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	<title>Familiennachzug Archive - Flüchtlingsrat Brandenburg</title>
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	<title>Familiennachzug Archive - Flüchtlingsrat Brandenburg</title>
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		<title>Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs: Zynismus statt Schutz</title>
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		<pubDate>Wed, 28 May 2025 14:01:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundeskabinett will heute über einen Gesetzesentwurf entscheiden, der den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte1 für zwei Jahre aussetzt. Was technisch klingt, ist in Wirklichkeit ein massiver Eingriff in das Recht auf Familie – und eine humanitäre Bankrotterklärung. Familiennachzug: Ein legaler Weg wird dichtgemacht Der Familiennachzug war für viele Geflüchtete der einzige legale und sichere Weg, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundeskabinett will heute über einen Gesetzesentwurf entscheiden, der den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte<a class="sdfootnoteanc" href="#sdfootnote1sym" name="sdfootnote1anc"><sup>1</sup></a> für zwei Jahre aussetzt. Was technisch klingt, ist in Wirklichkeit ein massiver Eingriff in das Recht auf Familie – und eine humanitäre Bankrotterklärung.</p>
<p><strong>Familiennachzug: Ein legaler Weg wird dichtgemacht</strong></p>
<p>Der Familiennachzug war für viele Geflüchtete der einzige legale und sichere Weg, Ehepartner*innen und Kinder nachzuholen. Mit der Aussetzung dieses Rechts bleibt ein Elternteil oder Partner oft in Krisensituationen zurück – getrennt von der Familie, abgeschnitten vom Schutz. Die Folge: Menschen werden wieder auf gefährliche Fluchtrouten gedrängt. Wenn dieselben Parteien, die das verursachen, diese Fluchtwege dann als „illegale Migration“ stigmatisieren, ist das nicht nur zynisch – es ist verantwortungslos.</p>
<p><strong>CDU/CSU: Christliche Werte nur für manche</strong></p>
<p>Besonders bitter ist, dass ausgerechnet die CDU/CSU den Schutz der Familie in ihren Wahlprogrammen betont. Für Geflüchtete scheint dieses Grundrecht aber nicht zu gelten. Die betroffenen Familien werden wie Menschen zweiter Klasse behandelt – und das bewusst.</p>
<p><strong>„Familien werden zerbrechen – und Menschen werden sterben“</strong></p>
<p>Martin Kühn, Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrats Brandenburg, erlebt seit Jahren im Rahmen seiner ehrenamtlichen Arbeit hautnah, wie schwierig, langwierig und oft unrechtmäßig Familiennachzugsverfahren schon heute sind. Die aktuelle Gesetzesinitiative sei ein Dammbruch. „Wer das beschließt, nimmt in Kauf, dass Familien zerstört und Menschenleben gefährdet werden – darunter auch viele Kinder. Das ist keine Sicherheitspolitik, das ist blinder Aktionismus auf dem Rücken der Schwächsten.“</p>
<p><strong>Jetzt ist Solidarität gefragt</strong></p>
<p>Es geht hier nicht um abstrakte Gesetzesfragen, sondern um konkrete Schicksale. Um Eltern, die ihre Kinder vermissen. Um Kinder, die ohne ihre Familie in Gefahrenzonen leben. Die Zivilgesellschaft muss sich dem entgegenstellen – laut, deutlich und solidarisch.</p>
<p>Zum Weiterlesen: <a href="https://www.proasyl.de/pressemitteilung/familienzerstoerungsgesetz-pro-asyl-lehnt-geplantes-gesetz-der-bundesregierung-zur-aussetzung-des-familiennachzugs-ab/">https://www.proasyl.de/pressemitteilung/familienzerstoerungsgesetz-pro-asyl-lehnt-geplantes-gesetz-der-bundesregierung-zur-aussetzung-des-familiennachzugs-ab/</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<div id="sdfootnote1">
<p><a class="sdfootnotesym" href="#sdfootnote1anc" name="sdfootnote1sym">1</a>Eine Person erhält subsidiären Schutz (§ 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 Aufenthaltsgesetz), wenn zwar keine Flüchtlingseigenschaft vorliegt, aber ernsthafter Schaden im Herkunftsland droht, zum Beispiel: Todesstrafe oder Hinrichtung, Folter oder unmenschliche beziehungsweise erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson aufgrund willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts. (Quelle: Pro Asyl)</p>
</div>
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		<item>
		<title>Kinder und ihre Familien können nicht länger warten – Recht auf Familiennachzug jetzt umsetzen!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Client Default]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Sep 2023 14:15:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>The post <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/recht-auf-familiennachzug-jetzt-umsetzen/">Kinder und ihre Familien können nicht länger warten – Recht auf Familiennachzug jetzt umsetzen!</a> appeared first on <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de">Flüchtlingsrat Brandenburg</a>.</p>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h3 style="text-align: center;">Weltkindertag (20.09.): Die Landesflüchtlingsräte, die bundesweite Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL und zahlreiche weitere Bundesorganisationen veröffentlichen ein gemeinsames Statement zum Familiennachzug. Ihre Forderung richtet sich an die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen:</h3>
<p>&nbsp;</p>
<p>Für die meisten Menschen ist es schwer vorstellbar, über Monate oder gar Jahre hinweg unfreiwillig von ihrer engsten Familie, also ihren Kindern, ihrer*m Ehe- oder Lebenspartner*innen, ihren Eltern und Geschwistern, getrennt zu leben. Für viele nach Deutschland geflüchtete Menschen und ihre Familien ist genau das die Realität.</p>
<p>Die Bundesregierung hat es sich in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 zur Aufgabe gemacht, die aktuellen Einschränkungen beim Familiennachzug aufzuheben, damit geflüchtete Familien in Deutschland sicher zusammenleben können und nicht jahrelang getrennt bleiben. Konkret heißt es im Koalitionsvertrag:</p>
<p>“Wir wollen die Visavergabe beschleunigen und verstärkt digitalisieren. […] Wir werden die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den GFK- Flüchtlingen gleichstellen. Wir werden beim berechtigten Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen die minderjährigen Geschwister nicht zurücklassen. Zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehende Personen können den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen.“ (Seiten 138, 140)</p>
<p>Fast zwei Jahre nach Verabschiedung des Koalitionsvertrags steht die Umsetzung dieser Versprechen weiterhin aus. Während andere Vorhaben im Bereich Migration und Flucht bereits umgesetzt wurden, unter anderem die Erleichterung des Familiennachzugs zu Fachkräften, übergeht die Bundesregierung die aufgrund von Flucht und Verfolgung getrennten Familien. Für Zehntausende von ihnen war die Ankündigung, den Familiennachzug zu Schutzberechtigten zu erleichtern, der letzte Hoffnungsschimmer. Geflüchtete Kinder und ihre Familien warten nun seit knapp zwei Jahren darauf, dass die Bundesregierung ihrem Recht auf Familie und ihren damit verbundenen Kinderrechten endlich Priorität einräumt.</p>
