Zum Stichtag 31.12.2020 lebten 7.631 Geduldete oder unmittelbar Ausreisepflichtige ohne Duldung in Brandenburg, viele von ihnen über mehrere Jahre. Für jene Menschen, die geduldet sind, können u.a. die Bleiberechtsregelungen gemäß §§25a und b AufenthG eine aufenthaltsrechtliche Perspektive bieten. Das vorliegende Papier befasst sich konkret mit der Auswertung der Anwendungshinweise des Brandenburger Innenministeriums vom 7. Dezember 2020 zur Bleiberechtsregelung nach 25a AufenthG. Im Papier werden die wesentlichen Vorgaben des Brandenburger Innenministeriums an die Ausländerbehörden zu 25a AufenthG zusammengefasst.
Die Zusammenfassung ist im besten Fall eine Unterstützung für die Praxis. Sie ersetzt keine fachkundige Beratung. Auf unserer Webseite unter Beratungshinweise > Beratungshilfen > Aufenthaltssicherung sind Arbeitshilfen, Infoblätter und weitere Hinweise zu § 25 a AufenthG zusammengestellt.