Pressemitteilung von Women in Exile & Friends:
*Flüchtlingsfrauen erleben tagtäglich strukturelle Gewalt:*
Sie werden durch ein Leben in Sammelunterkünften mit Essenspaketen oder Gutscheinen entwürdigt und ent­mündigt. Sie leiden darunter, um jede Krankenbehandlung für sich oder ihre Kinder beim Sozialamt betteln zu müssen. Auch durch Arbeitsverbote und mangelnde Möglichkeiten Deutsch zu lernen werden asylsuchende Frauen ausgegrenzt und ans Haus gefesselt. Viele Flüchtlingsfrauen warten jeden Tag auf ihre Abschiebung, werden wie Stückgut durch ganz Europa hin und her geschickt und können sich nie sicher fühlen.
Als Frauen sind sie aber auch mit Gewalt gegen Frauen konfrontiert, eine der häufigsten Menschen­rechtsverletzungen weltweit. Dieses Schicksal teilen sie mit vielen Frauen auf der ganzen Welt. Gleich­zeitig werden Flüchtlingsfrauen durch die Unterbringung in Lagern noch weniger vor Gewalt ge­schützt, als andere Frauen.
Wer schlägt, muss gehn?
In der brandenburger Behördenpraxis werden wesentliche Bestandteile des Gewaltschutzgesetzes in Sam­melunterkünften nicht eingesetzt und asylsuchende Frauen bleiben damit ungeschützt.
Die Polizei erlässt in der Regel keine Schutzanordnungen, die den Gewalttäter vorübergehend aus dem ge­meinsamen Haushalt mit dem Opfer weg weist. Und bürokratische Regelungen der Landesregierung sehen eine dauerhafte sichere räumliche Trennung von Täter und Opfer, nur dann vor, wenn das Opfer in einen an­deren Landkreis umverteilt werden möchte. Gleichzeitig wird es Frauen mit bürokratischen Regelungen zur Fi­nanzierung oft schwer gemacht, Schutz in einem Frauenhaus zu finden.
Diese Praxis steht aus unserer Sicht in eklatanten Widerspruch zum Gewaltschutzgesetz und häufig auch dem Kindeswohl.
*Deshalb fordern wir von Politik und Verwaltung:*
Jede Frau hat ein Recht auf Schutz vor Gewalt! Es muss gewährleistet werden, dass alle von Gewalt betroffe­nen Frauen – unabhängig vom Aufenthaltsstatus – und ihre Kinder Hilfe in einem Frauenhaus ihrer Wahl er­halten können.
Das Gewaltschutzgesetzes muss auch für asylsuchende Frauen gelten! Dafür brauchen Polizei und Verwal­tungsbehörden eine Weisung aus dem Sozial- und dem Innenministerium und eine entspre­chende Klarstel­lung im Landespolizeigesetzes.
Lebensbedingungen von Asylsuchenden in den Sammelunterkünften befördern Gewalt gegen Frauen. Deshalb sollen asylsuchende Frauen in Privatwohnungen am Ort ihrer Wahl leben können.
Eine ausführlichere Version dieses Textes finden Sie hier:
http://women-in-exile.net/2014/11/24/ausgegrenzt-ausgelagert-ausgeliefert-gewalt-gegen-frauen-hat-viele-gesichter/
*Pressekontakt: Elisabeth Ngari, 0176 329 20 586, Dorothea Lindenberg, 0176 999 33 631*