Presseerklärung, 15.05.2018
Anlässlich des internationalen Tags der Familie fordert der Flüchtlingsrat Brandenburg ein Recht auf Familie unabhängig von Aufenthaltsstatus und Herkunft. Die Bundesregierung darf mit dem geplanten Gesetz zum Familiennachzug die Verpflichtungen aus UN-Kinderrechtskonventionen, dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechts-konvention nicht missachten!
Tarek Ghadri kam Anfang 2015 nach Brandenburg und erhielt, wie damals fast alle syrischen Flüchtlinge, eine Flüchtlingsanerkennung. Damit hatte er einen Rechtsanspruch darauf, seine Familie nachzuholen. Trotz dessen wartete er mehr als zwei Jahre auf Frau und Kind. Ein langwieriges Asyl- sowie ein kompliziertes Visumsverfahren, bei dem seine Ehe nicht anerkannt wurde, führten zu einer kräftezehrenden und kostspieligen Tortur für die junge Familie. Seinen Sohn Rasim lernte Herr Ghadri erst bei dessen Einreise nach Deutschland kennen.
Während Tarek Ghadri mit Frau und Kind nach jahrelangem Warten und Bangen nun wieder ein gemeinsames Familienleben führen kann, blieb es für die meisten Syrer_innen jedoch ein Schrecken ohne Ende: Viele von ihnen erhielten plötzlich nur noch einen subsidiären Schutzstatus, obwohl sich an ihren Fluchtgründen und der Situation in Syrien nichts verändert hatte. Die Aussetzung des Familiennachzugs wurde kurz zuvor ins Gesetz gegossen: Ab März 2016 wurde subsidiär Schutzberechtigten für mehr als zwei Jahre der Nachzug ihrer Familien verwehrt. Nun soll ab August mit dem „Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ der Nachzug wieder möglich sein. Doch das Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen: Pro Monat sollen bundesweit lediglich bis zu 1000 Familienangehörige aus humanitären Gründen aufgenommen werden. „Diese Entscheidung ist fatal.“, so Kirstin Neumann vom Flüchtlingsrat. „Die langjährige Trennung bringt Geflüchtete um ihr Grundrecht auf ein Familienleben, kann Familienangehörige in Lebensgefahr bringen und führt zu einer dauerhaft verzweifelten Lage der Betroffenen, die psychisch schwer belastend ist und Ankommen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verhindert.“

Tarek Ghadri machte die Ungewissheit um seine Familienzusammenführung krank. „Ich wurde depressiv, konnte mich auf das Erlernen der Sprache und Arbeit nicht konzentrieren.“, so Ghadri. Sein Engagement in Kunstprojekten und das Vorhaben einer Ausbildung im Bereich nachhaltiger Energien verblassten. Doch als der Nachzug seiner Familie endlich genehmigt wurde, ging alles ganz schnell. „Ich fand eine Wohnung, besuchte erfolgreich Sprachkurse, fand eine Arbeit, verfolge nun wieder meine Ausbildungspläne und bin frisch gebackener Vater eines zweiten Kindes.“
Tarek Ghadris Beispiel zeigt: Das Zusammenleben mit der Familie und das Wissen um ihre Sicherheit ist für ein Ankommen geflüchteter Menschen in Deutschland zentral. Angesichts dessen erscheint die am 09. Mai 2018 vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesänderung als eine Farce. Neben dem auswärtigen Amt sollen nun auch Ausländerbehörden bei der Entscheidung über einen Familiennachzug beteiligt werden und dabei „Integrationsaspekte“ der Antragsteller_innen berücksichtigen. Konkret heißt das: Nachweis von Lebensunterhalts-sicherung, Wohnraum und deutschen Sprachkenntnissen. „Das trifft nicht nur Minderjährige und Menschen in Ausbildung besonders hart, für die diese Nachweise kaum zu erbringen sind. Die Forderung ‚Erst Integration, dann Familie‘ ist im Kern absurd. Denn gerade das Zusammenleben mit und der Rückhalt durch die Familie vor Ort setzen die Kräfte bei Menschen frei, die sie für eine selbstbestimmte Gestaltung ihres Lebens benötigen“, so Kirstin Neumann.
Etwa 60 000 bis 80 000 im Ausland lebende Familienangehörige sind von dieser Entrechtung betroffen. Angesichts des Gesetzesentwurfes kann die Auswahl der Menschen, die nachziehen dürfen, nur willkürlich erfolgen. Auch ist ein Nachzug von Geschwistern im Rahmen des Kontingents ausgeschlossen. Eltern müssten sich in solchen Fällen für eines der Kinder entscheiden. Deshalb kämpfen auch migrantische Bündnisse wie „Familienleben für Alle!“ für ihr Grundrecht auf ein gemeinsames Familienleben. Sie wehren sich vehement gegen eine Spaltung der Familien durch ein Gesetzesvorhaben, das das Recht auf das Zusammenleben von Familien zu einer Lotterie macht. Der Flüchtlingsrat Brandenburg unterstützt ihre Protestaktion anlässlich des heute stattfindenden internationalen Tags der Familie.