Im Innenausschuss des Brandenburger Landtags steht im Zuge der Haushaltsverhandlungen die unabhängige Geflüchtetenberatung in der Erstaufnahmeeinrichtung zur Disposition. Nach Informationen des Flüchtlingsrats soll die erst im letzten Jahr angelaufene Beratung nun mit dem kommenden Haushalt schon wieder gestrichen werden.

Im aktuellen Haushalt 2019/2020 ist die Beratung mit einem jährlichen finanziellen Volumen von 180.000€ unter dem Titel „unabhängige Geflüchtetenberatung“ eingestellt. Die Mittel werden für eine unabhängige Rechtsmittelberatung in der Erstaufnahmeeinrichtung an den Standorten Eisenhüttenstadt, Doberlug-Kirchhain, Wünsdorf und Frankfurt/Oder eingesetzt. Initiiert wurde dies vom brandenburgischen Innenministerium, da der Landtag eine unabhängige Beratung für Geflüchtete forderte.

Durch die Beratung soll Asylsuchenden vermittelt werden, welche rechtlichen Möglichkeiten sie im Fall eines negativen Bescheids haben. Sollte diese unabhängige Beratung ersatzlos weg fallen, würden Asylsuchende keine Unterstützung beim Einlegen von Rechtsmitteln und bei der Rechtsdurchsetzung erhalten. Eine solche Beratung ist besonders aufgrund der kurzen Fristen im Asylverfahren und der quasi nicht vorhandenen Alternativen an den Standorten der Erstaufnahme unabdingbar. Zudem häufen sich in jüngster Zeit in der Brandenburger Außenstelle des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Eisenhüttenstadt Asylentscheidungen, die Anträge auf Schutz fehlerhaft als offensichtlich unbegründet ablehnen. Mit Hilfe der unabhängigen Rechtsmittelberatung konnten Geflüchtete bereits mehrfach erfolgreich dagegen vorgehen.

„Wir sehen die mögliche Streichung der unabhängigen Rechtsmittelberatung mit großer Sorge. Geflüchtete brauchen mehr denn je engagierte Unterstützung, um gegen fehlerhafte Bescheide des Bundesamtes rechtlich vorgehen zu können und ihre Rechte im Asylverfahren wahrnehmen zu können“, sagt Ivana Domazet vom Flüchtlingsrat Brandenburg.

Die Begründung des Innenminsteriums, die Rechtsmittelberatung könne ab dem kommenden Jahr durch das BAMF abgedeckt werden, ist fachlich und rechtlich falsch. Die Asylverfahrensberatung des BAMF beinhaltet eben keine individuelle Beratung zu möglichen Rechtsmitteln und unterstützt nicht im Klageverfahren. Zudem ist es ein Gebot der Subsidiarität, dass nicht die selbe Behörde, die eine womöglich fehlerhafte Asylentscheidung trifft, zugleich dabei unterstützen kann, gegen diese Entscheidung rechtlich vorzugehen.

„Nur eine behördlich unabhängige Beratung ist geeignet, Betroffene unabhängig zu möglichen Rechtsmitteln und zum Klageverfahren zu beraten. Daher ist die Weiterfinanzierung der sehr gut nachgefragten Rechtsmittelberatung unerlässlich“, so Ivana Domazet.