<p>Die Familie bietet emotionalen, sozialen und wirtschaftlichen Schutz. Sie kann Ort des Rückzugs und der Stabilität sein. Gleichzeitig ist sie ein zentraler Motor für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe. Denn wie konzentriert man sich auf das Erlernen der deutschen Sprache, auf die Schule oder die Arbeitsstelle, wenn man gleichzeitig fortwährend in Gedanken um seine engsten Angehörigen in der Heimat oder einem Drittland bangt?</p>
<p>Ehe und Familie und die damit einhergehenden Rechte von Kindern stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (Art. 6 GG), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK), der europäischen Grundrechte-Charta (Art. 7 EU- GRCh) sowie internationaler menschenrechtlicher Verträge, wie der UN- Kinderrechtskonvention (Art. 3 UN-KRK, Art. 10 UN-KRK). Die Einschränkungen des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigen – häufig Bürgerkriegsflüchtlingen, zum Beispiel aus Syrien –, die fehlende Möglichkeit, Geschwisterkinder nach Deutschland zu holen, sowie die in der Praxis jahrelang andauernden Familiennachzugsverfahren stehen aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen nicht im Einklang mit diesen menschenrechtlichen Verpflichtungen. Die daraus resultierenden Missstände müssen dringend behoben werden, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Die Familien können nicht länger warten. Entsprechend erneuern 33 unterzeichnende Organisationen exakt ein Jahr nach dem letzten Appell zum Familiennachzug anlässlich des Weltkindertages die Forderung nach einer unverzüglichen Umsetzung des Koalitionsvertrags.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>(Das gemeinsame <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2023/09/Gemeinsames-Statement_Recht-auf-Familiennachzug-jetzt-umsetzen_20.09.2023.pdf">Statement als PDF</a>.)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Unterzeichnende Organisationen (Stand 20.09.2023):</strong></p>
<ul>
<li>ACAT Deutschland e.V. (Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter)</li>
<li>Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF)</li>
<li>Amnesty International Deutschland e.V.</li>
<li>Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein AWO</li>
<li>Bundesverband e. V.</li>
<li>Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.</li>
<li>Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA)</li>
<li>Bundesweite Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL</li>
<li>Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.</li>
<li>Der Paritätische Gesamtverband Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF e.V.)</li>
<li>Deutscher Caritasverband e.V.Diakonie Deutschland</li>
<li>ECPAT Deutschland e.V.</li>
<li>FORUM MENSCHENRECHTE – Netzwerk deutscher Menschenrechtsorganisationen</li>
<li>International Refugee Assistance Project Berlin gGmbH</li>
<li>International Rescue Committee IRC Deutschland gGmbH</li>
<li>Internationaler Bund (IB)</li>
<li>IPPNW Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges/ Ärzt*innen in sozialer Verantwortung</li>
<li>Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland</li>
<li>Jugendliche ohne Grenzen in Deutschland e.V.</li>
<li>KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.</li>
<li>Landesflüchtlingsräte</li>
<li>National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN – Kinderrechtskonvention</li>
<li>Neue Richtervereinigung e.V.</li>
<li>Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft</li>
<li>Asyl in der Kirche e.V.</li>
<li>Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., RAV</li>
<li>Save the Children Deutschland e.V.</li>
<li>SOLWODI Deutschland e.V.</li>
<li>SOS-Kinderdorf e.V.</li>
<li>terre des hommes</li>
<li>Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)</li>
<li>Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.</li>
</ul></div>
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		<item>
		<title>Im Blickpunkt: Afghanistan unter den Taliban</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Client Default]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 11:41:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Termine]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Gruppe "Gemeinsam in Jüterbog" lädt gemeinsam mit dem Migrantenbeirat Potsdam, dem Afghanistan-Komitee e.V. und dem Flüchtlingsrat Brandenburg am Freitag, den 02. Juni um 17.00 Uhr zu der Veranstaltung "Im Blickpunkt: Afghanistan unter den Taliban" in Jüterbog ein. </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit der Machtübergabe der Taliban im August letzten Jahres hat sich die Lage im Land und somit auch für die hier lebenden Afghan*innen drastisch geändert. Am 15. August 2021 marschierten die Taliban in Kabul ein. Zeitgleich verließen die Koalitionstruppen das Land. In Jüterbog leben ca. 60 Menschen, die aus Afghanistan geflohen oder emigriert sind, und die größtenteils noch Familienangehörige in Afghanistan haben und um deren Leben bangen. Wir möchten mit einer Veranstaltung dazu beitragen, das Thema Afghanistan wieder mehr in den Fokus zu rücken. Dabei werden sowohl die Situation der Menschen in Afghanistan und die Möglichkeiten und Wege der Flucht bzw. Evakuierung beleuchtet, wie auch die Perspektive der Afghan*innen in Jüterbog in den Mittelpunkt gestellt.</p>
<p>Die Gruppe &#8222;Gemeinsam in Jüterbog&#8220; (zuvor Flüchtlingshilfe Jüterbog) lädt gemeinsam mit dem Migrantenbeirat Potsdam, dem Afghanistan-Komitee e.V. und dem Flüchtlingsrat Brandenburg zu einer Veranstaltung ein, die am Freitag, den 02. Juni 2023, um 16.00 Uhr im Abtshof, Planeberg 9, 14913 Jüterbog stattfinden wird.</p>
<p>Gemeinsam möchten wir diskutieren, welche Möglichkeiten die Stadt Jüterbog und das Land Brandenburg für ein Engagement für die hier lebenden Afghan*innen und deren Familienangehörigen in Afghanistan haben, die dringend Schutz benötigen. Wir möchten informieren, gemeinsam diskutieren und möglichst politische Impulse für weiteres Handeln setzen.</p>
<p>Die Podiumsdiskussion und die Vorträge werden hauptsächlich in deutscher Sprache geführt und in Dari übersetzt.<br />
Im Anschluss gibt es Häppchen aus der afghanischen Küche und Möglichkeiten zum Austausch.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-medium wp-image-35427" src="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2023/05/Veranstaltung-Jueterbog_020623-300x298.png" alt="Veranstaltung &quot;Im Blickpunkt: Afghanistan unter den Taliban&quot; in Jüterbog" width="300" height="298" /></p>
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			</item>
		<item>
		<title>#Vergissmeinnicht – Verbesserungen beim Familiennachzug jetzt!</title>
		<link>https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/vergissmeinnicht-verbesserungen-beim-familiennachzug-jetzt/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=vergissmeinnicht-verbesserungen-beim-familiennachzug-jetzt</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Client Default]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 May 2023 07:47:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/?p=35400</guid>

