Pressemitteilung 10.2.2015
*Flüchtlingsrat begrüßt Frankfurter Unterbringungskonzept*
*„Eine eigene Wohnung – so früh wie möglich“*
*Am 12. Februar steht in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung das von der Verwaltung ausgearbeitete Unterbringungskonzept zur Abstimmung. Es sieht vor, Flüchtlinge dezentral in Wohnungen statt in Sammelunterkünften unterzubringen. Der Flüchtlingsrat Brandenburg begrüßt diesen Schritt in die richtige Richtung.*
Am Rande des „Asylgipfels“ am 23. Januar hatte der Vorsitzende des Landkreistages Wolfgang Blasig noch verkündet: „Die Frage von Wohnungen stellt sich nicht mehr.“ Angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen sei eine Unterbringung nur noch in Gemeinschaftsunterkünften zu bewerkstelligen.
Die SVV Frankfurt straft ihn Lügen: Orientiert am Bericht der Landesregierung zum Unterbringungskonzept aus dem Jahr 2013 sollen Asylsuchende nach zwölf Monaten in einer Gemeinschaftsunterkunft in Wohnungen untergebracht werden, Flüchtlinge mit besonderem Schutzbedarf nach drei Monaten. Das Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft solle der Vorbereitung eines selbstständigen Lebens in Wohnungen dienen, nicht wie bisher der bloßen Verwahrung.
Der Vorstoß der SVV Frankfurt ist besonders vor dem Hintergrund erfreulich, dass 2013 die Versuche der Landesregierung, ein Landesunterbringungskonzept zu entwickeln, gescheitert sind, obwohl dringender Handlungsbedarf besteht. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hält die längere Unterbringung in Sammelunterkünften für nicht menschenrechtskonform. Anlässlich des „Asylgipfels“ hat auch der Flüchtlingsrat in einem Offenen Brief, der von mehr als 100 Initiativen, Organisationen und engagierten Einzelpersonen unterzeichnet wurde, ein Umsteuern in der Unterbringungspolitik gefordert. Abgelegene Massenunterkünfte in stillgelegten Kasernen mit bis zu 400 Plätzen, wie jetzt im Landkreis Dahme-Spreewald geplant, führen in die Isolation und erzeugen Konflikte.
Kritisch sieht der Flüchtlingsrat das in Frankfurt vorgesehene Verfahren, wonach die Genehmigung zum Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft von Empfehlungen der Sozialarbeiter/innen abhängen soll. Eine solche Auffassung widerspricht dem Verständnis von Wohnen als Menschenrecht und zeugt von einer bevormundenden Haltung. Andere Kommunen verzichten auf derartiges Schönreden der Sammelunterkünfte. So stellt der Bürgermeister von Trebbin Thomas Berger fest: „Bei der Unterbringung in vorübergehenden Sammelunterkünften stehlen wir diesen Menschen nur Lebenszeit, die sie wesentlich sinnvoller für eine schnelle Integration bei uns nutzen können.“ Der Flüchtlingsrat hofft, dass sich andere Landkreise und Kommunen diese Ansicht zu eigen machen.
Presseanfragen: Gabi Jaschke, Tel.0176 818 69995, Kay Wendel, Tel. 0170 9 65 90 42