Kein Ort für Kinder. Zur Lebenssituation von minderjährigen Geflüchteten in Aufnahmeeinrichtungen

 

Terre des Hommes hat im Juni 2020 eine Studie zur Situation von
minderjährigen Geflüchteten in den Aufnahmeeinrichtungen in
Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen veröffentlicht. Die
Studie steht im Kontext der umfassenden asyl- und
aufenthaltsrechtlichen Verschärfungen der letzten Jahre, die bereits
im Aufnahmeprozess auf leichtere und schnellere Abschiebungen abzielen
und das Leben von tausenden Kindern und Jugendlichen beschränken. Die
Autor*innen kommen zu dem wenig überraschenden Schluss, dass diese
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche völlig ungeeignet sind. Als
Ergebnis der Recherche fordert Terre des Hommes eine Verkürzung der
Wohnpflicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf maximal vier Wochen.

Die Studie fasst zusammen: „Während der Zeit in den
Aufnahmeeinrichtungen sind die betroffenen Kinder und Jugendlichen
vielen Einschränkungen und Begrenzungen ausgesetzt. Sie haben keinen
Zugang zur Regelschule, regulären Kitaangeboten, keine Privatsphäre
und kaum Unterstützung durch die Jugendhilfe. Gleichzeitig erleben
sie Gewalt und (nächtliche) Abschiebungen in ihrem direkten
Wohnumfeld. Aufenthaltszeiten von bis zu sechs Monaten (oder auch
länger) an solchen Orten stehen in Widerspruch zu ihren in der
UN-Kinderrechtskonvention verankerten Rechten.“

Damit beschreiben die Autor*innen auch treffend die Lebenssituation
von Minderjährigen in den Kasernen der Erstaufnahmeeinrichtung in
Brandenburg, die funktionsgleich mit einem Ankerzentrum sei. Besonders
dramatisch: Für 16-18 Jährige fehlt es komplett an altersgerechten
Bildungsangeboten. Faktisch fehlender Zugang zur Kinder- und
Jugendhilfe, mangelnde Gesundheitsversorgung, von der Außenwelt
isolierte Unterbringung und ein Alltag, der von nächtlichen
Abschiebungen geprägt ist, trifft in Brandenburg insbesondere auch
psychisch belastete Kinder und Jugendliche schwer.

Hier geht es zur Studie von Terre des Hommes: Download der Recherche
»Kein Ort für Kinder«