01.02.2017 Sehr geehrter Herr Landrat, die Diskussion um die Einführung der eGk für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge hält an. Die Mehrzahl der Landkreise und kreisfreien Städte haben sich für die eGk entschieden, weil deren Vorteile die Nachteile überwiegen. Sie haben mehrfach erklärt, dass Sie bislang keine Veranlassung sehen der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land und den kassenärztlichen Vereinigungen beizutreten. Von den 18 Landkreisen und kreisfreien Städten in Brandenburg sind 12 der Rahmenvereinbarung beigetreten, in 7 wird bereits mit der eGk gearbeitet, 5 werden spätestens bis zum 01.04.2017 die medizinische Versorgung mit der eGK beginnen. Auch um die Einheitlichkeit der gesundheitlichen Versorgung von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen zu sichern, möchten wir Sie daher bitten, Ihren Standpunkt zu überdenken.

Als ehrenamtliche FlüchtlingshelferInnen begleiten wir viele Flüchtlinge zu Arzt- und Krankenhausterminen und kennen daher die Probleme im jetzigen System der medizinischen Versorgung von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen. Immer wieder erleben wir wie durch die Praxis der Krankenbehandlungsscheine deren Zugang zur medizinischen Versorgung erschwert oder behindert wird. In der gegenwärtigen Praxis sind es die SachbearbeiterInnen des Sozialamts, die über die medizinischen Versorgung eines Flüchtlings entscheiden. Obzwar in keiner Weise medizinisch ausgebildet, werden sie Situationen ausgesetzt, in denen sie erkennen müssen, ob akute Erkrankungen und/oder Schmerzzustände vorliegen, um einen Arztbesuch genehmigen zu können. In Zweifelsfällen muss das Gesundheitsamt hinzugezogen werden. Diese administrativen Umwege führen nicht selten zu zeitlichen Verzögerungen, die unnötig Leiden verlängern und Krankheiten verschleppen und verschlimmern. Dies kann schwerwiegende langfristige gesundheitliche Folgen haben. Auch die Bundesärztekammer schätzt ein, dass „/…/die Tatsache, dass medizinisch nicht sachkundige Personen im Rahmen einer Entscheidung über die Kostenübernahme de facto die Behandlungsbedürftigkeit bejahen oder verneinen,/… /zu erheblicher gesundheitlicher Gefährdung von Patienten [führt]. /…/Die Gefahr, dass gesundheitliche Risiken falsch eingeschätzt werden, ist hoch, gerade auch bei kranken Kindern. Eigentlich notwendige Behandlungen, die einer Chronifizierung von Krankheitszuständen vorbeugen könnten, werden ggf. unterlassen, was nicht selten irreparable Folgeschäden sowie spätere kostenintensive Behandlungen nach sich zieht.“ http://www.aerzteblatt.de/archiv/138061 Im Gegensatz zu der jetzigen Regelung bietet die eGK eine einfache und pragmatische Möglichkeit des Zugangs zu einer schnellen medizinischen Versorgung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes.Da mit der Einführung der eGk die Genehmigung der Papierkrankenscheine und die Prüfung der der ärztlichen Abrechnungen durch (fachfremde) MitarbeiterInnen des Sozialamts entfällt, ist darüber hinaus mit Personaleinsparungen in der Sozialverwaltung zu rechnen. Die Stadt Hamburg, wo die eGk schon seit Jahren eingeführt ist, spart durch die Einführung jährlich 1,6 Mio. Euro. Die Stadt Potsdam gibt an, mit der Einführung der eGk für Asylsuchende zwei Personalstellen einsparen zu können. Seitens der Verwaltung wird häufig auf die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung der eGk hingewiesen. Dem möchten wir entgegenhalten, dass die eGk vielmehr die Chance bietet, Missbrauchsfälle zu reduzieren, da auf dem Behandlungsschein kein Lichtbild ist und dieser viel eher an andere weitergegeben werden kann. Die eGk befördert ein hohes Maß an Normalität in den Abläufen der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Integration von Flüchtlingen und damit auch zu einem friedlichen Zusammenleben von einheimischer Bevölkerung und Flüchtlingen in MOL. Vor diesem Hintergrund bitten wir, die unterzeichnenden ehrenamtlichen Flüchtlingshelferinnen und -helfer und Bürgerinnen und Bürger in Märkisch-Oderland, Sie, Herr Schmidt: Unterzeichnen Sie die Rahmenvereinbarung und sorgen Sie dafür, dass Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge in Märkisch-Oderland nicht benachteiligt werden, sondern auch sie wie die Asylsuchenden in den anderen Landkreisen einen erleichterten Zugang zu den ohnehin schon eingeschränkten Gesundheitsleistungen erhalten.

Kontakt: Willkommenskreis Neuhardenberg, Horst Nachtsheim
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Tel.: 033476606812 Mobil: 016093860065