Coronabedingte Freiheitsentziehungen: SARS-CoV-2 und die Unterbringung von Asylsuchenden in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften

 

Referent: Rechtsanwalt Rolf Stahmann, Fachanwalt für Migrationsrecht Berlin

Termin: 08.06.2020, 17 – 19 Uhr

Ort: -online- Es ist ausdrücklich nicht gestattet, während der Informationsveranstaltung Fotoaufnahmen, Video- oder Audiomitschnitte zu machen.

Zielgruppe:

Die Veranstaltung richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingsberater*innen und Unterstützer*innen von in Brandenburg lebenden Geflüchteten sowie an alle Interessierten, die sich mit der Thematik näher auseinandersetzen wollen.

Inhalt:

Schwerpunkt der Informationsveranstaltung sind die Themen Corona, Quarantänemaßnahmen und Flüchtlingsunterbringung, insbesondere thematisiert entlang des Aspekts der Freiheitsentziehung. Während der Sitzung werden folgende Themenbereiche erläutert:

  • Systematik des Infektionsschutzgesetzes (IfSchG)
  • Schutzvorkehrungen, Absonderungen (Quarantäne) und Freiheitsentziehungen nach dem IfSG
  • Anwendung des IfSG für Asylsuchende in Erstaufnahmeeinrichtung und Gemeinschaftsunterkünften
  • Maßnahmen nach IfSG bei Ein- und Ausreise

Während des Webinars wollen wir insbesondere die Gelegenheit bieten, konkrete Fälle aus und von Brandenburger Unterkünften aufzugreifen und entlang der aktuellen Gesetzeslage zu diskutieren. Wir möchten Sie / Euch daher herzlich dazu einladen, die Ihnen und Euch bekannten Fälle mit- und während der Veranstaltung einzubringen. Zur besseren Organisation des Webinars schicken Sie / schickt diese gerne im Vorhinein an boecker@fluechtlingsrat-brandenburg.de.

 

Teilnahmebeitrag: Die Veranstaltung ist kostenlos.

Anmeldung: Die für die Teilnahme benötigten Einwahldaten befinden sich in der Einladung.

 

Das Webinar findet im Rahmen des Projekts „Orientierung, Beratung und Akzeptanz für Asylbewerber*innen in Brandenburg“ der Kooperation für Flüchtlinge (KFB) statt. Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds kofinanziert sowie vom Land Brandenburg und der UNO-Flüchtlingshilfe.