					<description><![CDATA[<p>Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai fordern terre des hommes und PRO ASYL sowie weitere Menschenrechts- und Kinderrechtsorganisationen von der Bundesregierung, endlich ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen, den Familiennachzug zu erleichtern.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mit einer gemeinsamen Aktion erinnern Menschen- und Kinderrechtsorganisationen die Bundesregierung an ihr Versprechen.</strong></p>
<p>Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai fordern der Flüchtlingsrat Brandenburg, terre des hommes und PRO ASYL sowie weitere Menschenrechts- und Kinderrechtsorganisationen von der Bundesregierung, endlich ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen, den Familiennachzug zu erleichtern. Unter dem Motto #Vergissmeinnicht machen dies bundesweit Aktivist*innen mit der Übergabe einer Vergissmeinnicht-Blume gegenüber ihren Abgeordneten stark. Mit der zentralen Aktion in Berlin wird die Bundesregierung durch ein Blumenmeer von 416 Vergissmeinnicht – eine pro Abgeordnete*n – und der Übergabe einer Blume an Fraktionsvertreter*innen vor dem Reichstag an ihr Versprechen erinnert.</p>
<p>Aktuell warten zehntausende Familien, die durch Flucht und Verfolgung getrennt wurden, darauf, in Deutschland wieder vereint zu werden. Vor allem rechtliche Regelungen verhindern, dass ihr Familiennachzug schnell, rechtssicher und human erfolgen kann. So ist bei Kriegsflüchtlingen, die subsidiären Schutz erhalten, der Nachzug auf 1.000 Personen im Monat beschränkt und an zusätzliche Bedingungen geknüpft. Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die etwa aufgrund von drohender Zwangsrekrutierung oder Zwangsverheiratung aus Ländern wie Afghanistan oder Somalia allein fliehen mussten, haben zwar die Eltern, nicht aber die Geschwister ein Recht auf Familiennachzug. Lange Verfahrensdauern aufgrund mangelnder Digitalisierung und langsam arbeitender Behörden verzögern den Familiennachzug teils um mehrere Jahre und halten die Betroffenen in einem schier endlosen Wartezustand.</p>
<p>&#8222;Jeder Tag, an dem geflüchtete Kinder und Jugendliche von ihren Familien getrennt sind, ist einer zu viel&#8220;, erklärt Sophia Eckert, Referentin für Migration und Flucht bei terre des hommes. &#8222;Das gilt nicht nur für Ehepartner*innen, Eltern und Kinder, sondern auch für Geschwister. Eine von terre des hommes in Auftrag gegebene Forsa-Umfrage zeigt:  Die enge aufenthaltsrechtliche Definition von Familie, die Geschwister ausschließt, ist nicht mehr zeitgemäß. Über zwei Drittel der Befragten befürworten den Geschwisternachzug, 96 Prozent und damit nahezu alle Befragten gaben an, dass Geschwister für Kinder nach ihrer Meinung zur Kernfamilie gehören. Als Teil der Kernfamilie müssen auch sie endlich, genau wie die Eltern, ein Nachzugsrecht erhalten. Entsprechende Erleichterungen aus dem Koalitionsvertrag müssen unverzüglich umgesetzt werden&#8220;, so Eckert.</p>
<p>Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 2021 versprochen, die beschriebenen Missstände aufzuheben, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten und den Geschwisternachzug zu erleichtern sowie Verfahren zu beschleunigen und zu digitalisieren. Doch die Umsetzung in gesetzliche Regelungen blieb bislang aus.</p>
<p>&#8222;Die notwendigen Verbesserungen beim Familiennachzug waren eines der zentralen Versprechen des Koalitionsvertrags in Asylfragen. Es ist unsäglich, dass die Bundesregierung diese Verbesserungen weiter verzögert und stattdessen nun neue Verschärfungen bei der Abschiebungshaft plant. Dass nach Deutschland geflüchtete Menschen etwa aus Afghanistan oder Eritrea mehrere Jahre auf ihre Kinder oder Ehepartner*innen warten müssen, ist für sie persönlich und integrationspolitisch eine Katastrophe&#8220;, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.</p>
<p>Der Koalitionsvertrag war für zehntausende auf der Flucht getrennte Familien ein Hoffnungsschimmer. Es ist aktuell nicht absehbar, wann dieses Vorhaben nun endlich angegangen wird. PRO ASYL und terre des hommes fordern die Bundesregierung auf, diese unhaltbare Situation zu beenden und durch entsprechende gesetzliche Veränderungen beim Familiennachzug das Recht auf Familienleben der Betroffenen und die damit verbundenen Kinderrechte endlich angemessen zu würdigen.</p>
<p>An der Aktion #Vergissmeinnicht beteiligen sich bundesweit verschiedene Organisationen, lokale Initiativen und Aktivist*innen. In Berlin findet eine zentrale Aktion vor dem Bundestag statt.</p>
<p>Für die Vereinbarung von Interviews vor Ort oder bei Interesse an Fotos der Aktion melden Sie sich gerne bei:</p>
<p>terre des hommes: Wolf-Christian Ramm, 0541/7101-158 oder 0171-6729748, <a href="mailto:c.ramm@tdh.de">c.ramm@tdh.de</a><br />
PRO ASYL: <a href="mailto:presse@proasyl.de">presse@proasyl.de</a>, 069-24231430</p>
<p>Alle unterstützenden Organisationen sowie Hintergrundinformationen zur Aktion finden sich auf der <a href="https://www.tdh.de/familiennachzug">#VergissMeinNicht Kampagnen-Seite</a>.</p>
<p>Eine Übersicht an Fallbeispielen von getrennten Familien finden Sie <a href="https://www.proasyl.de/thema/familiennachzug/aktion/?utm_source=ActiveCampaign&amp;utm_medium=email&amp;utm_content=%23Vergissmeinnicht+-+PRO+ASYL+und+terre+des+hommes+fordern+von+der+Bundesregierung+umgehende+Verbesserungen+beim+Familiennachzug&amp;utm_campaign=PE+15+5%2C+%23vergissmeinnicht&amp;vgo_ee=Iw%2BqaKn8ShtsbUnfexuDhCAVCZKGZqULuuQzsyIKb6XJ%3A8BEuZXM3bqYRFDlW6bwLCo10so%2FkmEul">hier</a> und <a href="https://www.proasyl.de/thema/familiennachzug/einzelfaelle/?utm_source=ActiveCampaign&amp;utm_medium=email&amp;utm_content=%23Vergissmeinnicht+-+PRO+ASYL+und+terre+des+hommes+fordern+von+der+Bundesregierung+umgehende+Verbesserungen+beim+Familiennachzug&amp;utm_campaign=PE+15+5%2C+%23vergissmeinnicht&amp;vgo_ee=Iw%2BqaKn8ShtsbUnfexuDhCAVCZKGZqULuuQzsyIKb6XJ%3A8BEuZXM3bqYRFDlW6bwLCo10so%2FkmEul">hier</a>.</p>
<p>The post <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/vergissmeinnicht-verbesserungen-beim-familiennachzug-jetzt/">#Vergissmeinnicht – Verbesserungen beim Familiennachzug jetzt!</a> appeared first on <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de">Flüchtlingsrat Brandenburg</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Verlängerung Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge</title>
		<link>https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/verlaengerung-landesaufnahmeporgramm-fuer-syrische-fluechtlinge/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=verlaengerung-landesaufnahmeporgramm-fuer-syrische-fluechtlinge</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Client Default]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Dec 2022 08:51:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Syrien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge wurde bis zum 31.12.2023 verlängert und mit entsprechender Weisung veröffentlicht. Obwohl der Zugang ohnehin schon mit der Erfüllung hoher Voraussetzungen verbunden war, wurden nun noch weitere Bedingungen ergänzt. In der Weisung heißt es jetzt: Neben der Flucht aus Syrien oder innerhalb Syriens müssen sich die syrischen Staatsangehörigen im Zeitpunkt der [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge wurde bis zum 31.12.2023 verlängert und mit entsprechender <a href="https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/aw_auslr_nr__04_2022">Weisung</a> veröffentlicht.</p>
<p>Obwohl der Zugang ohnehin schon mit der Erfüllung hoher Voraussetzungen verbunden war, wurden nun noch weitere Bedingungen ergänzt.</p>
<p>In der Weisung heißt es jetzt:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Neben der Flucht aus Syrien oder innerhalb Syriens müssen sich die syrischen Staatsangehörigen im Zeitpunkt der Antragstellung weiterhin in Not oder Bedrängnis befinden (in Anlehnung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2022 (1 A 1.21)).</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Ein syrischer Staatsangehöriger befindet sich in Not und Bedrängnis, wenn es ihm am aktuellen Aufenthaltsort nicht möglich ist, sich zu integrieren und ein neues Leben aufzubauen. Anhaltspunkte für eine Integration am aktuellen Aufenthaltsort sind z.B. ein Aufenthaltstitel, Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Studien- oder Ausbildungsverhältnis, Schulbesuch der Kinder, angemessene Unterkunft, Gesundheitsversorgung, Religionsausübung. Ist von einer gelungenen Integration im Aufnahmeland bzw. am aktuellen Aufnahmeort auszugehen, besteht keine Kausalität mehr zwischen der Flucht infolge des Bürgerkriegs und einer Aufnahme nach der Landesaufnahmeanordnung für syrische Flüchtlinge. In diesem Fall sind für einen Familiennachzug die gesetzlichen Regelungen der §§ 27 ff. AufenthG einschlägig.</em></p>
<p>In unserem <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/landesaufnahmeprogramm-syrien-antworten-auf-haeufig-gestellte-fragen/">FAQ finden sich Antworten auf alle wichtigen Fragen zum Landesaufnahmeprogramm</a>.</p>
<p>The post <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/verlaengerung-landesaufnahmeporgramm-fuer-syrische-fluechtlinge/">Verlängerung Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge</a> appeared first on <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de">Flüchtlingsrat Brandenburg</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Landesaufnahmeprogramm Syrien: Antworten auf häufig gestellte Fragen</title>
		<link>https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/landesaufnahmeprogramm-syrien-antworten-auf-haeufig-gestellte-fragen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=landesaufnahmeprogramm-syrien-antworten-auf-haeufig-gestellte-fragen</link>
		
