Das Brandenburgische Innenministerium hat nun endlich eine Vorgriffsregelung zum Chancen-Aufenthaltsrecht getroffen.

Demnach ist Geflüchteten, die in hoher Wahrscheinlichkeit von den gesetzlichen Neuregelungen profitieren werden, von den Ausländerbehörden eine Ermessensduldung zu erteilen. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen für diese Gruppe sollen rückpriorisiert (Anmerkung: nicht ausgesetzt !) werden. Betreffende Personen sollten also entsprechende Anträge auf Ermessensduldung bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen, um sich so vor Abschiebung zu schützen und um eine langfristige Bleibeperspektive zu erhalten!

Dabei helfen entsprechende Beratungsstellen.

Auch wenn wir begrüßen, dass sich nun auch Brandenburg zu einer Vorgriffsregelung entschlossen hat, ist sie doch sehr zurückhaltend formuliert. Andere Bundesländer legen viel deutlicher eine Vorgehensweise zugunsten der in Frage kommenden Personen dar. Im Rundschreiben des Innenministeriums von Rheinland-Pfalz heißt es beispielsweise: „Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, bei anspruchsberechtigten Personen im Vorgriff auf das nach der parlamentarischen Sommerpause des Deutschen Bundestages zu erwartende Inkrafttreten der Regelung bereits jetzt von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen. Ausländischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen des Chancen-Aufenthaltsrechts gemäß § 104c AufenthG-E erfüllen, soll deshalb eine Ermessensduldung auf der Rechtsgrundlage des § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG erteilt werden.“