Der Flüchtlingsrat Brandenburg zeigt sich zutiefst empört über den jüngsten Abschiebeversuch einer Georgierin, die seit vier Jahren in Brandenburg lebt. Die alleinerziehende Mutter wurde am vergangenen Montagmorgen in ihrer Unterkunft von der Polizei überrascht und in die Abschiebehaft am Flughafen BER verbracht. Ihr vierjähriges Kind war zu diesem Zeitpunkt nicht bei ihr. Mutter und Kind sind seither getrennt. Diese fortwährende Trennung ist nicht nur inhuman, sondern stellt auch einen klaren Verstoß gegen das Recht auf Familienleben und das Kindeswohl dar.

Am morgigen Donnerstag soll die betroffene Frau nach Georgien abgeschoben werden. Von dort floh sie im Jahr 2018 schwanger vor ihrem gewalttätigen Ehemann nach Brandenburg. In Eisenhüttenstadt brachte sie ihr Kind zur Welt. Eine Abschiebung nach Georgien würde sie erneut der Gefahr aussetzen, ihrem gewalttätigen Ex-Mann zu begegnen.

Laut der brandenburgischen Gewahrsamsordnung¹ soll die Dauer in Gewahrsam in der Regel 36 Stunden nicht überschreiten (in Ausnahmefällen 48 Stunden). „Die Tatsache, dass die Mutter und ihr Kind dort für über drei Tage festgehalten werden sollten, ist skandalös. Die Familientrennung ist die traurige Krönung dessen“, betont Vincent da Silva vom Flüchtlingsrat Brandenburg. „Wir fordern die Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg zur sofortigen Beendigung dieser rechtswidrigen Maßnahme und umgehenden Freilassung der Frau auf.“

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¹Gewahrsamsordnung zum Verfahren zur Durchführung des Ausreisegewahrsams in der Ausreisesammelstelle des Landes Brandenburg gemäß § 62b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vom 24. September 2019