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		<pubDate>Mon, 19 Dec 2022 13:56:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h3>Aufnahme von syrischen Angehörigen von Geflüchteten in Brandenburg nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz</h3>
<p>Uns erreichen viele Fragen zum Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge in Brandenburg. Hier veröffentlichen wir Antworten auf die häufigsten Fragen. Sie ersetzen aber keine qualifizierte Beratung im Einzelfall. Adressen von Beratungsstellen finden Sie ganz unten. Grundlage des FAQ ist die <a href="https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/aw_auslr_nr__04_2022">aktuelle allgemeine Weisung Nr. 04/2022 im Aufenthaltsrecht des Brandenburger Innenministeriums</a>.</p>
<p>Vielen Dank an Christiane Uhlig, Christiane Guse und Katrin Albrecht für die Arbeit an diesen Fragen und Antworten.</p>
<p>&nbsp;</p></div>
			</div><div class="et_pb_module et_pb_accordion et_pb_accordion_0">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_toggle et_pb_module et_pb_accordion_item et_pb_accordion_item_0  et_pb_toggle_open">
				
				
				
				
				<h5 class="et_pb_toggle_title">Was ist das Landesaufnahmeprogramm bzw. die Landesaufnahmeanordnung?</h5>
				<div class="et_pb_toggle_content clearfix"><ul>
<li>Das Land Brandenburg ermöglicht die Aufnahme für Angehörige, die durch den Krieg in Syrien getrennt leben müssen – unter bestimmten Voraussetzungen</li>
<li>Aufnahme nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)</li>
<li>Aktuelle Laufzeit bis 31.12.23</li>
<li>Weitere Bundesländer mit Aufnahmeprogramm: Berlin, Bremen (U27), Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen</li>
<li>Link zum zur vollständigen Weisung des Landes Brandenburg: <a href="https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/aw_auslr_nr__04_2022">Allgemeine Weisung Nr. 04/2022 Aufenthaltsrecht</a></li>
</ul></div>
			</div><div class="et_pb_toggle et_pb_module et_pb_accordion_item et_pb_accordion_item_1  et_pb_toggle_close">
				
				
				
				
				<h5 class="et_pb_toggle_title">Was unterscheidet das  Landesprogramm vom Familiennachzug nach §§ 30, 32, 36 AufenthG?</h5>
				<div class="et_pb_toggle_content clearfix"><ul>
<li><b>Erleichterung des Nachzugs</b> von Familienmitgliedern außerhalb der „Kernfamilie“ (= Eheleute, minderjährige Kinder und deren Eltern)</li>
<li>Kein Nachweis <b>außergewöhnlicher Härte </b>(Ausnahmesituation) erforderlich, aber die syrischen Staatsangehörigen müssen sich im Zeitpunkt der Antragstellung <strong>in Not oder Bedrängnis</strong> befinden<br /><!-- Da verstehe ich nicht, was das mit außergewöhnlicher Härte zu tun hat --></li>
<li><b>Kein Nachweis von Deutschkenntnissen </b>erforderlich</li>
<li><b>Krankenversicherung</b> wird vom Land Brandenburg übernommen nach §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)</li>
</ul>
<p><span lang="en-US"><b>Aber auch:</b></span></p>
<ul>
<li><b>Keine Sozialleistungen </b>für eingereiste Personen nach § 2 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) für die 5-jährige Dauer der Verpflichtungserklärung</li>
</ul>
<p>In der aktuellen Weisung für das Jahr 2023 steht allerdings, dass Ehepartner:innen vorrangig nach den Regeln des Familiennachzugs (§§ 27 ff AufenthG) einreisen sollten und nicht über das Landesaufnahmeprogramm.</p></div>
			</div><div class="et_pb_toggle et_pb_module et_pb_accordion_item et_pb_accordion_item_2  et_pb_toggle_close">
				
				
				
				
				<h5 class="et_pb_toggle_title">Wer kann nachziehen?</h5>
				<div class="et_pb_toggle_content clearfix"><ul>
<li>Familienangehörige wie
<ul>
<li>Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder),</li>
<li>Verwandte zweiten Grades (Großeltern, Enkel oder Geschwister) sowie deren Ehegatten und minderjährige Kinder.</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>Bei Ehepartner:innen: <strong>Ehe muss schon vor der Flucht aus Syrien bestanden haben</strong> und darf keine sogenannte „Zweit- oder Mehrehe“ sein</li>
<li>Minderjährige können nur zu oder mit ihren Personenberechtigten einreisen.</li>
</ul></div>
			</div><div class="et_pb_toggle et_pb_module et_pb_accordion_item et_pb_accordion_item_3  et_pb_toggle_close">
				
				
				
