Am 03.11.2021 war unter anderem der Flüchtlingsrat Brandenburg eingeladen, in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Brandenburgischen Landtags Stellung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes und einem Änderungsantrag der Linksfraktion zu nehmen. Konkret ging es dabei um die Zukunft der beiden Instrumente „Integrationsbudget“ und „Migrationssozialarbeit II“, mit denen die Landesregierung kommunale Projekte zur Aufnahme und Teilhabe von Geflüchteten und die Migrationssozialarbeit für anerkannte Geflüchtete fördert.
„Der Flüchtlingsrat Brandenburg empfiehlt dringend, sich klar zur sozialen und demokratischen Teilhabe von Zugewanderten und Geflüchteten zu bekennen und entsprechende Maßnahmen auch über 2024 hinaus langfristig fortzuführen und zeitgemäß weiterzuentwickeln.“ (Stellungnahme vom 03.11.2021)
Die Landesregierung hatte zunächst radikale Kürzungen ab 2022 vorgesehen. Dagegen hatte sich sich zivilgesellschaftlicher Protest formiert, darunter auch die Petition „Stärken statt Streichen. Inzwischen ist der Presse zu entnehmen, dass die wichtigsten Kürzungen zurückgenommen werden sollen und die Instrumente auch in 2022 fortgeführt werden. Wichtig ist nun, dass die Weiterfinanzierung nahtlos im Januar 2022 anläuft und auch kleinere Träger niedrigschwellig von der Förderung profitieren können. Perspektivisch fordern wir die Entfristung beider Instrumente, denn es braucht eine langfristige Perspektive.
Hier können Sie unsere vollständige Stellungnahme im Brandenburger Landtag nachlesen
Perspektivisch wünschen wir uns im Land Brandenburg ein Integrationsverständnis, das Integration als Teilhabe versteht; dem bewusst ist, dass Integration eben nicht geräuschlos abläuft, sondern darauf zielt, dass marginalisierte Gruppen eine Stimme haben, sich einbringen können und nicht isoliert bleiben. (Stellungnahme vom 03.11.2021)