Pressemitteilung
28. November 2014
*Menschenrechte sind nicht verkäuflich?*
*Flüchtlingsrat Brandenburg kritisiert den Schlingerkurs der neuen Landesregierung zur AsylbLG-Novelle scharf*
Statt, wie öffentlich angekündigt, das neue diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz im Bundesrat abzulehnen, hat sich die rot-rote Koalition enthalten.
Nun begrüßt der brandenburgische Innenminister Schröter den faulen Kompromiss der Länder.
Das Gesetz schreibt die medizinische Minimalversorgung und andere Diskriminierungen von Flüchtlingen fort, genau so wie die Zuständigkeit der Länder für alle Kosten.
„Mit der heute abgeschlossene Vereinbarung haben die Ländern das Menschenrecht der Flüchtlinge auf gesundheitliche Gleichbehandlung gegen kurzfristig bemessene Finanzzusagen des Bundes verkauft“, sagte Ivana Domazet vom Flüchtlingsrat Brandenburg. Dass der neue Brandenburger Innenminister Schröter den faulen Kompromiss nun positiv bewertet, sei besonders absurd, nachdem das Sozialministerium noch vor wenigen Tagen den Gesetzentwurf scharf kritisierte und für „nicht zustimmungsfähig“ erklärte. Schon wenige Wochen nach Regierungsantritt zeigt sich die Unvereinbarkeit einer menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik mit dem Wirken des Innenministers Karl-Heinz Schröter.
Schon in der letzten Legislaturperiode schrieb sich die rot-rote Landesregierung die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes auf die Fahnen. Erstens, weil es festschreibt, dass die Länder für die Kosten, einschließlich der Hilfe zum Lebensunterhalt aufkommen müssen und zweitens, weil es dafür sorgt, dass Flüchtlinge medizinische Behandlungen, die über Akutversorgungen hinausgehen, in jedem Einzelfall mühsam erkämpfen müssen, wenn es ihnen überhaupt gelingt, angemessene Behandlung zu bekommen. Angesichts dessen sind Aussagen von Herrn Schröter zynisch, der geschlossene Kompromiss gehe zugunsten betroffener Flüchtlinge. Hier wurde ein Grundrecht gegen ein anderes ausgespielt.
Die vom Bund bei diesem Kuhhandel gemachte Finanzzusage von 1 Milliarde Euro für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen gilt für den Zeitraum 2015 bis 2016. Die vereinbarten Gesetzesverschärfungen werden hingegen über viele Jahre ihre diskriminierenden Wirkungen im Leben von Asylsuchenden und MigrantInnen entfalten. Hätte man im Bundesrat an der Ablehnung des Gesetzes festgehalten, wäre darüber hinaus ohnehin der Bund für einen Großteil der Leistungen zuständig geworden – und das nicht nur für zwei Jahre, sondern langfristig.
Die AsylblG-Novelle pfeift weitgehend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2012. Auch künftig soll gelten, dass an unbefristeten Leistungseinschränkungen und Sanktionen, entwürdigenden Sachleistungen und einer ggf. lebensgefährlichen Minimalmedizin festgehalten wird. Die Behörden können faktisch nach Belieben entscheiden, in welcher Höhe sie Leistungen kürzen. Dies stellt einen verfassungswidrigen Eingriff in das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum dar.
Der Entwurf der Änderung zum Freizügigkeitsgesetz soll mit den Instrumenten von Wiedereinreisesperren und Kurzbefristungen des Aufenthalts zur Arbeitssuche den europäischen Gedanken eines Raums der Freiheit und des Rechts auch für grenzüberschreitend Arbeit und Zukunft Suchende konterkarieren.
Pressekontakt Ivana Domazet, 0176 31483547