Potsdam, 19.01.2026 – Der Flüchtlingsrat Brandenburg verurteilt die geplanten Wohnsitzauflagen für Geflüchtete auf das schärfste. „Die Wohnsitzauflagen sind ein massiver Eingriff in ihre Grundrechte und eine falsche ordnungspolitische Antwort auf ein sozialpolitisches Problem“, erklärt Kirstin Neumann. „Bisher gibt es Wohnsitzauflagen für Geflüchtete vor allem auf Bundeslandebene – die Menschen müssen dort wohnen bleiben, wo sie zugewiesen wurden. Der Vorschlag von Innenminister Wilke geht viel weiter: Er soll Geflüchtete künftig an konkrete Landkreise binden. Das ist ein drastischer Einschnitt in die Bewegungsfreiheit und die selbstbestimmte Lebensgestaltung. Solche Eingriffe bedürfen einer besonders hohen Rechtfertigung – diese bleibt Innenminister Wilke bislang schuldig“
Die Verteilung aus den Erstaufnahmeeinrichtungen ist grundsätzlich ausgewogen. Sobald Geflüchtete jedoch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, müssen sie sich privaten Wohnraum suchen – und dieser befindet sich zum großen Teil in Städten wie Cottbus. Dort gibt es Arbeitsmöglichkeiten, Bildungs‑ und Freizeitangebote sowie bezahlbare Wohnungen. Genau diese Faktoren ermöglichen Partizipation. Wer Geflüchtete jetzt per Wohnsitzauflage in infrastrukturschwache Landkreise zwingt, blockiert diese Chancen und verschärft die Probleme, die man angeblich lösen will.
Zugleich kritisiert der Flüchtlingsrat die öffentliche Debatte: „Es ist erschreckend, dass Geflüchtete und Migrant:innen erneut als Sündenböcke für verfehlte Sozialpolitik herhalten müssen“, sagt Rola Saleh. Was keine Erwähnung findet: Brandenburg verzeichnet seit Jahren einen deutlichen Anstieg rechter und rassistischer Gewalt, Cottbus gehört dabei zu den am stärksten betroffenen Städten (https://www.opferperspektive.de/aktuelles/statistik-2024). „Wer über Gewalt, Konflikte oder Unsicherheiten spricht, darf diese Entwicklung nicht ausblenden – und schon gar nicht die Verantwortung einseitig Geflüchteten zuschreiben“, so Saleh weiter.
„Statt integrationshemmenden Wohnsitzauflagen brauchen wir wirksame, menschenrechtskonforme Maßnahmen, die Partizipation und Teilhabe ermöglichen“, betont Saleh. „Dazu gehören: bessere sozialarbeiterische und pädagogische Ausstattung an Schulen, intensive Begleitung von geflüchteten Kindern und Familien zur Aufarbeitung von Fluchttraumata, Schutz vor rassistischer Gewalt, Förderung von Akzeptanz gegenüber Migrant:innen in der Bevölkerung, flächendeckend bezahlbarer Wohnraum sowie Investitionen in Bildung und soziale Infrastruktur. Rassismus und Entrechtung in Form von Wohnsitzauflagen auf Landkreisebene sind kein Merkmal sozialer Politik. Sie erschweren Teilhabe, verschärfen Probleme und treiben die Gesellschaft weiter auseinander.“

