Newsletter
Flüchtlingsrat Brandenburg
Februar 2020
Fachinformationen
Fortbildungen und Veranstaltungshinweise
Flüchtlingspolitische Nachrichten
Publikationshinweise
Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte!
Für morgen, den 15. Februar ruft #unteilbar bundesweit unter dem Motto #nichtmituns dazu auf, in Erfurt gemeinsam auf die Straße zu gehen.
Unser Entsetzen über den Tabu-Bruch in Türingen haben wir vergangene Woche in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit PRO ASYL und den anderen Landesflüchtlingsräten zum Ausdruck gebracht. Und wir werden ihn auch diesen Samstag lautstark in Erfurt zum Ausdruck bringen. Unser aktiver Vorstand nimmt an der Demo für eine solidarische Gesellschaft teil.
In der Nacht zum gestrigen Donnerstag sind 31 Menschen nach Afghanistan abgeschoben worden, darunter auch mindestens ein Mann aus Brandenburg. „Die neue Landesregierung beweist mit der jüngsten Abschiebung nach Kabul, dass auch sie sich an der harten Linie der Bundesregierung orientieren wird. Zahlen und nicht Menschen stehen im Zentrum dieser inhumanen Abschiebepolitik“, so Lotta Schwedler vom Flüchtlingsrat Brandenburg. Die Landesregierung knüpft damit direkt an die Asylpolitik der Vorgängerregierung an. Wir fordern das für Abschiebungen zuständige Innenministerium auf, die Umstände der vergangenen Abschiebung nach Afghanistan zu prüfen und die Öffentlichkeit darüber aufzuklären. Afghanistan gilt als gefährlichstes Land der Welt, Abschiebungen in das Kriegsgebiet müssen gestoppt werden. Wir haben heute eine Pressemitteilung zu der Abschiebung veröffentlicht.
Vor drei Wochen hat die Polizei während eines mehrstündigen nächtlichen Einsatzes in zahlreichen Zimmern der Erstaufnahmeeinrichtung in Doberlug-Kirchhain nach abzuschiebenden Personen gesucht. Dazu unser Facebook-Post vom 30. Januar. In der Lausitzer Rundschau vom 6. Februar versuchte die Landesregierung händeringend sich für die Nachtabschiebungen und Durchsuchung ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu rechtfertigen. Wenig überzeugend. Es bleibt dabei: Eine Durchsuchung ist es immer, sobald eine Person ergriffen werden soll. Es dürften demnach auf keinen Fall Wohnbereiche und Zimmer ohne richterlichen Beschluss betreten oder durchsucht werden. Unser aktueller Facebook-Post zu diesem Thema.
Eine gute Nachricht: Drei Vereine sind am Donnerstag den 13. Februar mit dem Brandenburger Integrationspreis ausgzeichnet worden! Herzlichen Glückwunsch an das Geflüchteten Netzwerk Cottbus, das Netzwerk Neue Nachbarn in Werder und MaMis en Movimiento in Potsdam und Berlin – Möge euch der Integrationspreis helfen, eure wichtige Arbeit zu fortzusetzen!
Fachinformationen
Sozialgericht Landshut: Keine Kürzung nach § 1a Abs. 7 AsylbLG in Dublin-Fall (Schweiz)
und Regelbedarfsstufe 1 statt 2 in Gemeinschaftsunterkunft
Erneut hat das Sozialgericht Landshut mit Beschluss vom 23. Januar 2020, S 11 AY 79/19 ER eine gute Eilentscheidung zum AsylbLG getroffen und dieses verfassungskonform ausgelegt.
