Die flüchtlingspolitischen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen bleiben vor allem wage

 

Auch wenn der Koalitionsvertrag einige positive Vereinbarungen für Geflüchtete enthält, wie beim Umgang mit  besonders Schutzbedürftigen, bei der Fortsetzung von Sprachkursangeboten oder bei der Nutzung von Aufnahmeprogrammen, vermisst der Flüchtlingsrat an anderen Stellen eine klare und verantwortungsvolle Haltung gegenüber Schutzsuchenden. Statt Spielräume für eine solidarische und flüchtlingsfreundliche Politik zu nutzen und eigene Impulse zu setzen, wie vom Flüchtlingsrat Brandenburg gefordert, verweist der Koalitionsvertrag in vielen Fragen lediglich auf bundesgesetzliche Regelungen.

 

Sichere Häfen – unkomplizierte Hilfe für Geflüchtete leisten

Wir begrüßen, dass die drei Parteien sich zur Aufnahme von aus Seenot geretteten Geflüchteten geeinigt haben. Die Einigung bleibt allerdings mutlos, weil die Aufnahme nach wie vor nur in Kooperation mit dem Bund geschehen soll. Wir fordern, dass Brandenburg sich der von Berlin und Thüringen eingebrachten Bundesratsinitiative zur Änderung von § 23 Aufenthaltsgesetz anschließt, damit eine direkte Aufnahme Geflüchteter durch einzelne Bundesländer möglich wird. Bislang müssen die Länder dafür das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums einholen. Mit der Gesetzesänderung könnten die Länder unkomplizierte Hilfe leisten und Geflüchtete direkt und ohne Zustimmung des Bundesinnenministeriums aufnehmen.

 

Aufenthaltssicherung statt Abschiebungen oder freiwillige Rückkehr

Integration in und durch Arbeit und Ausbildung ist ein weiteres Thema des Vertrags. Auch hier will man bundesgesetzliche Regelungen abwarten. Dabei könnten schon jetzt mit Hilfe von Erlassen Impulse gesetzt werden, so dass berufstätige oder in Ausbildung befindliche Geflüchtete frühzeitig von Bleiberechtsregelungen profitieren können. Stattdessen setzt die Koalition vor allem auf die sogenannte freiwillige Rückreise. Es bleibt fraglich, inwiefern von Freiwilligkeit gesprochen werden kann, wenn als Alternative nur die Abschiebung und keine anderen Aufenthaltsperspektiven bleiben.

Insbesondere wenn es um Abschiebungen in Länder wie Afghanistan geht, fehlt im Koalitionsvertrag jegliche klare Haltung. Die Sicherheitslage in Afghanistan ist weiterhin äußerst prekär, weshalb Abschiebungen dorthin nicht zu verantworten sind. Wir erwarten von der neuen Landesregierung ein klares Bekenntnis gegen Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete und sichere Aufenthaltsperspektiven für alle geflüchteten Menschen vor allem aus Ländern wie Afghanistan.

„Die neue Landesregierung ist aufgefordert sich im Bund deutlich gegen Asylrechtsverschärfungen auszusprechen. Zudem  fordern wir, dass sie auf Landesebene eigene Akzente setzt und großzügig Ermessensspielräume für alle Geflüchteten nutzt, um Bleibeperspektiven zu schaffen“, so Katharina Müller vom Flüchtlingsrat Brandenburg.

 

Pressekontakt: 0331 716 499 (Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats Brandenburg)

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