Flüchtlingsrat Brandenburg möchte die Landesregierung anlässlich der Sitzung des Innenausschusses ermutigen, mit Bleiberecht statt Abschiebung dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen

Der Flüchtlingsrat begrüßt, dass in der morgigen Sitzung des Innenausschusses das Thema Bleiberecht diskutiert wird. Denn aufenthaltsrechtliche Verbesserungen sind dringend notwendig: Viele Geflüchtete, die zum Teil schon seit Jahren in Brandenburg sind, leben in ständiger Angst vor der Abschiebung. So auch eine alleinerziehende Mutter mit ihrem 15-jährigen Sohn Ali (Name geändert), die vor fast vier Jahren aus der Türkei nach Brandenburg geflohen sind. Ali besucht seit über drei Jahren erfolgreich die Schule, ist außerschulisch im Sportverein integriert, seine Mutter verdient den Lebensunterhalt selbstständig. Ali fühlt sich wohl, aber es bleibt die zermürbende Unsicherheit vor einer möglichen Abschiebung. Dabei hat die Regierungskoalition im Bund mit dem „Chancen-Aufenthaltsrecht“ konkrete bundesrechtliche Verbesserungen angekündigt, die Menschen wie Ali und seine Mutter zu einem dauerhaften Aufenthalt verhelfen könnten und der jahrelang andauernden Ungewissheit ein Ende bereiten würden. Doch die Umsetzung lässt auf sich warten.

Die Innenministerien der Bundesländer können mit einer sogenannten Vorgriffsregelung jedoch schon jetzt dafür sorgen, dass jene, die von den baldigen Neuregelungen profitieren würden, nicht mehr abgeschoben werden. In Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen, Thüringen und Niedersachsen gibt es bereits solche Regelungen. „Wir freuen uns, dass sich nun auch in Brandenburg etwas bewegt“, so Henrike Koch vom Flüchtlingsrat Brandenburg mit Blick auf die morgige Innenausschuss-Sitzung.

„Mit einer Vorgriffsregelung zum Chancen-Aufenthalt könnte die Landesregierung schon jetzt Geflüchteten, die seit langem in Brandenburg leben, arbeiten und hier angekommen sind, die dauernde Angst vor einer Abschiebung nehmen. Wir sollten ihnen endlich die Chance auf eine Zukunft gewähren. Andere CDU-geführte Länder machen vor, dass es geht!“

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Hintergrund:

Im Koalitionsvertrag sieht die Bundesregierung vor, die Voraufenthaltszeiten in den sogenannten Bleiberechtsregelungen (§§25a und 25b Aufenthaltsgesetz) zu verkürzen sowie die Altersgrenze für Jugendliche von 21 auf 27 Jahre zu erhöhen, sodass insgesamt mehr Geduldete von diesen Regelungen profitieren können. Im Rahmen des Chancen-Aufenthalts ist außerdem geplant, Geflüchteten, die seit fünf Jahren in Deutschland leben, einen einjährigen Aufenthalt auf Probe zu gewähren, währenddessen sie andere Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel wie Lebensunterhaltssicherung und Identitätsklärung nachholen können. Solange diese Regelungen bundesrechtlich nicht umgesetzt sind, leben viele Menschen wie auch Ali und seine Mutter in ständiger Angst vor einer Abschiebung. Die genannten Bundesländer verhindern das schon jetzt. Das CDU-geführte Schleswig-Holstein teilte seinen Ausländerbehörden beispielsweise mit, dass keine Einwände bestehen, wenn schon jetzt Aufenthaltserlaubnisse an die entsprechende Personengruppe erteilt würden. Ähnlich regelt es auch die Ampel-Regierung von Rheinland Pfalz. In Niedersachsen soll Personen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Anwendungsbereich der künftigen bundesgesetzlichen Regelungen fallen werden, bereits jetzt eine so genannte Ermessensduldung erteilt werden. So sind sie vor Abschiebungen geschützt.