Wir freuen uns, Sie/Euch herzlich zur folgenden Informationsveranstaltung einzuladen:

Informationen zum Asylbewerberleistungsrecht seit der letzten Gesetzesänderung

Referentin: Anja Lederer, Rechtsanwältin für Sozial-, Aufenthalts-, und Asylrecht

Termin: 17.09.2020, 17:00 – 20:00 Uhr

Ort: Saal des Bürgerbildungszentrums „Amadeu Antonio“, Puschkinstraße 13, 16225 Eberswalde (für mehr Informationen, siehe auch Abschnitt: Hygienekonzept)

Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Geflüchtete, an Vertreter*innen von Migrant*innenselbstorganisationen und Initiativen in Brandenburg, ehrenamtliche und Flüchtlingsberater*innen und Unterstützer*innen von in Brandenburg lebenden Geflüchteten sowie an alle Interessierten, die sich mit dem Thema näher auseinandersetzen wollen.

Während der Veranstaltung wird eine arabische und englische Verdolmetschung angeboten.

Inhalt:

Das 3. Änderungsgesetz zum Asylbewerberleistungsgesetz ist zum 1. September 2019 in Kraft getreten. Damit wurden u.a. die Grundleistungen neu bemessen, die Bedarfssätze neu festgesetzt und die sog. Wartezeit für die Leistungsberechtigung nach § 2 AsylbLG analog SGB XII um drei Monate verlängert. Es wurden eine eigene – offensichtlich verfassungswidrige – Bedarfsstufe für alleinstehende und alleinerziehende Bewohner*innen in Sammelunterkünften eingeführt und die Voraussetzungen für Anspruchseinschränkungen bzw. Leistungsausschlüsse erweitert. Für nahezu alle Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ergeben sich damit geringere Leistungen als bisher, obwohl die Leistungssätze nach dem AsylbLG nun erstmals seit 2016 vermeintlich an die Preisentwicklung angepasst wurden. Außerdem ist davon auszugehen, dass aufgrund der Erweiterung der Anspruchseinschränkungen derzeit noch mehr Betroffenen als zuvor unzulässig das Existenzminimum verweigert wird.

Die Informationsveranstaltung gibt neben einem allgemeinen Einstieg in die Materie des Asylbewerberleistungsrechts auch einen Überblick über die jüngsten Neuregelungen in diesem Bereich. Anhand praktischer Beispiele werden die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen fehlerhafte Leistungsbescheide erarbeitet. Außerdem soll es Gelegenheit zu einem Erfahrungsaustausch über die praktische Umsetzungen der Neuregelungen in den Landkreisen geben.

Teilnahmebeitrag: Die Veranstaltung ist kostenlos. Die Anzahl der Teilnehmenden wird aufgrund der aktuellen Gesundheitslage auf 20 Personen beschränkt. Bitte senden Sie / sende daher eine Anmeldung an veranstaltung@fluechtlingsrat-brandenburg.de.

Hygienekonzept: Die Veranstaltung wird in einem geräumigen Saal (Normalbelegung 120 Personen) bei geöffneten Fenstern durchgeführt. Für zusätzliche Durchlüftung wird gesorgt. Die zugelassene Teilnehmer*innenzahl beträgt 20 Personen. Die benötigten Stühle werden mit dem benötigten Mindestabstand aufgestellt sein. Während der gesamten Veranstaltung gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Maske, die bei Bedarf ausgeteilt werden. Desinfektionsmittel ist vorhanden und muss vor jedem Betreten des Raumes zur Handdesinfektion benutzt werden.

Wir freuen uns auf Ihre/Eure Teilnahme und den Austausch zu bestehenden Praxiserfahrungen!

Das Geschäftsstellen-Team des Flüchtlingsrat

Die Veranstaltung wird im Rahmen des ProjektsEntwicklung von Standards für die Asylverfahrens- und Sozialberatung in Brandenburg“ der Kooperation für Flüchtlinge (KFB) angeboten. Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds kofinanziert sowie vom Land Brandenburg und der UNO-Flüchtlingshilfe.

Einladung als pdf.