Unter den am Montag abgeschobenen Personen kam einer der 15 Afghanen aus Brandenburg. Das Bundesland beteiligt sich zum ersten Mal an einer Sammelabschiebung nach Afghanistan – die nunmehr vierte seit Dezember 2016. Damit ist Brandenburg das erste Bundesland mit Regierungsbeteiligung der LINKEN, das nach Afghanistan abschiebt.
Im Vorfeld der Abschiebung aus München wurde der afghanische Mann in Brandenburg an der Havel von seiner Arbeit abgeholt. Der Flüchtlingsrat kritisiert die Abschiebung in das Kriegsgebiet aufs Schärfste und appelliert an die Landesregierung, Abschiebungen nach Afghanistan sofort zu stoppen und alle Schritte in die Wege zu leiten, dass die betroffene Person wieder zurückkehren kann.
Einzelfallprüfung ersetzt keinen Abschiebestopp
Die Abschiebung fand wenige Tage statt, nachdem im Landtag der Beschluss über die „Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan“ gefasst wurde. Darin sind eine sorgfältige Einzelfallprüfung und das Ausschöpfen von Ermessensspielräumen festgeschrieben. Den Landtagsabgeordneten war sehr wohl bewusst, dass Schutzsuchende aus Afghanistan in ein Kriegsgebiet abgeschoben würden. Mit der Ermessens- und Einzelfallprüfung entschied der Landtag sich gegen einen Landes-Abschiebestopp nach Afghanistan.
Die Abschiebung des afghanischen Mannes macht deutlich, dass der Landtagsbeschluss keinen Abschiebestopp ersetzen kann. Beamt_innen sind in jedem Fall – nicht nur bei Flüchtlingen aus Afghanistan – verpflichtet, im Einzelfall zu prüfen, ob Abschiebehindernisse vorliegen bzw. die Abschiebung einen Eingriff in Grundrechte darstellen würde.
Folgt man dem aktuellen Bericht des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR), gefährdet jede Abschiebung nach Afghanistan die körperliche Unversehrtheit von Menschen und stellt damit einen Grundrechtseingriff dar. Der Landtagsbeschluss bietet angesichts dessen keinen wirksamen Schutz für von Abschiebung bedrohte Afghan_innen. Das Innenministerium sollte stattdessen den Ausländerbehörden ein klares Signal geben, von Abschiebungen nach Afghanistan abzusehen. Eine Möglichkeit wäre, dem Bremer Beispiel zu folgen und die Ausländerbehörden anzuweisen, Afghan_innen Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Abs. 5 AufenthG wegen bestehender Unzumutbarkeit (und damit Unmöglichkeit) einer Rückkehr auszustellen. Zudem muss Brandenburg endlich Zugang zu Sprachkursen für Afghan_innen gewähren, denn nur so kann der Weg zu einer langfristigen Bleibeperspektive geebnet werden.
Laut einer aktuellen Studie der Universität Konstanz hatten die in der Außenstelle des BAMF in Brandenburgentschiedenen Asylgesuche mit 10% bundesweit die niedrigste Anerkennungsquote afghanischer Flüchtlinge in den Jahren 2010–2015 (im Vergleich Nordrhein-Westfalen:34%). Das bedeutet, dass in Brandenburg überdurchschnittlich viele Afghan_innen dauerhaft gefährdet sind, abgeschoben zu werden.
Brandenburg hält an harter Linie gegen Geflüchtete fest
Aufgrund der zahlreichen Berichte zur verheerenden Sicherheitslage lehnen Bundesländer wie Schleswig-Holstein Abschiebungennach Afghanistan grundsätzlich ab. In der Presse hatte sich der Brandenburger Innenminister Karl-Heinz Schröter zuvor wiederholt als Verfechter der rigiden Abschiebepolitik de Maizières geoutet und die humanitäre Politik seines Kollegenaus Schleswig-Holstein, der als erster und bisher einziger einen Abschiebestopp verhängt hatte, scharf kritisiert.
Mit der Entscheidung gegen einen Abschiebestopp und der erstmaligen Beteiligung an einer Sammelabschiebung nach Afghanistan zeigt die Landesregierung, dass sie an der harten Linie von Bundesinnenminister Thomas de Maizière festhält. Damit übergeht sie den Willen und das Engagement vieler Menschen in Brandenburg, die die aktuelle Landes- und Bundespolitik kritisieren und mit landesweiten Aktionen ihre Solidarität bekunden. Mit einer Petition, die bereits fast 70.000 Unterstützer_innen gefunden hat, setzen sich beispielsweise Schüler_innen einer Cottbuser Schule für ihre von Abschiebung bedrohten afghanischen Mitschüler ein. Bei Kundgebungen in Neuruppin und Potsdam forderten in diesem Monat Demonstrant_innen, darunter viele Afghan_innen,Flüchtlingsschutz und Abschiebestopp.
Zusammen mit Initiativen und Ehrenamtlichen fordert deshalb der Flüchtlingsrat Brandenburg weiterhin: Keine Abschiebungen nach Afghanistan! Brandenburg muss das Lotteriespiel mit dem Leben afghanischer Flüchtlinge beenden und den hier lebenden Afghan_innen endlich Sicherheit und Schutz gewähren!
Presseanfragen: Lotta Schwedler 0176–21425057
Potsdam, 29.03.2017
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