Newsletter
Flüchtlingsrat Brandenburg
November 2019

Fachinformationen
Flüchtlingspolitische Nachrichten
Publikationshinweis

 

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte!

Im Zuge unseres Website Relaunch haben wir auch dem Kleinen Infobrief ein neues Format gegeben. Wir versuchen den neuen Newsletter so informativ und übersichtlich wie möglich zu gestalten. Der Newsletter wird ab Dezember 2019 jeweils zur Monatsmitte erscheinen. Über Feedback zum neuen Format, aber weiterhin auch über Kommentare und flüchtlingspolitische Hinweise freuen wir uns.

Am 4. November 2019 ist es zu einem polizeilichen Übergriff gegen einen 28-jährigen Geflüchteten im Sozialamt im Landkreis Märkisch-Oderland gekommen. Auf einem Video ist zu sehen, wie mindestens drei Polizisten versuchen, den Mann gewaltsam auf den Boden zu drücken, dabei werden ihm auch Schläge versetzt, die offenbar Rücken und Kopf treffen. Dem Geflüchteten sollten seine Sozialleistungen gekürzt werden, worüber er sich beschwert hatte. Im Verlauf kam es zu dem Polizeieinsatz. Das Innenministerium hat sich hinter die Einsatzkräfte gestellt. TAZ, Rbb 24, die Märkische Oderzeitung, die Süddeutsche Zeitung und Focus Online berichteten. In einer Pressemitteilung vom 8. November 2019 fordert der Flüchtlingsrat Brandenburg eine Untersuchung und die Aufklärung des polizeilichen Übergriffes. Das bekannt gewordene Video weist darauf hin, dass es sich um Körperverletzung im Amt handeln könnte. „Wir begrüßen, dass der Vorfall auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Innenausschusses im Landtag gesetzt werden soll. Auch die im Koalitionsvertrag vorgesehene Beschwerdestelle könnte zu der Aufklärung solcher Fälle beitragen“, so Lotta Schwedler. Dem Betroffenen muss eine Entschädigung zukommen. Die vorgenommenen Leistungskürzungen müssen rechtlich überprüft werden.

Zur Pressemitteilung des Flüchtlingsrats vom 8. November 2019

Fachinformationen

Kürzungen der AsylbLG-Leistungen für Alleinstehende verfassungswidrig
Das Sozialgericht Landshut hat in einem Eilbeschluss vom 24. Oktober 2019 festgestellt, dass die Einstufung von erwachsenen alleinstehenden Empfänger_innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Regelbedarfsstufe 2, wie dies für Ehepartner_innen/Lebenspartner_innen ohnehin geschieht und die damit einhergehende faktische Kürzung von Leistungen verfassungswidrig ist. Wichtige Hinweise zu Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz findet ihr/finden sie auf der Homepage des Flüchtlingsrat Niedersachsen.

Ab 2020: Erleichterungen beim Zugang zu Kindergeld und anderen Familienleistungen für Drittstaatsangehörige
Der Bundestag hat das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften verabschiedet. Trotz des einigermaßen irritierenden Titels sind darin auch relevante Regelungen für den Migrations- und Flüchtlingsbereich. Durch das Gesetz werden an versteckter Stelle nämlich die Zugänge ausländischer Staatsangehöriger zu den Familienleistungen Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss verändert. Die geänderten Regelungen zu den Familienleistungen sollen in zwei Stufen zum 1. Januar 2020 und zum 1. März 2020 in Kraft treten. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen; zu hoffen ist, dass er einige weiterhin willkürliche und offensichtlich verfassungswidrige Ungleichbehandlungen im Vermittlungsausschuss noch korrigieren wird. Eine Zusammenstellung der beschlossenen Änderungen zu Familienleistungen im Wortlaut gibt es hier.

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Dublin-Geflüchteten
Mit zwei aktuellen Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte von Geflüchteten in Dublin-Verfahren gestärkt. Es gab den Verfassungsbeschwerden eines Afghanen, der nach Griechenland abgeschoben werden sollte, und eines somalischen Kindes, das die Bundesrepublik gemeinsam mit seiner Mutter nach Italien überstellen will, recht. Dabei verpflichteten die Verfassungsrichter_innen ihre Kolleg_innen an den Verwaltungsgerichten zu gründlicherer Prüfung.

