Am 18. 12. veröffentlichte die Initiative Willkommen in Oberhavel gemeinsam mit dem
Flüchtlingsrat Brandenburg und dem Hennigsdorfer Ratschlag eine Pressemitteilung zum Thema
„Christkind in Oberhavel nicht willkommen !“, nachdem 2 Tage zuvor UnterstützerInnen der
Initiative mit zahlreichen Weihnachtsgeschenken für Flüchtlinge der Zugang zu dem
Flüchtlingsheim in Stolpe Süd von der Landkreisverwaltung plötzlich verwehrt worden war.
Einige Medien berichteten kurz darauf über die Blockade der Flüchtlingshilfe, beispielsweise die Märkische Allgemeine Zeitung und die Berliner Morgenpost. Der Artikel des
Neuen Deutschland bezieht auch Aussagen des Landkreises ein, die zeigen, wie wenig die Landkreisverwaltung über die Bedürfnisse von Flüchtlingen Bescheid weiß. Zur Klarstellung veröffentlichte die Initiative Willkommen in Oberhavel gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Bandenburg eine Gegendarstellung.
Auch Kirstin Neumann, die im Unterschied zu den LandkreisvertreterInnen selbst bei der
Geschenkaktion vor Ort war, konnte in einem Interview mit der Zeitung Junge Welt
Einwände des Landkreisverwaltung klarstellen.
Merkwürdigerweise wurde in Berichten der Märkischen Zeitung die Behinderung durch den
Landkreis mit keinem Wort erwähnt. Beispielsweise die Gransee-Zeitung vom 18. 12. berichtete auf der Titelseite mit zweispaltigem Artikel und Foto über die Geschenk-Übergabe. Auf Seite 2 zeigen 3 Fotos beschenkte Flüchtlinge und Simone Tetzlaff bei der Geschenk-Übergabe. In dem zugehörigen 5-spaltigen Bericht heisst es unter anderem, dass „das schwere Schicksal der Familien oft an den traurigen Augen ihrer Kinder abzulesen (ist). Doch die haben nun einen Grund zum Leuchten (…) Und selbst die Kleinsten flüsterten schon ein leises „Danke“, während die Mütter sich nicht davor scheuten, die Überbringer der Geschenke herzlich zu umarmen.“ Dass die Geschenk-Übergabe nur im Haus 1 möglich war und der Autorin der Zutritt zu den anderen Häusern verwehrt wurde, wird in dem Bericht, der online leider nicht verfügbar ist, verschwiegen.
Dem ersten Beitrag des RBB in der Abendschau vom 18. 12. folgte am 20. 12. ein
Online-Artikel des Senders, in dem es beispielsweise heißt: „So habe die Zahl der Personen, die sich am Dienstag vor der Unterkunft versammelt hatten, bei „50 bis 60“ gelegen, und nicht bei elf, wie der Flüchtlingsrat sagt.“
Simone Tetzlaff, Flüchtlingsberaterin in Hennigsdorf, führt dazu aus: „Wir waren mit 8
UnterstützerInnen und 4 MitarbeiterInnen des Oranienburger Generalanzeigers (OGA) zunächst im Haus 1, um Geschenke zu übergeben. Daraufhin erhielten zunächst die MitarbeiterInnen des OGA durch die Landkreisverwaltung ein Hausverbot und übergaben die Geschenke an uns
UnterstützerInnen. Die UnterstützerInnen übergaben dann einige der Geschenke in Haus 2, bis der Wachschutz ein generelles Besuchsverbot verkündete, von der Landkreisverwaltung verfügt. Uns wurde mit der Polizei gedroht, wenn wir nicht das Gelände, einschließlich der Außenanlagen verlassen.
Die Besuchsregelung sieht vor, dass BewohnerInnen, die dies wünschen, auch besucht werden
können – was selbstverständlich ist. Für diesen Abend am 16.12. hatte ich mich für ca. 19 Uhr u.a. mit Flüchtlingen aus Syrien und Tschad in ihren Räumen in Haus 3 verabredet. Aufgrund des plötzlich willkürlich verhängten Besuchsverbotes durch die Landkreisverwaltung konnten wir sie weder besuchen, wie zuvor verabredet, noch die Geschenke übergeben. Es war sogar untersagt ihnen wenigstens kurz abzusagen, was ein Gebot der Höflichkeit gewesen wäre. Eine Besuchsregelung, die Menschen entmündigt und Begegnung behindert, sollte schnellstens verändert werden.“
Kirstin Neumann ergänzt: „Ich war von Anfang an bei der Geschenkaktion dabei. Mit etwaigen
Vereinbarungen zwischen Oranienburger Generalanzeiger und Landkreisverwaltung im Vorfeld der
Geschenkübergabe hatten wir als UnterstützerInnen nichts zu tun. Wir hatten niemals vor,
Geschenke in Gemeinschaftsräumen zu übergeben. Wenn eine Geschenkübergabe-Aktion außerhalb
der Flüchtlingsunterkunft angekündigt werden sollte, dann müssten Einladungen in verschiedenen Sprachen erfolgen und die Lokalität wäre trotzdem für viele Flüchtlinge nicht leicht zu finden. Es ist auch wichtig, dass Flüchtlinge uns dort, wo sie leben, willkommen heißen können. Es ist absurd, wie die Landkreisverwaltung nicht nur offensichtlich Tatsachen verdreht, sondern auch Prinzipien und Regelungen vorschiebt, um den unflätigen Rausschmiss zu rechtfertigen. Selbst wenn eine vorherige Anmeldung „größerer Besuchergruppen“ notwendig sein mag: Ist es nicht möglich, einmal Mensch zu sein und Regelungen etwas flexibler anzuwenden, wenn es darum geht, ein paar Weihnachtsgeschenke zu verteilen?“
Das verhängte Besuchsverbot des Landkreises macht wieder einmal klar, dass mit
unvorhergesehenen Behinderungen bei der Unterstützung von Flüchtlingen im Landkreis Oberhavel zu rechnen ist. Wie weit die Landrats-Kandidaten bereit sind, dafür zu sorgen, dass das Verhalten der Landkreisverwaltung mehr auf das Wohl der Flüchtlinge Rücksicht nimmt, das sollte bei der Wahl am 22. Februar bedacht werden.
*Text von Markus Hoffmann in Zusammenarbeit mit Simone Tetzlaff, Kirstin Neumann und anderen.*
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