Fortbildungen und Veranstaltungshinweise
Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH, LV Berlin) lädt ein zu Vortrag und Diskussion zum Thema Aktuelle Entwicklungen im Asylrecht und Auswirkungen auf Bildung und Arbeit geflüchteter Menschen. Die Veranstaltung richtet sich an alle, die als Betroffene oder in ihrer Arbeit (haupt- oder ehrenamtlich) mit dem Asylrecht zu tun haben. 20. Februar von 19:00-21:00 im Mehrgenerationenhaus, Wassertorstraße 48, 10969 Berlin. Rückfragen an Armin Steindorf arminus@gmx.de
Für folgende Fortbildungen der Diakademie gibt es noch wenige freie Plätze: Einführung in das Asylgesetz und angrenzende Gebiete des Flüchtlingsschutzes (Grundkurs). 20. Februar von 09:30-16:15 in der Diakonischen Akademie für Fort- und Weiterbildung im Haus der Diakonie, Paulsenstr. 55-56, 12163 Berlin. Dozent: Felix Isensee; alle weiteren Informationen und die Anmeldung hier
Aktuelle Änderungen im Ausländerrecht und im Dublin-Verfahren (für Einsteiger*innen). 26. Februar von 09:30-16:15, ebenfalls Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung im Haus der Diakonie. Dozentin: Berenice Böhlo: Alle weiteren Informationen und die Anmeldung hier
Migration ist Vieles, aber kein sexuelles Problem – Lesung und Gespräch, 21. Februar, 18:00–20:00, Heinrich-Böll-Stiftung, Schumannstr. 8, 10117 Berlin. Weitere Informationen im Web
Argumentationstraining gegen flüchtlingsfeindliche und rassistische Positionen und Stammtischparolen, eine Veranstaltung des Flüchtlingsrat Berlin am 3. März in Berlin mit Trainer*innen der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR).
Einladung der bündnisgrünen Landtagsfraktion zum Fachgespräch unter dem Titel Abschiebezwang und Bleibeperspektive, am 12. März, um 18:00 im Landtag Brandenburg.
Fortbildung SGB II/ XII am 18. März im Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit der Sozialrechtsreferentin Sylvia Pfeiffer: SGB II/ XII für die Beratungspraxis: Kompetente Prüfung von Leistungsbescheiden. Weitere Informationen, das Angebot als PDF-Datei zum Ausdrucken sowie die Möglichkeit zur Anmeldung hier
Jahrestagung Illegalität:Mehr Sichtbarkeit und (politische) Repräsentation
für Menschen in aufenthaltsrechtlicher Illegalität? 19. bis 20. März in der Katholischen Akademie in Berlin. Die Tagung bietet Arbeitsforen zum Austausch im kleineren Kreis über praktische Fragen etwa im Bereich der Gesundheitsversorgung. Anmeldeschluss ist der 11. März. Zum Programm
28. März, ganztägiger Workshop von EAF Berlin zum Thema Parteiendemokratie für Menschen mit Migrations- oder Fluchterfahrung in Deutschland. Unterhttps://eveeno.com/848999814 können Interessierte sich bis Ende Februar anmelden.
Veranstaltungen Fachzentrum für Soziale Arbeit in den Bereichen Migration und Integration von März bis Anfang April auf der ISA-Internetseite.
Bewerbungsphase für MITWIRKEN, das neue Förderprogramm der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung startet. Bewerbungen sind bis 26. Februar möglich.
START-Stiftung vergibt Stipendien an Jugendliche mit Migrationserfahrung, Bewerbung bis 16. März möglich.
Save the date
24. bis 25. April Berlin Fortbildung: Projekte in der politischen Bildung erfolgreich finanzieren. Die Fortbildung des Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB) richtet sich an alle neuen Organisationen und Akteure, die im Bereich der politischen Bildung tätig sind.
Am 28. April findet in Dresden das BumF-Vertiefungsseminar: Schutz mit Verfallsdatum?! Widerrufsverfahren, Rücknahme und Erlöschen des Schutzstatus bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten statt. Anmeldung und Programm.
Flüchtlingspolitische Nachrichten
Laut einem Artikel in der WELT „Jetzt verliert die Union die Geduld mit den Grünen„ wird die Ausweitung der sog. sicheren Herkunftsstaaten am Grundgesetz und damit dem Bundesrat vorbei schon „seit Wochen vertieft im BMI geprüft“ und ist jetzt auch in die CDU übernommen worden, wo es offensichtlich eine Arbeitsgruppe von Innenpolitikern dazu gibt. Kern des Konzepts: Die neuen sicheren Herkunftsstaaten werden bloß zu „sicheren Herkunftsstaaten“ in Bezug auf die GFK und subsidiären Schutz erklärt, für Asyl nach 16a GG hingegen nicht. Auch dasMigazin berichtete.
England: Gericht untersagt Abschiebung weil Abschiebehäftlinge nicht telefonieren konnten
Am 10. Februar gab es von London aus eine Sammelabschiebung nach Jamaika. Einen Tag zurher hat ein Gericht die Abschiebung von etwa der Hälfte der vorgesehenen Personen gestoppt, mit der Begründung, sie hätten während ihrer Inhaftierung in Abschiebehaft kein Mobilfunkempfang gehabt und deshalb nicht die Möglichkeit, sich rechtlich beraten zu lassen.