				
				<h5 class="et_pb_toggle_title">Was sind die Voraussetzungen für den Nachzug bei den Angehörigen im Ausland?</h5>
				<div class="et_pb_toggle_content clearfix"><ul>
<li>Gültiger syrischer Reisepass</li>
<li>Familienverhältnis zu Person in Deutschland ist nachweisbar (z.B. durch Auszug des syrischen Familienregisters)</li>
<li>Aufenthalt in Syrien oder Nachbarland<br /><i>⇒in erklärten Ausnahmefällen auch in anderen Ländern</i></li>
<li>Der Familiennachzug muss zu dem/der in Brandenburg lebenden Verwandten erfolgen, der/die auch die Aufnahme des syrischen Familienangehörigen beantragt hat.</li>
<li><strong>neu</strong>: Die syrischen Staatsangehörigen müssen sich im Zeitpunkt der Antragstellung weiterhin in Not oder Bedrängnis befinden (in Anlehnung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2022 (1 A 1.21)), das heißt:
<ul>
<li>eine Integration am aktuellen Lebensort ist nicht möglich</li>
<li>also z.B. kein Aufenthaltstitel, kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, kein Studien- oder Ausbildungsverhältnis, kein Schulbesuch der Kinder, keine angemessene Unterkunft, keine Gesundheitsversorgung, keine Religionsausübung</li>
</ul>
</li>
</ul></div>
			</div><div class="et_pb_toggle et_pb_module et_pb_accordion_item et_pb_accordion_item_4  et_pb_toggle_close">
				
				
				
				
				<h5 class="et_pb_toggle_title">Was sind die Voraussetzungen für den Nachzug bei den Personen in Deutschland?</h5>
				<div class="et_pb_toggle_content clearfix"><ul>
<li><b>Geklärte Identität; Syrische Nationalität</b></li>
<li><b>Aufenthaltstitel</b></li>
<li><b>Aufenthalt (Hauptwohnsitz)</b> in Brandenburg seit mind. 1 Jahr</li>
<li>Ausreichend <b>Wohnraum</b> für alle Personen (12qm/Erwachsene und 10qm/Kind unter 6 Jahren)</li>
<li>und <strong>angemessene Zimmeranzahl</strong></li>
</ul>
<blockquote>
<p><strong>Beispiel</strong>:<br />Nachholen der Eltern und des minderjährigen Bruders: (12 qm x 3 Erwachsene) + (10 qm x 1 Kind) = <u>mindestens 56 qm</u><i></i></p>
</blockquote>
<p>und Abgabe einer Verpflichungserklärung ⇓⇓</p></div>
			</div><div class="et_pb_toggle et_pb_module et_pb_accordion_item et_pb_accordion_item_5  et_pb_toggle_close">
				
				
				
				
				<h5 class="et_pb_toggle_title">Was sind die Voraussetzungen für eine Verpflichtungsabgabe?</h5>
				<div class="et_pb_toggle_content clearfix"><ul>
<li>Verpflichtungsabgabe nach § 68 AufenthG:<br />Sicherung des Lebensunterhalts für alle Personen (sich selbst und einreisende Personen)</li>
<li>Im besten Fall: unbefristeter Arbeitsvertrag seit 1 Jahr</li>
<li>Kein Bezug von Sozialleistungen</li>
</ul>
<blockquote>
<p><i>Alternativ bei Geringverdienst oder keinem Einkommen:<br />⇒ </i><i><b>Zusätzliche oder nicht-familiäre Verpflichtungsgebende </b></i><i>(so genannte „Dritte“).<br />Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nur durch Dritte ist lediglich im begründeten Ausnahmefall möglich</i></p>
</blockquote>
<ul>
<li>Verpflichtungsabgabe für 5 Jahre (auch, wenn sich der Aufenthaltszweck der einreisenden Familienmitglieder in dieser Zeit ändert)</li>
<li>Mehrere Verpflichtungsgebende sind möglich</li>
<li>Verpflichtungsgebende können auch in anderen Teilen von Deutschland oder sogar im Ausland leben</li>
<li>Verantwortungsbereich der Verpflichtungserklärung betrifft nur die üblichen Mittel für Lebensunterhalt wie die Kosten für Nahrung, Kleidung, Bildung, etc.</li>
<li>Keine Verpflichtung für Krankenversicherung. Diese wird vom Land Brandenburg übernommen</li>
</ul>
<p align="left"><strong>Berechnung Bonität:</strong></p>
<ul>
<li>Pfändungsfreigrenze + ALG II Satz (+ ggf. Wohnraum) = Mindesteinkommen</li>
<li><strong>Nicht verbindliche Beispielrechnungen: </strong>Es gibt <strong>keine</strong> allgemein gültige Berechnung, sondern nur Leitlinien durch das Innenministerium. Die Beispiele dienen daher nur der Orientierung und dem Verständnis der Berechnungsgrundlage:</li>
</ul>
<p><div id="attachment_31227" style="width: 1034px" class="wp-caption alignleft"><img loading="lazy" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-31227" class="wp-image-31227 size-large" src="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2022/02/LAufnP-Darstellung-1-1024x400.png" alt="Beispiel Berechnungsgrundlage je nach Anzahl der unterhaltspflichtigen und nachziehenden Personen" width="1024" height="400" srcset="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2022/02/LAufnP-Darstellung-1-980x383.png 980w, https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2022/02/LAufnP-Darstellung-1-480x188.png 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, (min-width: 981px) 1024px, 100vw" /><p id="caption-attachment-31227" class="wp-caption-text">(eigene Darstellung)</p></div></div>
			</div><div class="et_pb_toggle et_pb_module et_pb_accordion_item et_pb_accordion_item_6  et_pb_toggle_close">
				
				
				
