Pressemitteilung, 04.07.2018
Der Flüchtlingsrat Brandenburg unterstützt den offenen Brief, in dem sich Tschetschen_innen aus Cottbus gegen die ihnen entgegengebrachten rassistischen Zuschreibungen sowie die angewandte Polizeigewalt wehren. Wir unterstützen ihre Forderungen nach einer Aufklärung der Vorfälle sowie nach einem Dialog zwischen den Verantwortlichen aus Ministerien, der Stadt Cottbus und den betreffenden Tschetschen_innen.

Die in dem Brief geschilderten Festnahmen etlicher Unbeteiligter, darunter Kranker, die Behandlung und Verwehrung von Rechten und Information auf der Polizeiwache, die Durchsuchungen von Kindern und ihren Eltern bei vorgehaltener Waffe sind unverhältnismäßig. Der offene Brief und das darin geschilderte Vorgehen der Behörden lassen ein rassistisches Profiling durch die Sicherheitsbehörden erkennen, das Tschetschen_innen unter Generalverdacht stellt und sie in ihren Grundrechten verletzt.
Die Verfasser_innen des offenen Briefes machen außerdem auf den antimuslimischen Rassismus gegenüber Tschetschen_innen aufmerksam, der ihnen im Alltag und bei Behörden sowie bei den Vorfällen der vergangenen Wochen entgegen schlägt. Rassistische Diskurse um innere Sicherheit werden dabei genutzt, um die Rechte von Tschetschen_innen im Asylverfahren und während ihres Aufenthaltes weiter einzuschränken, sie von Integrationsleistungen auszuschließen und sie gesellschaftlich zu isolieren.
Dabei werfen die Verantwortlichen demokratische Grundsätze gleich mit über Bord. So sprach der Leiter der Ausländerbehörde Cottbus Carsten Konzack auf dem vergangenen Sachsendorfer Bürgerdialog1 von Ausweisungen der betreffenden Tschetschenen, ohne dass eine Verurteilung seitens der Gerichte erfolgt wäre. Diejenigen, über deren Ausweisung nun in der Öffentlichkeit debattiert wird, haben gegen ihren ablehnenden Asylbescheid Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt, das die behördlichen Bescheide prüft. Wenn Carsten Konzack sagt, er könne das Verfahren beschleunigen, ist das nicht nur anmaßend, sondern auch ein fragwürdiger Umgang mit der im Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung.
In ihrem Offenen Brief schildern die Betroffenen ihre eigene Perspektive auf die aktuelle Situation in Cottbus und darüber hinaus. Es ist zentral, dass die Adressat_innen diese Perspektive sehr ernst nehmen, denn es ist eine Analyse, die in der öffentlichen Debatte bisher ungehört bleibt. Die Konstruktion von Tschetschen_innen als homogene Gruppe, von der eine Gefahr ausgehen würde, führt dazu, dass individuelle Schicksale, die Verletzlichkeit von einzelnen Betroffenen und die gravierenden Auswirkungen von Rassismus auf Einzelne ausgeblendet werden können. Wenn Menschen entmenschlicht werden, wird die Anwendung von Gewalt zu einem reinen Verwaltungsakt.
Seit Anfang des Jahres kritisiert der Flüchtlingsrat die zunehmende Kriminalisierung von Geflüchteten in Cottbus2. Der Flüchtlingsrat fordert einen selbstreflexiven Umgang der Behörden mit rassistischen Zuschreibungen, die sich in öffentlichen Äußerungen sowie ihren Handlungen widerspiegeln. Wir fordern ein Ende des vorgeschobenen und unverhältnismäßigen Sicherheitsdiskurses seitens der Behörden in Cottbus, deren Leidtragende schutzsuchende Menschen sind. Wir fordern die Aufklärung der Vorfälle in Cottbus und einen Dialog mit den Geschädigten.
 
1 https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/hartes-vorgehen-gegen-tschetschenen_aid-23645561
https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/aktuelles/wessen-sicherheit-innenminister-auf-dem-rechten-auge-blind