Weiterlesen bei PRO ASYL-News vom 4. November 2019

Folgen und Ergebnisse aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen vom 05. November 2019 1 BvL 7/16. Veröffentlicht von Tacheles e.V. Das Urteil kann auf der Webseite des BVerfG herunter-geladen werden.

Auf fluechtlingshelfer.info gibt es ab sofort in der Rubrik „Für Flüchtlinge“ Beiträge in „einfacher Sprache“ – damit auch Geflüchtete mit ersten Deutschkenntnissen an alle Informationen kommen, die sie brauchen.

Eine vom AWO Bundesverband erarbeitete Broschüre definiert Rechtsdienstleistungen, erläutert ihre Zulässigkeit im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes und klärt auf über die Pflichten der Träger als Arbeitgeber.

Flüchtlingspolitische Nachrichten

Aktuelle Petition: „1.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Griechenland aufnehmen!“
Vor dem Hintergrund der katastrophalen Zustände auf den griechischen Inseln hat die Seebruecke Osnabrück die Petition „1.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Griechenland aufnehmen!“ gestartet, die wir gern unterstützen. Wir freuen uns, wenn sie auch in Brandenburg breit mitgetragen und unterzeichnet wird: Hier der Link

30 Jahre UN – Kinderrechtskonvention: Flüchtlingskinder – Verloren, Verraten, Vergessen!?
Anspruch und Wirklichkeit der Menschenrechte der Kinder nach der UN – Kinderrechtskonventionen klaffen in Deutschland und in Europa bei Flüchtlingsschutz suchenden Kindern und Jugendlichen noch immer weit auseinander, unterstreicht Heiko Kauffmann – u. a. langjähriger Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL – in einem Beitrag zum 30. Jahrestag der Verabschiedung der UN – Kinderrechtskonvention. Danach werden in Deutschland die Rechte und Bedürfnisse dieser besonders schutzbedürftigen Gruppe von Kindern und Jugendlichen noch immer massiv vernachlässigt. Die europäische Kinderflüchtlingsschutz-Politik stellt sich heute als grenzenlos brutales System der Be- und Verhinderung der Inanspruchnahme des Asylrechts und von Schutz und Hilfe dar.

Zum Beitrag von Heiko Kauffmann als PDF
Der Beitrag von Heiko Kauffmann im MiGAZIN vom 20. November 2019

Sachverständigen-Anhörung zu „Open cities“ und kommunalen Aufnahmeinitiativen
Am 4. November 2019 gab es eine Sachverständigen-Anhörung zu zwei Anträgen von Linken und Grünen zu „Open cities“ und kommunalen Aufnahmeinitiativen. Die Anhörung kann hier als Stream angeschaut werden. Hervorzuheben sind insbesondere die fachkundigen Einschätzungen von Helene Heuser zur (grund-)rechtlichen Kompetenz von Städten und Kommunen im Bereich der Aufnahme von Geflüchteten, aber auch das engagierte Auftreten des Potsdamer Oberbürgermeisters Mike Schubert, der darauf hinwies, dass hinter den Beschlüssen von inzwischen etwa 130 Städten und Kommunen zur Flüchtlingsaufnahme 23 Mio. Menschen stehen – das seien 28 Prozent der Bevölkerung, die sich für einen aktiven und verstärkten Flüchtlingsschutz einsetzen! Er rief zu einem fraktionsübergreifenden Vorgehen auf, um den aufnahmebereiten Städten und Kommunen ein solidarisches Handeln zu ermöglichen.

Publikationshinweis

Broschüre: „Wir wollen Sicherheit“
Die Broschüre „Wir wollen Sicherheit“ Anregungen für eine gender- und fluchtsensible Praxis im Umgang mit geflüchteten Frauen*, hrsg. vom Forschungsprojekt „Gender, Flucht, Aufnahmepolitiken“, dem Niedersächsischen Flüchtlingsrat e.V. und dem bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe e.V., möchte durch interprofessionelle Kooperationen und partizipative Arbeitsweisen Wege für eine gendersensible, sicherere Ankunfts- und Aufnahmepolitik aufzeigen. Hier steht die Broschüre kostenlos zum Download zur Verfügung. Außerdem kann die Broschüre in limitierter Auflage bestellt werden.
Mail an nds[at]nds-fluerat[dot]org

Der Newsletter ist als PDF zum Download hier erhältlich.