				
				<h5 class="et_pb_toggle_title">Visumverfahren und Ablauf</h5>
				<div class="et_pb_toggle_content clearfix"><ul>
<li>Formloser Antrag auf Aufnahme der Angehörigen muss bei der zuständigen Ausländerbehörde abgegeben werden</li>
<li>Der formlose Antrag sollte alle Angaben und Kontaktdaten der nachziehenden Person enthalten und ggf. Ausnahmen begründen</li>
<li>Zusätzlich müssen alle Unterlagen (Identitätsnachweise, Familiennachweise, Arbeitsvertrag, Lohnnachweise, Mietvertrag, …) bei der Ausländerbehörde eingereicht werden</li>
<li>Persönlicher Termin zur Verpflichtungsabgabe in der Ausländerbehörde</li>
<li>Nach Prüfung der Unterlagen und Zustimmung durch die Ausländerbehörde sendet diese eine Vorabzustimmung an die zuständige deutsche Auslandsvertretung</li>
<li>Die Auslandsvertretung kontaktiert in der Regel die Familienangehörigen und lädt sie zu einem Termin zur Vorsprache ein</li>
<li>Die Visa zur Einreise nach Deutschland werden von der Botschaft/ dem Konsulat vergeben.</li>
</ul>
<p><strong>Bei positiver Entscheidung der Ausländerbehörde:</strong></p>
<p><div id="attachment_31240" style="width: 1034px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-31240" class="wp-image-31240 size-large" src="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2022/02/LAufnp-Darstellung-2-1-1024x443.png" alt="Antrag und Unterlagen an Ausländerbehörde -&gt; Überprüfung durch Ausländerbehörde -&gt; Positive Entscheidung -&gt; Ausländerbehörde sendet Zustimmung and deutsche Botschaft -&gt; Termin bei Botschaft und Überprüfung -&gt; Bei Zustimmung: Visa und Einreise" width="1024" height="443" srcset="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2022/02/LAufnp-Darstellung-2-1-980x424.png 980w, https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2022/02/LAufnp-Darstellung-2-1-480x208.png 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, (min-width: 981px) 1024px, 100vw" /><p id="caption-attachment-31240" class="wp-caption-text">(eigene Darstellung)</p></div></p>
<p><!-- Würde ich über die Grafik setzten, sonst sieht es so aus als wäre es der Überpunkt des nächsten Punktes --></p>
<ul>
<li>Sollte die Ausländerbehörde den Antrag auf Aufnahme der Familie ablehnen, sollte überprüft werden, ob weitere Unterlagen eingereicht werden können oder noch weitere Verpflichtungsgeber*innen gefunden werden.</li>
</ul>
<p class="western"><strong>Bei negativer Entscheidung der Ausländerbehörde:</strong> </p>
<p><div id="attachment_31246" style="width: 1034px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-31246" class="wp-image-31246 size-large" src="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2022/02/Darstellung-3-1024x442.png" alt="Antrag und Unterlagen an Ausländerbehörde -&gt; Überprüfung durch Ausländerbehörde -&gt; Negative Entscheidung -&gt; Ablehnung der Ausländerbehörde -&gt; Nachreichen von Unterlagen?" width="1024" height="442" srcset="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2022/02/Darstellung-3-980x423.png 980w, https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2022/02/Darstellung-3-480x207.png 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, (min-width: 981px) 1024px, 100vw" /><p id="caption-attachment-31246" class="wp-caption-text">(eigene Darstellung)</p></div></p>
<p>&nbsp;</p></div>
			</div><div class="et_pb_toggle et_pb_module et_pb_accordion_item et_pb_accordion_item_7  et_pb_toggle_close">
				
				
				
				
				<h5 class="et_pb_toggle_title">Rechte und Pflichten nach der Ankunft</h5>
				<div class="et_pb_toggle_content clearfix"><ul>
<li>Bei einer Beratungsstelle kann geklärt werden, auf was jetzt geachtet werden sollte und was möglich ist</li>
<li>An einem Integrationskurs kann teilgenommen werden, dieser muss aber selbst bezahlt werden.</li>
<li>Die Krankenversicherung wird vom Sozialamt getragen und erfüllt für die ersten 18 Monate nur Basisleistungen</li>
<li>Es besteht eine Wohnsitzauflage für Brandenburg so lange wie die eingereisten Personen nicht selbst eine Arbeit haben.</li>
<li>Familiennachzug von anderen Personen nach Deutschland ist möglich. Der Familiennachtzug kann auch bei einer Beratungsstelle für Migration (MBE) oder dem DRK Suchdienst besprochen werden</li>
</ul></div>
			</div>
			</div><div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_2  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_text_inner"><h3 class="western"><b>Beratungsstellen für das Landesaufnahmeprogramm Brandenburg:</b></h3>
<p>Der Fachberatungsdienst und die Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer (MBE) im jeweiligen Landkreis. Kontakt zu den Beratungsstellen vor Ort finden Sie unter <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/adressen/">Adressen</a>.</p>
<p>&nbsp;</p></div>
			</div><div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_3  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_text_inner"><p class="western" align="left"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-31253 alignnone size-medium" src="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2022/02/Logo-Diakonie-300x69.png" alt="" width="300" height="69" /></p>
<p class="western" align="left">Beratungsfachdienst für Migrant*innen Potsdam</p>
<p class="western" align="left">Rudolf-Breitscheid-Str. <span lang="en-US">64<br />14482 Potsdam</span></p>
<p class="western" align="left"><span lang="en-US">Christiane Guse</span></p>
<p class="western" align="left"><span style="color: #0563c1;"><u><a href="mailto:guse@dwstz.de"><span lang="en-US"><a href="mailto:guse@dwstz.de">guse@dwstz.de</a></span></a></u></span></p>
<p class="western" align="left">0331 23700879</p>
<p align="left"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-31265 alignnone size-full" src="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2022/02/DRK-Suchdienst.png" alt="" width="281" height="177" /></p>
<p class="western" align="left">Beratungsstelle</p>
<p class="western" align="left">Beyerstr. 8<br />14469 Potsdam</p>
<p class="western" align="left">Frau Lebelt</p>
<p class="western" align="left"><span style="color: #0563c1;"><u><a class="moz-txt-link-freetext" href="mailto:suchdienst@drk-lv-brandenburg.de">suchdienst@drk-lv-brandenburg.de</a></u></span></p>
<p class="western" align="left"><span lang="en-US">01520 9260306</span></p>
<p align="left"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-31259 alignnone size-full" src="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2022/02/Fluechtlingspaten-Syrien.png" alt="" width="164" height="164" srcset="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2022/02/Fluechtlingspaten-Syrien.png 164w, https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2022/02/Fluechtlingspaten-Syrien-150x150.png 150w" sizes="(max-width: 164px) 100vw, 164px" /></p>
<p class="western" align="left">Flüchtlingspaten Syrien e.V.</p>
<p class="western" align="left">Beratung in Berlin</p>
<p class="western" align="left">Paulstraße 19<br />10557 Berlin-Moabit</p>
<p class="western" align="left">Katrin Albrecht</p>
<p class="western" align="left"><span style="color: #0563c1;"><u><a href="mailto:info@fluechtlingspaten-syrien.de">info@fluechtlingspaten-syrien.de</a></u></span></p></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
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		<item>
		<title>Kurzinfo: Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge wurde für 2022 verlängert</title>
		<link>https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/kurzinfo-landesaufnahmeprogramm-fuer-syrische-fluechtlinge-wurde-fuer-2022-verlaengert/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=kurzinfo-landesaufnahmeprogramm-fuer-syrische-fluechtlinge-wurde-fuer-2022-verlaengert</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Client Default]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jan 2022 14:30:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/?p=31045</guid>

