Liebe Freund*innen und Interessierte,
in der kommenden offenen Sitzung möchten wir gemeinsam auf die landesfinanzierten Angebote zur Unterstützung geflüchteter Menschen in Brandenburg schauen. Denn: Die bisherige Finanzierung ist für die kommenden Haushaltsjahre noch nicht gesichert. Konkret könnten Kürzungen oder sogar eine Streichung bei der Migrationssozialarbeit II (MSA II) und der Integrationspauschale drohen.
Die MSA II schafft sozialarbeiterische Angebote für bleibeberechtigte Geflüchtete. Durch Beratung, Gemeinwesenarbeit, spezielle Angebote in der Jugendhilfe u.a. wird so über die MSA II Teilhabe und ein Ankommen unterstützt. Die Integrationspauschale dient der Finanzierung kommunaler Integrationsangebote. Es obliegt den Landkreisen, diese bedarfsgerecht zu planen und einzusetzen.
Obwohl es ein Bekenntnis der Koalitionspartner im Koalitionsvertrag gibt, die Angebote fortzuführen, ist es derzeit unklar, ob dies gelingen wird. Die hohen Ausgaben im Rahmen der Corona-Pandemie könnten argumentativ ins Feld geführt werden, um wichtige Posten wie die MSA II und die Integrationspauschale zu kürzen. Dabei sind Unterstützungsangebote (beispielsweise im Bereich Beschulung und Bildung) – das hat die Praxis der letzten Monate gezeigt – besonders notwendig, um pandemiebedingte Ungleichheiten abzufedern.
Laut einer Kleinen Anfrage ist für 2021 für die MSA II ein Betrag von rund 14,5 Mio. € eingeplant; 2020 standen im Land Brandenburg 185 Vollzeitäquivalentstellen für die Migrationssozialarbeit zur Verfügung. Im Rahmen der Integrationspauschale erhalten Landkreise und kreisfreie Städte jährlich eine Pauschale in Höhe von 300 Euro pro Person.
Gemeinsam mit Ehrenamtlichen, Vertretern aus Verwaltung und von Verbänden und Trägern, die von möglichen Kürzungen betroffen sein könnten, wollen wir auf die Potentiale und die Wirkung von Migrationssozialarbeit und von Angeboten, die über die Integrationspauschale finanziert werden können, schauen und die Folgen einer möglichen Streichung diskutieren. Wie können gemeinsame Strategien aussehen, sich für den Erhalt einzusetzen?
Wir freuen uns, die Landesintegrationsbeauftragte Frau Dr. Lemmermeier sowie Frau Kaygusuz-Schurmann, Fachbereichsleiterin Bildung und Integration der Stadt Cottbus, mit einleitenden Worten zum Thema begrüßen zu dürfen.
Die Sitzung findet – online – statt. Die Zugangsdaten schicken wir gern auf Anfrage zu (Kontakt: info@fluechtlingsrat-brandenburg.de).
Wir freuen uns auf einen interessanten Austausch.
Viele Grüße
aus der Geschäftsstelle