsanwälten sowie Gerichten werden kaum noch möglich sein. „Um der Rechtsweggarantie des Grundgesetzes zu entsprechen, ist es erforderlich, dass jeder Flüchtling in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit hat, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen“, sagt Rechtsanwältin Gisela Seidler, Vorsitzende des Ausschusses Ausländer- und Asylrecht des Deutschen Anwaltsvereins. „Deshalb ist es erforderlich, neue Modelle der Finanzierung der anwaltlichen Beratung zu finden.“ Wegen des jüngst eingeführten Sachleistungsprinzips verfügen viele Asylsuchende gar nicht über die finanziellen Mittel, um einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Selbst Menschen, die krank oder durch Erlebnisse in ihrem Herkunftsland schwer traumatisiert sind, können mit dem neuen Gesetz leichter abgeschoben werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass von Gesetzes wegen eine Vermutung besteht, „dass der Abschiebung gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen“. Reichen Kranke ein ärztliches Attest nicht unverzüglich ein, bleibt dieses unberücksichtigt. Atteste von Psychotherapeuten sollen nicht ausreichen, obwohl hier eine besondere Expertise in der Traumabehandlung und -diagnose besteht. „Die Regierung gefährdet so das Leben und die Gesundheit der Betroffenen“, kritisiert Burkhardt.
„Anstatt psychische Erkrankungen mit hoher Sorgfalt und von Fachleuten begutachten zu lassen, wälzt die Bundesregierung die eigene Überforderung auf die Schultern traumatisierter Geflüchteter ab, verkürzt die Zeit für die Einholung von Gutachten und erwehrt sich künftig schon präventiv jeglichem psychologischen und psychotherapeutischen Sachverstand“, hatte auch die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer erklärt.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) bemängelt, dass in den geplanten Asyl-Schnellverfahren weder Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit noch die europarechtlich geforderte Rücksichtnahme auf Menschen mit besonderem Schutzbedarf wie psychisch belastete Flüchtlinge, Kinder oder ältere Menschen, hinreichend gesichert scheinen. Auch dass die geplanten Regelungen zur Missachtung von Arztattesten vor Abschiebungen das Risiko grund- und menschenrechtswidriger Aufenthaltsbeendigungen mit sich brächten und die daran beteiligten Amtsträger dem Vorwurf der Strafbarkeit aussetzen, erscheint dem DIM unstatthaft.
Laut Gesetzentwurf soll der Familiennachzug für subsidiär Geschützte, zum Beispiel Menschen aus Kriegsgebieten, für zwei Jahre ausgesetzt werden. In der Praxis würde dies mit dem Asylverfahren und der Bearbeitungszeit für den Antrag auf Zusammenführung eine mehrjährige Trennung von Familien bedeuten. Die drohende Aussetzung des Familiennachzugs wird den derzeitigen Trend verstärken, dass Kleinkinder, Kinder und Frauen sich auf die lebensgefährliche Fluchtroute und in die Hände von Schleusern begeben. „Mit dieser Politik unterläuft die Bundesregierung ihren selbst gestellten Anspruch auf eine zügige Integration in Deutschland“, sagt Çalışkan. „Die Zusammenführung mit ihrer Familie und das Wissen um ihre Sicherheit sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass Geflüchtete Perspektiven für das Leben in einem neuen Land entwickeln und Traumata von Krieg und Flucht verarbeiten können.“
Schon jetzt steigt die Zahl verzweifelter Asylantragsteller aus Syrien oder dem Irak bundesweit und auch in Brandenburg erschreckend, die sich bei Ausländerbehörden und Beratungsstellen mit dem Wunsch der vermeintlich freiwilligen Rückkehr ins Kriegsgebiet melden. Unter dem Eindruck der überlangen Dauer, die die Entscheidung über ihr Asylbegehren braucht, wollen sie lieber zurück in die Hölle, um dort ihren Familien beizustehen oder wenn schon dann gemeinsam mit ihnen zu sterben. Es ist unseres Erachtens ein zynisches Kalkül, wenn nunmehr der Gesetzgeber die Verzweiflung solcherart Betroffener auf die Spitze und in die Rückkehroption treibt, indem der Zugang zum Recht auf Familienzusammenführung noch weiter erschwert wird.
Das Gezerre, das sich die Koalitionäre im Bund in diesem Zusammenhang um den Ausschluss vom Recht auf Familienzusammenführung für unbegleitete minderjährige liefern, ist nicht allein mit Blick auf die Betroffenen zynisch. Der Plan, minderjährigen Opfern von Kriegsgewalt und Verfolgung die Chance auf ein Leben mit ihren nicht minder schutzbedürftigen Familien zu verweigern, ist nicht nur eingedenk ansonsten gern beschworener moralischer gesellschaftlicher Werte peinlich, sondern ist aus Sicht des Flüchtlingsrates Brandenburg auch ein offensichtlicher Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention und die EU Grundrechtecharta. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte ist überzeugt, dass die geplanten Einschnitte beim Familiennachzug gegen Art. 8 EMRK, Art. 6 GG und die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen.
Tunesien, Algerien und Marokko per Dekret zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, ist nicht mit dem Recht auf ein individuelles Asylverfahren zu vereinbaren. In diesen Ländern werden u.a. Homosexuelle wegen ihrer sexuellen Orientierung vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen verurteilt. Der Flüchtlingsrat Brandenburg wirft der Bundesregierung vor, Menschenrechtsverletzungen in diesen Staaten zu ignorieren und stattdessen Persil-Scheine auszustellen, die dazu führen, dass in den Eilverfahren die Fluchtgründe praktisch nicht mehr geprüft werden. Die UN-Arbeitsgruppe zu Willkürlicher Haft fand „eine Vielzahl glaubwürdiger Berichte über grausame, unmenschliche oder entwürdigende Behandlung von Gefangenen oder Inhaftierten“. Folter gehört in allen drei Staaten zur regelmäßigen ordnungsbehördlichen Praxis.
Tunesien, Algerien und Marokko zu „sicheren Herkunftsstaaten“ zu erklären, ist aus Sicht des Flüchtlingsrates Brandenburg reinster Populismus. Schon die tatsächlichen Asylzahlen rechtfertigen diesen erneuten Frontalangriff auf das Asylgrundrecht in keiner Weise. Nach den jüngsten Schutzzahlen des BAMF für 2015 ergeben sich folgende bereinigte Schutzquoten: Algerien 5,1 %; Marokko 8,2 %; Tunesien 0,4 %. 2015 gab es außerdem aus diesen drei Staaten vergleichsweise wenige Anträge: Algerien 2.240; Marokko 1.747; Tunesien 923.
Der Flüchtlingsrat Brandenburg appelliert
*an die brandenburgischen Abgeordneten im Deutschen Bundestag, den Gesetzentwürfen die parlamentarische Zustimmung zu verweigern, und an die Brandenburgische Landesregierung, sich ebenfalls nicht für eine im Ergebnis ineffektive Symbolpolitik instrumentalisieren zu lassen, und den Gesetzentwürfen im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern!*