Potsdam, 15. Februar 2017
*Bundesweite Abschiebezentrale in Potsdam und Missachtung der Entscheidungen der Härtefallkommission:
Von der Willkommens- zur Abschiebekultur*
Bund und Länder beabsichtigen, in Brandenburg eine Abschiebezentrale einzurichten. Ministerpräsident Woidke begrüßt öffentlich die Einrichtung dieser Logistikstelle für Sammelabschiebungen – trotz berechtigter Kritik seines Koalitionspartners, der Partei DIE LINKE. Während sich die Landesregierung öffentlich zum Thema Abschiebungen nach Afghanistan nicht positioniert, schafft sie mit der Potsdamer Abschiebezentrale Tatsachen. Mit diesem klaren Zeichen für eine repressive Abschiebepolitik reiht sie sich ein in den Kreis populistischer Scharfmacherei, die einfache Problemlösungen und Sammelabschiebungen propagiert.
Der Landesregierung sollte sehr wohl bewusst sein, dass es neben fehlender Dokumente, deren Beschaffung zukünftig in das Aufgabenprofil der zentralen Logistikstelle fallen soll, viele Gründe dafür gibt, dass Menschen trotz einer Ablehnung des Asylgesuchs nicht in Herkunfts- oder Durchgangsländer zurückkehren können – weder in vermeintlich sichere Herkunftsregionen in Afghanistan noch in einige überlastete EU-Länder wie Griechenland oder Ungarn, wo Flüchtlinge systematisch inhaftiert werden. Auch aus humanitären, medizinischen, familiären und persönlichen Gründen werden Abschiebungen in der Praxis häufig nicht durchgeführt. Dies zeigt, dass es Mängel im Schutzsystem gibt. Abschiebezentren sollen jedoch abschotten und Druck auf Menschen ausüben, das Land zu verlassen, damit sie ihre Möglichkeiten zur weiteren Aufenthaltssicherung nicht wahrnehmen.
Anstatt Abschiebezentren einzurichten und Flüchtlinge weiterhin nach Italien und ab März auch nach Griechenland abzuschieben, sollte Deutschland seine Energien darauf verwenden, den Verpflichtungen aus dem Relocation-Programm, das im September 2015 von der Europäischen Union verabschiedet wurde, nachzukommen. Von der zugesagten Aufnahme von über 27.400 Personen sind bisher lediglich etwa 2000 in Deutschland angekommen. Bleiben rund 25.400 Menschen, die bis Herbst diesen Jahres noch aufgenommen werden müssen.
Menschen außer Landes schaffen zu wollen, findet in der zunehmenden Missachtung des Innenministers gegenüber der Brandenburger Härtefallkommission seine Entsprechung. Innenminister Schröter hat in den vergangen beiden Jahren etwa ein Drittel der von der Kommission befürworteten Ersuchen abgelehnt, was eine traurige Bilanz darstellt. Die Statistik zeigt, dass besonders Familien von den negativen Entscheidungen des Ministers betroffen sind. Mit seinem Verhalten unterscheidet sich dieser Innenminister deutlich von seinen Vorgängern. Die Härtefallkommission Brandenburg wurde 2005 installiert. In den Jahren 2005–2014 wurden 137 Ersuchen an den jeweiligen Innenminister gestellt. Nur sechs, also 4% wurden abgelehnt.
Erst im Dezember hat Innenminister Schröter wieder ein Ersuchen der Härtefallkommission abgelehnt. Im Fall einer vierköpfigen albanischen Familie sprach sich die Kommission für ein Bleiberecht nach der Härtefallregelung (§23a AufentG) aus und richtete ein entsprechendes Ersuchen an den Innenminister. Der Familienvater befand sich in psychiatrischer Behandlung, die minderjährige Tochter wurde wegen einer schweren Angststörung psychotherapeutisch behandelt. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sah nach einer Stellungnahme des Sozialpädiatrischen Zentrums die Gefahr der Kindeswohlgefährdung beim Ausbleiben oder Abbruch einer psychotherapeutischen Behandlung. Dennoch lehnte der Minister das Ersuchen der Kommission ab und setzte damit seine harte Linie fort.
Lang und sorgfältig debattierten Entscheidungen der Kommission, die einen humanitären Einzelfall begründen und auf Grundlage der verabschiedeten Härtefallkommissionsverordnung (HFKV) getroffen werden, misst der Innenminister keine Bedeutung bei. Stattdessen nimmt er nach eigenem Gutdünken eine Bewertung der Fälle vor und entscheidet nach persönlichem Maßstab. Damit spricht er der Kommission die Kompetenz ab und stellt zum wiederholten Mal ihre Arbeit und Funktion in Frage. Diese Entscheidungspraxis unterläuft eine bundesgesetzlich verankerte Regelung, die aus persönlichen und humanitären Gründen ein Bleiberecht ausdrücklich vorsieht.
Der Flüchtlingsrat Brandenburg drängt darauf, dass wohlbedachte und sorgfältig getroffene Entscheidungen der Härtefallkommission durch den Innenminister gewürdigt werden. Seine Alleingänge und sachlich nicht gerechtfertigten Entscheidungen müssen ein Ende haben und dürfen nicht länger schweigend geduldet werden. Der Flüchtlingsrat sieht hier insbesondere auch den Koalitionspartner in der Pflicht.
Außerdem fordert der Flüchtlingsrat das Land auf, endlich entschiedener von bestehenden Bleiberechtsregelungen Gebrauch zu machen und der restriktiven Abschiebemaschinerie eine Absage zu erteilen.
Wir hoffen, dass es weiterhin Kräfte in der Landesregierung gibt, die sich den Prinzipien einer humanitären und menschenrechtsbasierten Flüchtlingspolitik verpflichtet fühlen und die darauf hinwirken, dass sich Brandenburg nicht vor den Karren der neuen Abschiebekultur der Kanzlerin und des Bundesinnenministers spannen lässt.
Kontakt: Lotta Schwedler
schwedler@fluechtlingsrat-brandenburg.de, Tel.: 0176-21425057
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