SPENDENAUFRUF

Berufstätige Geflüchtete wehren sich vor Gericht: Nein zu einer Miete von 450 Euro für 6 qm!

Unterstützen Sie mit Ihrer Spende Betroffene bei der Begleichung der anfallenden Prozesskosten!

225 bis 450 Euro Miete für 6 qm im Mehrbettzimmer mit Gemeinschaftsküchen und geteilten Sanitäranlagen auf dem Gang – das ist die Lebensrealität für viele berufstätige Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Oberhavel.

Einige von ihnen wehren sich jetzt gerichtlich dagegen, dass sie Gebühren in der Höhe von 35-75 Euro pro Quadratmeter für ein Bett in kleinen, spärlich ausgestatteten Mehrbettzimmern ohne Privatsphäre zahlen sollen. Ein Auszug bleibt den Betroffenen aufgrund von mangelndem Wohnraum sowie strukturellen und rechtlichen Schranken meist verwehrt. Viele sind sogar per Auflage zur Wohnsitznahme in den überteuerten Gemeinschaftsunterkünften verpflichtet.

Selbst in den großen Ballungsräumen Deutschlands würden solche Mietpreise als sittenwidriger Mietwucher geahndet. Bereits in 2019 wandten sich Geflüchtete im LK Oberhavel an die Öffentlichkeit und forderten die Absenkung der unverhältnismäßig hohen Gebühren. Ihre Forderung nach bezahlbarem Wohnraum statt der Unterbringung in vollständig überteuerten Sammelunterkünften wurde auch von zahlreichen Unterzeichnenden einer Petition unterstützt.

Trotz der offensichtlichen Unrechtmäßigkeit hat sich im Landkreis nichts bewegt, die berufstätigen Asylsuchenden müssen weiter zahlen. Über die in 2019 eingereichten Normenkontrollklagen zur juristischen Überprüfung der Gebührenordnung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin- Brandenburg wurde weiterhin nicht entschieden.

Jedoch hat das OVG jetzt – ganze zwei Jahre später – die Prozesskostenhilfeanträge der betroffenen Antragsteller:innen abgelehnt. Damit entsteht für sie ein hohes Kostenrisiko. Um die Kläger nicht mit dem Risiko allein zu lassen, sammeln wir nun Spenden.

Die Fortführung der Verfahren ist nach Einschätzung des Flüchtlingsrates und der in den Verfahren tätigen Rechtsanwält:innen durchaus sinnvoll, da sich das OVG bis heute weder sachgerecht noch angemessen mit der vorgetragenen Argumentation befasst hat. Erst im April diesen Jahres hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem vergleichbaren Verfahren eine entsprechende Gebührenverordnung für rechtswidrig erklärt. Die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Gebühren seien nicht nach den Prinzipien der Kostendeckung und Verhältnismäßigkeit erfolgt. Dies trifft ebenfalls auf den Landkreis Oberhavel zu – auch hier ist die Berechnungsgrundlage für die Gebührensatzung in ihrer Höhe nicht nachvollziehbar.

  • Lasst es uns gemeinsam ermöglichen, dass auch in Brandenburg die Gebührenverordnung gerichtlich überprüft und für rechtswidrig erklärt wird.
  • Lasst uns das Kostenrisiko für die Fortführung der Klagen auf viele Schultern verteilen.
  • Lasst unsere gemeinsame Forderung „Bezahlbar wohnen – statt unbezahlbar untergebracht“ durch die Solidarität der Vielen Wirklichkeit werden.

Unterstützen Sie mit Ihrer Spende Betroffene bei der Begleichung der anfallenden Prozesskosten!

Verwendungszweck: Einzelfallhilfe/Prozesskosten


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