Medienbericht und Link zur Gerichtsentscheidung
Afghanistan-Abschiebungen: Fälle zeigen neue Dimension der Härte
Aus Düsseldorf kommend, ist am Morgen des 13. Februar der 32. deutsche Sammelabschiebeflug nach Afghanistan in Kabul gelandet. An der Abschiebung beteiligten sich Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Wie das Bundesinnenministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage mitteilte, seien mehr als ein Drittel der Abgeschobenen aus Bayern gekommen. PRO ASYL und der Bayerische Flüchtlingsrat hatten vorab in einer Pressemitteilung erklärt, dass die Abschiebungen aus Bayern „eine neue Dimension der Härte“ aufwiesen, da Ehemänner und (werdende) Familienväter betroffen sein könnten.
Bamf lehnt ab – Mehrzahl der Anträge auf Familiennachzug aus Griechenland scheitert
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im vorigen Jahr den Großteil der Anträge auf Familiennachzug von Flüchtlingen aus griechischen Lagern abgelehnt. Zwischen Juni und Dezember 2019 wurden von 747 Anträgen 539 negativ beschieden, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Frage der Linken-Politikerin Gökay Akbulut hervorgeht. Die Ablehnungsquote lag demnach bei 72 Prozent. Migazin vom 28. Januar.
Publikationshinweise
Paritätischer Gesamtverband: Arbeitshilfe zum Thema „Flucht und Migration: Soziale Rechte für Flüchtlinge“, 3. aktualisierte Auflage 2020.
Leitfaden zu ärztlichen Attesten im Migrationsrecht. Aktualisierter, praxisrelevanter und gut handhabbarer Leitfaden, verfasst von RA Henning J. Bahr, LL.M. und RA Burkhard Wulftange.
Abschiebung und unbegleitete Minderjährige – Material für die Jugendhilfe, Vormund_innen und Beratungspraxis. Unbegleitete Minderjährige (aus den sogenannten „sicheren“ Herkunftsländern) sind ins Visier von Abschiebungen geraten bzw. werden zur Erklärung der freiwilligen Rückkehr gedrängt. Da insbesondere Jugendämter und Vormund*innen über besondere Rechte, Pflichten und Verantwortung verfügen, hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen die wichtigsten (rechtlichen) Informationen zu der Thematik gebündelt.
Aktuelle Fachinformationen des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug hier
Der Forschungsbericht „Refugee Protection in Germany“ des EU-Projekts RESPOND zeichnet düsteres Bild des Schutzes von Asylsuchenden in Deutschland 5 Jahre nach der „Flüchtlingskrise“. Auf deutscher Seite arbeitete Sabine Hess von der Universität Göttingen am Bericht mit. Der gesamte Bericht in englischer Sprache sowie eine deutsche Zusammenfassung der zentralen Befunde mit Empfehlungen können unter folgenden Link abgerufen werden: https://www.uni-goettingen.de/de/619137.html Weitere nationale Forschungsberichte des RESPOND-Konsortiums zum Stand des Flüchtlingsschutzes in der Türkei, in Italien, Griechenland oder Österreich sind Online verfügbar unter: https://www.respondmigration.com/wp-blog
„Wie die Rechten die Geschichte umdeuten – Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus von rechts“. Broschüre der Bildungsstätte Anne Frank. Die Beiträge befassen sich unter anderem mit der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung und mit Kommunikationsstrategien der „Identitären Bewegung“.
Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Guinea über die Zusammenarbeit im Bereich legaler und illegaler Migration ist veröffentlicht worden. Es ist bereits am 6. Februar 2019 in Kraft getreten. Art. 2 ff. enthalten Bestimmungen über Identifizierung, Abschiebung und Rückübernahme.
„Asylsuchenden in Italien drohen Menschenrechtsverletzungen“. Der Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH zeigt detailliert die Verschlechterung der Bedingungen in der Unterbringung, die Hürden beim Zugang zum Asylverfahren sowie zu medizinischen Leistungen und die Probleme nach Anerkennung eines Schutzstatus auf. Besonders beleuchtet wird die Situation verletzlicher Personen, neu wurde auch die Situation von Opfern von Menschenhandel aufgenommen.
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