Ein aktueller Bericht des Mediendienstes Integration bestätigt die Kritik von Flüchtlingsräten und anderen Organisationen an der Unterbringungspraxis der Bundesländer. Im Bericht heißt es: „Mehr als 2.000 Menschen sind seit Anfang dieses Jahres in Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer an Covid-19 erkrankt. Das geht aus einer Befragung des MEDIENDIENSTES unter den zuständigen Ministerien der Bundesländer hervor. Die Gesamtzahl der Infizierten könnte jedoch deutlich höher liegen.“
Ein Blick in die überarbeitete Brandenburger Eindämmungsverordnung, die seit dem 2. November 2020 gilt, ist für den Bereich Unterbringung Geflüchteter auch eher ernüchternd. Die überarbeitete Eindämmungsverordnung umfasst alle möglichen Details: Gesangsunterricht, Hort-Kinder, Pflegeeinrichtungen, Hochschulsport, Training für Olympia, Gehörlose, Fußpflege, Lehrerzimmer und so weiter und so fort. Zu Flüchtlingsunterkünften lautes Schweigen. Der Bereich Unterbringung Geflüchteter bleibt völlig ungereget, mit allen Widersprüchen z.B. beim Thema nicht-einhaltbares Abstandsgebot nach §1(2), und trotz bekanntem überproportionalen Infektionsrisiko.
Die Landesregierung muss endlich auch die Gesundheit von Geflüchteten in Sammelunterkünften prioritär in den Blick nehmen und ihnen den gleichen Schutz vor dem Corona-Virus zuteil werden lassen, der auch für die übrige Bevölkerung gilt.
Dabei ist der effektivste Schutz vor dem Corona-Virus im Kontext der Unterbringung von Geflüchteten eindeutig:
– Entzerrung der Unterkünfte
– Einzelunterbringung von Riskogruppen und Schutzbedürftigen mit eigener Küche und Bad
Quellen:
Bericht vom Mediendienst Integration: https://mediendienst-integration.de/artikel/tausende-covid-faelle-in-sammelunterkuenften.html
Eindämmungsverordnung: https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8854