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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Das Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge wurde verlängert. Es gilt nun bis zum 31.12.2022. </p>
<p>Hier kann es online abgerufen werden: <span style="font-family: Arial;"><a href="https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/aw_auslr_2021_05">Allgemeine Weisung 05/2021</a></span></p></div>
			</div>
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		<title>Familiennachzug jetzt! Bürgerkrieg in Äthiopien gefährdet eritreische Geflüchtete </title>
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		<dc:creator><![CDATA[Client Default]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Nov 2020 10:03:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gemeinsame Pressemitteilung von PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte Mit einer zweitägigen Kundgebung vom 30.11. bis 01.12.2020 vor dem Bundeskanzleramt will die bundesweite Initiative „Familiennachzug Eritrea“ das Recht auf Familiennachzug für Geflüchtete aus Eritrea einfordern und auf die dramatische Lage der eritreischen Geflüchteten in den Erstzufluchtsländern aufmerksam machen, insbesondere in der äthiopischen Verwaltungsregion Tigray. Dort tobt seit [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Gemeinsame Pressemitteilung von PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte<br />
</strong></p>
<p><strong>Mit einer zweitägigen Kundgebung vom 30.11. bis 01.12.2020 vor dem Bundeskanzleramt will die bundesweite Initiative „Familiennachzug Eritrea“ das Recht auf Familiennachzug für Geflüchtete aus Eritrea einfordern und auf die dramatische Lage der eritreischen Geflüchteten in den Erstzufluchtsländern aufmerksam machen, insbesondere in der äthiopischen Verwaltungsregion Tigray. Dort tobt seit einigen Wochen ein blutiger Bürgerkrieg. PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte unterstützen die Forderung der Geflüchteten nach schnellen und unbürokratischen Visumsverfahren für den Familiennachzug. </strong></p>
<p>Eritrea ist eines der Hauptherkunftsländer von Asylsuchenden in Deutschland, viele Eritreer*innen sind<br />
<a href="https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/1_Schutzquote-HKL-kum.pdf">als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention anerkannt</a>. Der Nachzug ihrer Familien bleibt den Geflüchteten jedoch häufig verwehrt, obwohl sie einen gesetzlichen Anspruch darauf haben. Die Gründe dafür sind die äußerst langwierigen und bürokratischen Visumsverfahren bei den deutschen Auslandsvertretungen sowie unerfüllbare Anforderungen an die Beschaffung von Dokumenten zum Nachweis der Identität und Familienbindung (vgl. Pressemitteilung 24.09.2020: <a href="https://fluechtlingsrat-berlin.de/presseerklaerung/24-09-2020-familienleben-fuer-alle-auch-fuer-gefluechtete-aus-eritrea-bundesweite-demonstration-am-26-september-2020-in-berlin/">Familienleben für Alle – auch für Geflüchtete aus Eritrea!</a>).</p>
<p>Die Angehörigen leben häufig unter prekären Bedingungen in den Erstzufluchtsländern Äthiopien, Sudan, Kenia und Uganda, viele von ihnen in der an Eritrea angrenzenden äthiopischen Verwaltungsregion Tigray. Durch den kriegerischen Konflikt zwischen der äthiopischen Zentralregierung und der in Tigray regierenden Volksbefreiungsfront TPLF hat sich die <a href="https://data2.unhcr.org/en/documents/details/83229">Situation der Geflüchteten extrem verschärft</a>. Telefon- und Internetverbindungen sind gekappt, eine Kontaktaufnahme zu den in Deutschland lebenden Angehörigen ist nicht mehr möglich. Der Bürgerkrieg hat bereits hunderte Todesopfer in der Zivilbevölkerung gefordert, es gibt Berichte von regelrechten Massakern, tausende Menschen sind auf der Flucht. Die in der Initiative <em>Familiennachzug Eritrea</em> organisierten Geflüchteten sind in größter Sorge um das Leben ihrer Angehörigen.</p>
<p>PRO ASYL und Flüchtlingsräte fordern gemeinsam mit der Initiative, die inhumane Visapraxis in den deutschen Auslandsvertretungen umgehend zu ändern und sicherzustellen, dass die auf den Familiennachzug wartenden Angehörigen eritreischer Flüchtlinge zügig einreisen können. Dazu müssen die Verfahren entbürokratisiert und beschleunigt und alternative Nachweise für Identität und Familienbindung anerkannt werden. Dies gilt besonders, aber nicht nur, für die von dem Bürgerkrieg in Äthiopien betroffenen Menschen.</p>
<p>In der Initiative <em>Familiennachzug Eritrea</em> haben sich mehr als 1.000 eritreische Geflüchtete aus dem ganzen Bundesgebiet zusammengeschlossen und bisher <a href="https://familienlebenfueralle.net/">zwei Demonstrationen in Berlin</a> organisiert am 13.07.2020 und 26.09.2020.<br />
<strong><br />
Kundgebung „Familiennachzug jetzt!“ der Initiative <em>Familiennachzug Eritrea: </em>Montag, 30.11.2020, 09.00 Uhr bis Dienstag, 01.12.2020, 18.00 Uhr<br />
Platz vor dem Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin</strong></p>
<p><strong>Pressekontakt:<br />
Flüchtlingsrat Berlin</strong>: 030/244 76 311, <a href="mailto:buero@fluechtlingsrat-berlin.de">buero@fluechtlingsrat-berlin.de</a><br />
<strong>PRO ASYL</strong>: 069/242 314 30, <a href="mailto:presse@proasyl.de">presse@proasyl.de</a></p>
<p><strong> </strong></p>
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		<title>Oberbürgermeister_innen: Evakuierung von Moria jetzt!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Client Default]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2020 11:21:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zum Tag der Deutschen Einheit appellierten 26 Oberbürgermeister_innen in einer gemeinsamen Videobotschaft an die Bundesregierung, angesichts der humanitären Katastrophe an den europäischen Außengrenzen, Verantwortung zu übernehmen und endlich die Menschen aus Lagern wie Moria aufzunehmen. Der gemeinsame Appell geht auf eine Initiative der Stadt Potsdam zurück, die das kommunale Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ koordiniert. Aus [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Tag der Deutschen Einheit appellierten 26 Oberbürgermeister_innen in einer gemeinsamen Videobotschaft an die Bundesregierung, angesichts der humanitären Katastrophe an den europäischen Außengrenzen, Verantwortung zu übernehmen und endlich die Menschen aus Lagern wie Moria aufzunehmen. Der gemeinsame Appell geht auf eine Initiative der Stadt Potsdam zurück, die das kommunale Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ koordiniert.</p>
<p>Aus Brandenburg ist Mike Schubert, Oberbürgermeister von Potsdam mit einem eigenen Statement vertreten.</p>
<p><iframe loading="lazy" title="26 Oberbürgermeister:innen appellieren an die Bundesregierung: Evakuiert die Lager" width="1080" height="608" src="https://www.youtube.com/embed/uMpFmCXL0OU?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe></p>
