Am 21. Dezember 2011 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zentrale Fragen zum innereuropäischen Umgang mit Asylsuchenden im Rahmen der sog. Dublin-Verfahren geklärt.
Zur juristischen Bewertung des Urteils und den daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen wurde ein Rechtsgutachten erstellt. Es liegt nun in einer Lang- und Kurzversion vor.
Das Gutachten erläutert das EuGH-Urteil und arbeitet die wesentlichen Schlussfolgerungen heraus.
*Zentrales Ergebnis ist: Asylsuchende dürfen nicht in einen nach der Dublin-II-Verordnung zuständigen Mitgliedstaat überstellt werden, wenn die Gefahr besteht, dort einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S. v. Art. 4 EU-Grundrechtecharta ausgesetzt zu werden. Liegen systemische Mängel hinsichtlich der Aufnahmebedingungen für Asylsuchende oder hinsichtlich des Asylverfahrens vor, so sind die Gerichte und Behörden aufgefordert, die Überstellung des Asylsuchenden zu unterlassen.*
Dazu auch die Pressemitteilung des deutschen Anwaltvereins vom 7.3.2012
Das Gutachten in der Langversion und in der Kurzversion