Potsdam, 16. Dezember 2024

Geflüchtete Berufstätige sind in Brandenburg verpflichtet für ihre verordnete Unterbringung in großen Sammelunterkünften Gebühren zu zahlen. In Oberhavel zum Beispiel bewegt sich die Gebührenhöhe in Größenordnungen von monatlich 225 bis 473 € für eine Unterbringung auf etwa 6 qm in Mehrbettzimmern.

Bereits im Jahr 2019 haben sich betroffene Menschen aus dem Landkreis Oberhavel zusammengeschlossen und mit Unterstützung von Rechtsanwält:innen Klagen gegen die unverhältnismäßig hohen Gebühren erhoben. Am 19.12.24 um 11 Uhr findet die öffentliche mündliche Verhandlung in diesen Verfahren statt, am Verwaltungsgericht Potsdam in der Nebenstelle Behlertstraße 3 A in 14467 Potsdam, Sitzungssaal 4, Erdgeschoss.

Fast 800 Menschen unterstützten 2019 eine Online-Petition für das Anliegen der Kläger:innen. Darin schrieben diese: „Wir sind bereit, für unsere Unterbringung zu bezahlen. Jedoch halten wir [die hohen] Gebühren […] für Wucher-Beträge, die angesichts der Wohnbedingungen in der Gemeinschaftsunterkunft vollkommen unverhältnismäßig sind. Wir sind in Mehrbettzimmern untergebracht und zahlreichen Beschränkungen unterworfen, die es in einer eigenen Wohnung nicht geben würde. So darf z.B. Besuch nicht bei uns übernachten. Es ist dort ständig laut, es leben viele Menschen auf engem Raum mit sehr unterschiedlichen Bedürfnissen und Tagesabläufen. Für jede Person stehen meist nur 6 Quadratmeter zur Verfügung. Es gibt keine Privatsphäre. Kein Mensch würde diese Art der Unterbringung auf Dauer freiwillig wählen. Eine Konzentration auf die Arbeit ist so kaum möglich. Deshalb möchten wir auch alle in eine eigene Wohnung ziehen und dort Miete zahlen, aber in Oberhavel finden wir keine Wohnungen.“

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zuletzt mit Beschluss vom 14.04.2021 herausgearbeitet, dass in Hinblick auf die Unterbringung von Geflüchteten in Sammelunterkünften die Gebührenhöhe gemäß des Sozialstaatsprinzip zu begrenzen ist und die Gebührenkalkulation nachvollziehbar und transparent sein muss.

Die Kooperation für Flüchtlinge in Brandenburg ruft dazu auf, am 19.12.24 zu der öffentlichen Verhandlung vor dem VG Potsdam zu kommen. Gemeinsam protestieren wir gegen die Unterbringung von geflüchteten Menschen in hochpreisigen sog. Übergangswohnheimen, in denen über Jahre hinweg viele Menschen auf engstem Raum untergebracht sind.
Hier wird eine Wohnform, die lediglich ein Übergang sein sollte, zu einer Dauerunterbringung von Menschen, die auf dem Wohnungsmarkt keine Chance haben und vom Leben in Privatwohnungen ausgeschlossen werden. Es darf nicht sein, dass diese Menschen hier einerseits als Fachkräfte tätig sind und gleichzeitig so prekär, ausgesondert und überteuert untergebracht werden.

Die Kooperation für Flüchtlinge in Brandenburg setzt sich aus verschiedenen Organisationen zusammen, darunter KommMit – für Geflüchtete und Migrant:innen e.V. – PSZ Brandenburg (Projektträgerin), Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, Hoffnungstaler Stiftung Lobetal, ESTAruppin, Kirchenkreis Wittstock-Ruppin, das Fachgebiet „Soziologie für die Soziale Arbeit“ der BTU Cottbus-Senftenberg und der Flüchtlingsrat Brandenburg.

Mehr Informationen zur Kooperation für Flüchtlinge in Brandenburg finden Sie hier.