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		<title>Familienleben für Alle – auch für Geflüchtete aus Eritrea!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Client Default]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Sep 2020 10:18:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Termine]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gemeinsame Pressemitteilung von PRO ASYL und den Landesflüchtlingsräten Familienleben für Alle – auch für Geflüchtete aus Eritrea! Bundesweite Demonstration am 26. September 2020 in Berlin Die Initiative »Familiennachzug Eritrea« ruft auf zu einer bundesweiten Demonstration am 26. September 2020 in Berlin, um gegen die Aushöhlung des Rechts auf Familiennachzug durch die deutschen Behörden zu protestieren. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="entry-content">
<p><strong>Gemeinsame Pressemitteilung von PRO ASYL und den Landesflüchtlingsräten</strong></p>
<p><strong>Familienleben für Alle – auch für Geflüchtete aus Eritrea!</strong></p>
<p><strong>Bundesweite Demonstration am 26. September 2020 in Berlin</strong></p>
<p>Die Initiative »Familiennachzug Eritrea« ruft auf zu einer bundesweiten Demonstration am 26. September 2020 in Berlin, um gegen die Aushöhlung des Rechts auf Familiennachzug durch die deutschen Behörden zu protestieren. Die Geflüchteten fordern: Verkürzung von Wartezeiten und schnelle Bearbeitung von Anträgen auf Familiennachzug sowie Anerkennung individueller Belege für familiäre Bindungen.</p>
<p>PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte unterstützen die Forderung.</p>
<p>Durch unzumutbare und teils unerfüllbare Anforderungen des Auswärtigen Amtes (AA) an vorzu-legenden Dokumenten wird systematisch der Familiennachzug zu eritreischen Flüchtlingen ver-hindert. Die Familien warten erst monatelang auf einen Termin für die Beantragung eines Visums bei den deutschen Botschaften und dann auf die Bearbeitung ihrer Anträge (vgl. <a href="https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/193/1919355.pdf" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer" data-wpel-link="external">Bundestagsdrucksache 19/19355</a>). Sie verzweifeln schließlich an den Hürden, die ihnen die Auslands-vertretungen in den Weg legen beim Nachweis der Familienbindung und Identität.</p>
<p>Der Schutz von Ehe und Familie ist das Recht eines jeden Menschen. Er ist verankert in der all-gemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta und im Grundgesetz. Anerkannte Flüchtlinge haben einen Rechtsanspruch auf Nachzug ihrer Familien nach der EU-Familienzusammenführungsrichtlinie (FamRL 2003/86/EG). Trotz des hohen Rangs des Schutzes von Ehe und Familie wird der Nachzug von Ehepartner*innen, Geschwistern und minderjährigen Kindern zu in Deutschland als Flüchtlinge anerkannte Eritreer*innen von deutschen Behörden massiv unterlaufen.</p>
<p>Probleme gibt es insbesondere bei der Anerkennung von Eheschließungen und Vaterschaften als Voraussetzung für den Nachzug. So fordert das Auswärtigen Amt explizit von den in Deutschland als Flüchtling anerkannten Menschen, dass sie sich für die Dokumentenbeschaffung an die eritreischen Auslandsvertretungen in Deutschland wenden, zum Beispiel für die Nachregistrierung einer religiös geschlossenen Ehe.</p>
<p>Es ist jedoch unzumutbar, dass ein anerkannter Flüchtling Kontakt aufnehmen soll mit der Vertretung genau jenes Landes, aus dem er oder sie aus Furcht vor staatlichen Verfolgung geflohen ist. Viele befürchten Repressalien für in Eritrea verbliebene Angehörige, wenn sie sich gegen-über den eritreischen Behörden als ins Ausland geflohene Eritreer*innen zu erkennen geben. Hinzu kommt, dass die eritreischen Auslandsvertretungen von hier lebenden Eritreer*innen dauerhaft eine sogenannte Aufbausteuer in Höhe von zwei Prozent ihres Einkommens fordern, wenn sie konsularische Dienste in Anspruch nehmen wollen. Außerdem müssen sie mit einer »Reueerklärung« jegliche Strafe für ihre Flucht und den Entzug aus dem Wehrdienst akzeptieren.</p>
<p>»Es kann nicht sein, dass uns der uns Schutz gewährende deutsche Staat auffordert, unseren Verfolgerstaat zu kontaktieren, ihm zu erlauben, uns zu demütigen und zuzulassen, dass wir gezwungen werden, diese Diktatur auch noch finanziell zu unterstützen,« heißt es in einem <a href="https://familienlebenfueralle.net/2020/09/forderungen/" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer" data-wpel-link="external">Brief der Initiative ‚Familiennachzug Eritrea‘ an das AA</a>.</p>
<p>Entgegen der <a href="https://www.easo.europa.eu/sites/default/files/public/Family-Reunification-DE.pdf" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer" data-wpel-link="external">klaren Vorgaben der EU-Familienzusammenführungsrichtlinie</a> (Art 11 Abs. 2)akzeptieren die deutschen Auslandsvertretungen alternative Wege der Glaubhaftmachung familiärer Bindungen z.B. durch Privatdokumente, Familienfotos oder vergleichbare Nachweise in der Regel nicht. Auch ein DNA-Test reicht den deutschen Auslandsvertretungen als Nachweis der Elternschaft nicht aus.</p>
<p>»<em>Das Auswärtige Amt lässt ein koloniales Denken erkennen, wenn es deutsche Maßstäbe anlegt an eritreische Heirats- und Taufurkunden und dabei die Realität in Eritrea komplett ignoriert. Taufen, Eheschließungen, Todesfälle werden in Eritrea in der Mehrheit der Fälle nicht registriert, dennoch ist z.B. eine nur religiös geschlossene Ehe auch ohne offizielle Anerkennung gültig</em>«, sagt Almaz Haile, Mitarbeiterin des Flüchtlingsrat Berlin.</p>
<p>Günter Burkhart, Geschäftsführer von PRO ASYL ergänzt: »<em>Die restriktiven Vorgaben des Auswär-tigen Amtes führen dazu, dass Kinder ohne Eltern aufwachsen, Ehen in die Brüche gehen und in Deutschland lebende Geflüchtete an der Familientrennung zerbrechen. Wir  fordern das Auswärtige Amt auf, die familienfeindliche Praxis in den deutschen Auslandsvertretungen sofort zu ändern</em>«.</p>
<p>An einer ersten Demonstration der Initiative „Familiennachzug Eritrea“ am 13. Juli 2020 haben sich mehr als 1.000 Eritreer*innen beteiligt. Auf den Nachzug ihrer Familien und eine Antwort auf ihren Brief, den sie bei der Demonstration einem Vertreter des Auswärtigen Amtes übergeben haben, warten die Menschen noch immer.</p>
<p><strong>Demonstration in Berlin</strong></p>
<p>Demonstration in Berlin: Samstag, 26. September 2020<br />
Auftakt: 12.00 Uhr am Neptunbrunnen, Rathausstraße 1, 10178 Berlin-Mitte, S- und U-Bahnhof „Alexanderplatz“<br />
Zwischenkundgebungen: Auswärtiges Amt Abschlusskundgebung: Kanzleramt<br />
Für die Teilnahme an der Demonstration ist das Einhalten von Abstandsregeln und das Tragen von Atemschutzmasken zwingende Voraussetzung.<br />
Organisator*innen: Selbstorganisierte Geflüchtete aus Eritrea „Initiative Familiennachzug Eritrea“ Flüchtlingsrat Berlin e.V., Initiative Familienleben für Alle</p>
<p>Alle Details zur Demonstration gibt es <a href="https://familienlebenfueralle.net/2020/09/26-09-2020-berlin-demo-fuer-familiennachzug/" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer" data-wpel-link="external">hier</a>.</p>
<p><strong>Kontakt</strong></p>
<p>PRO ASYL: 069/24231430, <a href="mailto:presse@proasyl.de" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">presse@proasyl.de</a><br />
Flüchtlingsrat Berlin: 030/ 224 76 311, <a href="mailto:buero@fluechtlingsrat-berlin.de" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">buero@fluechtlingsrat-berlin.de</a></p>
</div>
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