Am 10. Februar wird es eine Anhörung im Sozialausschuss zum Entwurf des novellierten Landesaufnahmegesetzes geben. Der Flüchtlingsrat hat dazu eine umfangreiche „Stellungnahme“:https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2016/02/Stellungnahme_Fluechtlingsrat_LAufnG.pdf geschrieben. Die Hauptkritikpunkte:
* Trotz Ausweitung der Investitionspauschale auf Wohnungen wird sich die Wohnungsquote wahrscheinlich nicht verbessern.
* Wichtige Kriterien für eine menschenwürdige Unterbringung wurden aus dem Gesetzesentwurf gestrichen: die Begrenzung der Verweildauer in Gemeinschaftsunterkünften auf zwölf Monate und das Standortkriterium der städtebaulich integrierten Lage.
* Der Gesetzesentwurf lässt weitere Anforderungen an Gemeinschaftsunterkünfte vermissen, wie die Begrenzung der Größe auf 50 Personen und abgeschlossene Wohneinheiten.
* Die EU-Aufnahmerichtlinie wird nur teilweise umgesetzt. Das Kernstück, ein Identifizierungsverfahren für besonders schutzbedürtige Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen, fehlt.
* Nach dem neuen Konzept der Migrationssozialarbeit wird diese von den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten abhängig. Eine kritische, advokative Migrationssozialarbeit ist so schwer vorstellbar. Eine Asylverfahrensberatung im eigentlichen Sinne soll es nicht geben.
* Nach dem Gesetzesentwurf dürfen die zuständigen Behörden persönliche Daten „über die rassische und ethnische Herkunft, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen“ verarbeiten. Das verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz und gegen die Antirassismusklausel der Landesverfassung.
Nach Auffassung des Flüchtlingsrats sollte das Gesetz in der vorliegenden Form nicht verabschiedet werden. Es besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf.