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	<title>Cottbus Archive - Flüchtlingsrat Brandenburg</title>
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	<title>Cottbus Archive - Flüchtlingsrat Brandenburg</title>
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		<title>Neue Brandenburger Landesregierung schiebt nach Afghanistan ab</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Client Default]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Feb 2020 13:32:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>The post <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/neue-brandenburger-landesregierung-schiebt-nach-afghanistan-ab/">Neue Brandenburger Landesregierung schiebt nach Afghanistan ab</a> appeared first on <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de">Flüchtlingsrat Brandenburg</a>.</p>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Gestern landete der nunmehr <strong>32. Abschiebeflieger aus Deutschland in Afghanistan</strong>. Unter den 31 Abgeschobenen befand sich mindestens ein Mann aus Brandenburg. Der letzte <a href="https://www.spiegel.de/politik/ausland/afghanistan-mehrere-tote-bei-anschlag-in-kabul-a-f45ee6c9-c787-4336-89b6-84f8cbd68a6d">Anschlag</a> in Kabul mit Toten und Verletzten ereignete sich vor nur wenigen Tagen. Die neue Landesregierung knüpft jedoch ungerührt an die unmenschliche Asylpolitik der Vorgängerregierung an. Bis August 2018 hatte diese<a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/aus-brandenburg-abgeschobener-afghane-leidet-unter-todesangst-brandenburgs-zielgruppe-fuer-afghanistan-abschiebungen-sind-offensichtlich-vor-allem-kranke-und-schutzbeduerftige/"> vier Menschen nach Afghanistan abgeschoben</a>.</p>
<p><strong>„Afghanistan gilt als eines der gefährlichsten Länder der Welt.</strong> Die neue Landesregierung beweist mit der jüngsten Abschiebung nach Kabul, dass auch sie sich an der harten Linie der Bundesregierung orientieren wird. Zahlen und nicht Menschen stehen im Zentrum dieser inhumanen Abschiebepolitik“, so Lotta Schwedler vom Flüchtlingsrat Brandenburg.</p>
<p>Bei dem dem Abgeschobenen handelt es sich um<strong> einen 20-Jährigen</strong>, der als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Brandenburg gekommen und hier volljährig geworden war. Seit Januar 2019 lebte er in einer Gemeinschaftsunterkunft in Forst, aus der er am Mittwoch Abend von Beamt_innen der Bundespolizei und Mitarbeiter_innen der Ausländerbehörde Cottbus abgeholt und nach Düsseldorf gebracht wurde. Laut eigenen Angaben wurde er während der Abschiebung zeitweise an Händen und Füßen gefesselt, der Mund mit einem Mundschutz geknebelt. Über seine Kontakte in Forst teilt er mit, dass er in Kabul nun auf der Straße lebt. Der Winter in Afghanistan ist kalt. Er wurde ohne wettergerechte Kleidung abgeschoben. Vor Ort besitzt er keine Familienangehörigen, die ihn unterstützen oder unterbringen können – Kontakte, die in Afghanistan überlebenswichtig sind. Er gibt an, weder Geld für die ersten Tage erhalten zu haben noch eine vorläufige Unterkunft.</p>
<p>Der Flüchtlingsrat Brandenburg fordert das für Abschiebungen zuständige Innenministerium auf, die Umstände der vergangenen Abschiebung nach Afghanistan zu prüfen und die Öffentlichkeit darüber aufzuklären. Wurden Bleiberechtsmöglichkeiten und Abschiebehindernisse wie körperliche und psychische Krankheiten eingehend geprüft? Wurde bei der Abschiebung Gewalt angewendet? Wie sieht die aktuelle Situation des oder der abgeschobenen Menschen in Kabul aus?</p>
<p>Laut<a href="http://visionofhumanity.org/indexes/global-peace-index/"> Global Peace Index</a> hat Afghanistan Syrien als gefährlichstes Land der Welt abgelöst. Abschiebungen in das Kriegsland dürfen nicht stattfinden. <strong>Der Flüchtlingsrat fordert das Ende aller Abschiebungen nach Afghanistan!</strong></p>
<p><strong>Pressekontakt:</strong> Lotta Schwedler, Tel.: 0176 2142 5057</p>
<p><strong>Hintergrund:</strong><br /><a href="https://der-farang.com/de/pages/bayern-schiebt-die-meisten-menschen-nach-afghanistan-ab">https://der-farang.com/de/pages/bayern-schiebt-die-meisten-menschen-nach-afghanistan-ab</a></p>
<p>Eine <a href="https://www.proasyl.de/news/studie-zur-situation-abgeschobener-afghanen-bedrohungen-gewalt-chancenlosigkeit/">Studie</a> aus dem vergangenen Jahr zeigt, unter welchen widrigen Bedingungen Abgeschobene in Afghanistan leben müssen: 90% erleben nach ihrer Rückkehr Gewalt, viele werden wegen ihrer Flucht nach Europa als „Verräter“ verfolgt und erpresst und müssen sich verstecken. Die finanzielle und soziale Lage ist äußerst prekär.</p>
<p><a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2020/02/2020_02_14-PM-Landesregierung-schiebt-nach-Afghanistan-ab.pdf" rel="attachment wp-att-23453"><strong>Pressemitteilung als PDF</strong></a></p></div>
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		<title>Aus der Jugendhilfeeinrichtung in den Abschiebecharter &#8211; Abschiebungseifer geht in Brandenburg vor Kindeswohl</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ivana]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Jun 2019 09:23:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gemeinsame Pressemitteilung BumF und Flüchtlingsrat Brandenburg, 14.06.2019 Bei der letzten Sammelabschiebung in die russische Föderation vom Flughafen Leipzig/Halle am Donnerstag letzter Woche haben brandenburgische Behörden elementare Rechte von Kindern missachtet. Einer der betroffenen Jugendlichen wurde aus einer Einrichtung der Jugendhilfe abgeschoben, bei einer anderen Familie mussten die Eltern den Abschiebeflug ohne ihre minderjährigen Kinder antreten. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2019/06/PM-14.06.2019-Aus-der-Jugendhilfeeinrichtung-in-den-Abschiebecharter-Abschiebungseifer-geht-in-Brandenburg-vor-Kindeswohl.pdf">Gemeinsame Pressemitteilung BumF und Flüchtlingsrat Brandenburg, 14.06.2019</a><br />
Bei der letzten Sammelabschiebung in die russische Föderation vom Flughafen Leipzig/Halle am Donnerstag letzter Woche haben brandenburgische Behörden elementare Rechte von Kindern missachtet. Einer der betroffenen Jugendlichen wurde aus einer Einrichtung der Jugendhilfe abgeschoben, bei einer anderen Familie mussten die Eltern den Abschiebeflug ohne ihre minderjährigen Kinder antreten.<span id="more-18664"></span><br />
<strong>Abschiebung aus einer Jugendhilfeeinrichtung</strong><br />
Im Vorfeld der Abschiebung holte die Ausländerbehörde Cottbus einen 14-jährigen Jugendlichen aus einer stationären Jugendhilfeeinrichtung. Er wurde gemeinsam mit seiner alleinerziehenden Mutter und seinem Bruder abgeschoben. Dabei wurde der Antrag des 14-jährigen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erst einen Tag vor der Abschiebung im Eiltempo abgelehnt. Selbst die Familie wusste noch nichts von der Ablehnung und hatte in der Kürze der Zeit keine Gelegenheit, einen Anwalt zu kontaktieren. Die Ausländerbehörde stützt sich in ihrer Ablehnung auf die Ausführungen des Jugendamtes, die ein Fortbestehen des Unterstützungsbedarfs begründeten. Die Familie lebte zuvor seit sechs Jahren in Deutschland, die Schwester des Jugendlichen war in dieser Zeit an Krebs verstorben, der Jugendliche auf externe Unterstützung angewiesen.<br />
Neben erheblichen rechtlichen Bedenken an Durchführung und Verfahren, blieb vollkommen außen vor, dass solche Einsätze bei den betroffenen Jugendlichen Ängste auslösen und sie psychosozial destabilisieren. Mit Sinn und Zweck der Jugendhilfe ist ein solches Vorgehen unvereinbar.<br />
<strong>Familientrennung</strong><br />
Am gleichen Tag holte die Ausländerbehörde Cottbus auch eine Familie aus Spremberg für die Abschiebung ab. Zwei minderjährige Töchter, 13 und 15 Jahre alt, waren nicht zuhause. Die Behörde schob die Mutter, den Vater und die restlichen Kinder ohne die beiden Mädchen ab. Dieses Vorgehen, die Kinder von den Eltern zu trennen und sie dabei ihrem Schutz zu entziehen, ist klar rechtswidrig. Seit einer Woche sind die beiden Mädchen sich selbst überlassen. Die zuständige Ausländerbehörde hat auch im Nachhinein nichts unternommen, um den Schutz der beiden Kinder zu gewährleisten.<br />
Auch die Ausländerbehörde hat bei ihrem Handeln das Wohl von Kindern vorrangig sowie korrelierende schutz- und sorgerechtliche Verpflichtungen zu achten¹. Das Vorgehen bei der Sammelabschiebung der vergangenen Woche zeigt dass einige Ausländerbehörden wie die in Cottbus und das Innenministerium in ihrem Abschiebungseifer weder die durch die Kinderrechtskonvention vorgegebenen Pflichten noch den eigenen Rückführungserlass² beachten, der die Trennung Minderjähriger von beiden Elternteilen durch eine Abschiebung ausdrücklich untersagt.<br />
Der Flüchtlingsrat Brandenburg und der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge fordern die mit dem Vollzug des Ausländerrechts betrauten Behörden den rechtsstaatlichen Rahmen nicht zu verlassen und das Wohl von Kindern vorrangig zu berücksichtigen statt sie um jeden Preis abzuschieben. Für die Jugendhilfe bedeutet dies parteiisch an der Seite der in ihrer Obhut befindlichen Kinder und Jugendlichen zu stehen und gemeinsam mit den Kindern und Familien nach Wegen zu suchen, die Perspektiven ermöglichen statt im schlimmsten Falle Erfüllungsgehilfe der Ausländerbehörde zu werden.<br />
<a href="https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212792#29">¹ https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212792#29</a> und<br />
<a href="https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/kinderrechte-teilhabe-freiwilligendienste-ehrenamt/kinderrechte.html">https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/kinderrechte-teilhabe-freiwilligendienste-ehrenamt/kinderrechte.html</a><br />
<a href="http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/erlnr_12_2017">² http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/erlnr_12_2017</a>, Punkt 3.2.1.7</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Flüchtlingsrat und Cottbusser Initiativen verurteilen rassistische Äußerungen des Cottbusser Stadtsprechers und fordern sofortige Verteilung von Flüchtlingen aus der Erstaufnahme in die Stadt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ivana]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Jan 2019 16:28:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung, 24.01.2019 Der Sprecher des Oberbürgermeisters bewertet den Verteilungsstopp von Flüchtlingen nach Cottbus als ein „richtiges Signal“. Auch 2019 sollen keine Geflüchteten aus der Erstaufnahmeeinrichtung nach Cottbus verteilt werden.¹ Aussagen von einem &#8222;verwirkten Gastrecht&#8220;, dem ein &#8222;Ticket in die Heimat&#8220; folgen müsse, wie es zuletzt einer Erklärung der Stadt Cottbus zu entnehmen war, kannte man [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2019/01/2019-01-24-PM-Flüchtlingsrat_Rassistsiche-Aussagen-des-Cottbusser-OB.pdf">Pressemitteilung, 24.01.2019</a><br />
Der Sprecher des Oberbürgermeisters bewertet den Verteilungsstopp von Flüchtlingen nach Cottbus als ein „richtiges Signal“. Auch 2019 sollen keine Geflüchteten aus der Erstaufnahmeeinrichtung nach Cottbus verteilt werden.¹<br />
Aussagen von einem &#8222;verwirkten Gastrecht&#8220;, dem ein &#8222;Ticket in die Heimat&#8220; folgen müsse, wie es zuletzt einer Erklärung der Stadt Cottbus zu entnehmen war, kannte man früher nur von den Wahlplakaten rechter Parteien. Heute sind sie Teil der politischen Alltagsrhethorik der bürgerlichen Mitte. Äußerungen wie diese fördern die gesellschaftliche Entsolidarisierung. Sie stigmatisieren Geflüchtete als Sicherheitsproblem, das es aus der Stadt herauszuhalten gelte. Welchen Effekt diese öffentliche Ablehnung und der Aufnahmestopp aus der Erstaufnahme auf die in Cottbus lebenden Geflüchteten und Migrant*innen hat, interessiert die Entscheidungsträger offensichtlich nicht.<br />
<span id="more-18098"></span><br />
Immer wieder verbleiben Menschen weit über die rechtlich maximal vorgesehenen sechs Monate in den isolierten Kasernen der Erstaufnahme, weil sich laut Innenministerium einige Landkreise weigerten, Flüchtlinge aufzunehmen. In Doberlug-Krichhain leben bis zu 1000 Menschen isoliert und perspektivlos, derweil gibt es in Cottbus nicht nur Kapazitäten zur Aufnahme, sondern auch Möglichkeiten zur Teilhabe und eine Lebensperspektive. Ein Aufnahmestopp ist absolute Symbolpolitik und trägt höchstens dazu bei, dass sich die in Cottbus erstarkte AfD und die rechten Bürgerwehren, die die Cottbusser Innenstadt zur Schutzzone erklären, in ihrer Weltsicht bestätigt fühlen. Insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Kommunal- und die Landtagswahlen ist das Handeln der Stadt und des Oberbürgermeisters fatal. Anstatt der AfD und anderen rechten Kräften etwas entgegenzusetzen, verwirklicht er deren politische Fantasien.<br />
Das Geflüchtetennetzwerk Cottbus, die Initiative FluMiCo und der Flüchtlingsrat Brandenburg fordern, dass ab sofort wieder Flüchtlinge aus der Erstaufnahme nach Cottbus verteilt werden. Die Stadt muss endlich aufhören, sich dem politischen Druck von rechts zu beugen und Flüchtlinge durch eigenes Verwaltungshandeln und öffentliche Aussagen als Gefahr zu konstruieren.<br />
1<a href="https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/cottbus-in-schlagzeilen-nach-silvester-attacke_aid-35432247">https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/cottbus-in-schlagzeilen-nach-silvester-attacke_aid-35432247</a><br />
<a href="https://www.jungewelt.de/artikel/348416.rechte-pr%C3%A4senz-in-cottbus-zunehmend-offene-angriffe-auf-gefl%C3%BCchtete.html">https://www.jungewelt.de/artikel/348416.rechte-pr%C3%A4senz-in-cottbus-zunehmend-offene-angriffe-auf-gefl%C3%BCchtete.html</a></p>
<p>The post <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/fluechtlingsrat-und-cottbusser-initiativen-verurteilen-rassistische-aeusserungen-des-cottbusser-stadtsprechers-und-fordern-sofortige-verteilung-von-fluechtlingen-aus-der-erstaufnahme-in-die-stadt/">Flüchtlingsrat und Cottbusser Initiativen verurteilen rassistische Äußerungen des Cottbusser Stadtsprechers und fordern sofortige Verteilung von Flüchtlingen aus der Erstaufnahme in die Stadt</a> appeared first on <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de">Flüchtlingsrat Brandenburg</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Tschetschenische Flüchtlinge wehren sich gegen unverhältnismäßigen Polizeieinsatz</title>
		<link>https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/tschetschenische-fluechtlinge-wehren-sich-gegen-unverhaeltnismaessigen-polizeieinsatz/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=tschetschenische-fluechtlinge-wehren-sich-gegen-unverhaeltnismaessigen-polizeieinsatz</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ivana]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Jul 2018 10:02:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/?p=17819</guid>

					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung, 04.07.2018 Der Flüchtlingsrat Brandenburg unterstützt den offenen Brief, in dem sich Tschetschen_innen aus Cottbus gegen die ihnen entgegengebrachten rassistischen Zuschreibungen sowie die angewandte Polizeigewalt wehren. Wir unterstützen ihre Forderungen nach einer Aufklärung der Vorfälle sowie nach einem Dialog zwischen den Verantwortlichen aus Ministerien, der Stadt Cottbus und den betreffenden Tschetschen_innen. Die in dem Brief [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2018/07/2018-07-03-PM_Offener-Brief-Tschetschen_innen_Cottbus.pdf">Pressemitteilung</a>, 04.07.2018<br />
Der Flüchtlingsrat Brandenburg unterstützt den <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2018/07/Offener-Brief_Cottbusser_Tschetschenen.pdf">offenen Brief</a>, in dem sich Tschetschen_innen aus Cottbus gegen die ihnen entgegengebrachten rassistischen Zuschreibungen sowie die angewandte Polizeigewalt wehren. Wir unterstützen ihre Forderungen nach einer Aufklärung der Vorfälle sowie nach einem Dialog zwischen den Verantwortlichen aus Ministerien, der Stadt Cottbus und den betreffenden Tschetschen_innen.<br />
<span id="more-17819"></span><br />
Die in dem Brief geschilderten Festnahmen etlicher Unbeteiligter, darunter Kranker, die Behandlung und Verwehrung von Rechten und Information auf der Polizeiwache, die Durchsuchungen von Kindern und ihren Eltern bei vorgehaltener Waffe sind unverhältnismäßig. Der offene Brief und das darin geschilderte Vorgehen der Behörden lassen ein rassistisches Profiling durch die Sicherheitsbehörden erkennen, das Tschetschen_innen unter Generalverdacht stellt und sie in ihren Grundrechten verletzt.<br />
Die Verfasser_innen des offenen Briefes machen außerdem auf den antimuslimischen Rassismus gegenüber Tschetschen_innen aufmerksam, der ihnen im Alltag und bei Behörden sowie bei den Vorfällen der vergangenen Wochen entgegen schlägt. Rassistische Diskurse um innere Sicherheit werden dabei genutzt, um die Rechte von Tschetschen_innen im Asylverfahren und während ihres Aufenthaltes weiter einzuschränken, sie von Integrationsleistungen auszuschließen und sie gesellschaftlich zu isolieren.<br />
Dabei werfen die Verantwortlichen demokratische Grundsätze gleich mit über Bord. So sprach der Leiter der Ausländerbehörde Cottbus Carsten Konzack auf dem vergangenen Sachsendorfer Bürgerdialog1 von Ausweisungen der betreffenden Tschetschenen, ohne dass eine Verurteilung seitens der Gerichte erfolgt wäre. Diejenigen, über deren Ausweisung nun in der Öffentlichkeit debattiert wird, haben gegen ihren ablehnenden Asylbescheid Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt, das die behördlichen Bescheide prüft. Wenn Carsten Konzack sagt, er könne das Verfahren beschleunigen, ist das nicht nur anmaßend, sondern auch ein fragwürdiger Umgang mit der im Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung.<br />
In ihrem Offenen Brief schildern die Betroffenen ihre eigene Perspektive auf die aktuelle Situation in Cottbus und darüber hinaus. Es ist zentral, dass die Adressat_innen diese Perspektive sehr ernst nehmen, denn es ist eine Analyse, die in der öffentlichen Debatte bisher ungehört bleibt. Die Konstruktion von Tschetschen_innen als homogene Gruppe, von der eine Gefahr ausgehen würde, führt dazu, dass individuelle Schicksale, die Verletzlichkeit von einzelnen Betroffenen und die gravierenden Auswirkungen von Rassismus auf Einzelne ausgeblendet werden können. Wenn Menschen entmenschlicht werden, wird die Anwendung von Gewalt zu einem reinen Verwaltungsakt.<br />
Seit Anfang des Jahres kritisiert der Flüchtlingsrat die zunehmende Kriminalisierung von Geflüchteten in Cottbus2. Der Flüchtlingsrat fordert einen selbstreflexiven Umgang der Behörden mit rassistischen Zuschreibungen, die sich in öffentlichen Äußerungen sowie ihren Handlungen widerspiegeln. Wir fordern ein Ende des vorgeschobenen und unverhältnismäßigen Sicherheitsdiskurses seitens der Behörden in Cottbus, deren Leidtragende schutzsuchende Menschen sind. Wir fordern die Aufklärung der Vorfälle in Cottbus und einen Dialog mit den Geschädigten.<br />
&nbsp;<br />
1 <a href="https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/hartes-vorgehen-gegen-tschetschenen_aid-23645561">https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/hartes-vorgehen-gegen-tschetschenen_aid-23645561</a><br />
2 <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/aktuelles/wessen-sicherheit-innenminister-auf-dem-rechten-auge-blind">https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/aktuelles/wessen-sicherheit-innenminister-auf-dem-rechten-auge-blind</a></p>
<p>The post <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/tschetschenische-fluechtlinge-wehren-sich-gegen-unverhaeltnismaessigen-polizeieinsatz/">Tschetschenische Flüchtlinge wehren sich gegen unverhältnismäßigen Polizeieinsatz</a> appeared first on <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de">Flüchtlingsrat Brandenburg</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>PM: In Brandenburg wiederholt Gewaltanwendung bei Abschiebungen von Frauen</title>
		<link>https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/pm-in-brandenburg-wiederholt-gewaltanwendung-bei-abschiebungen-von-frauen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=pm-in-brandenburg-wiederholt-gewaltanwendung-bei-abschiebungen-von-frauen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ivana]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Nov 2016 10:07:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Potsdam, 23. November 2016 In Brandenburg kommt es in den letzten Monaten immer wieder zu menschenrechtsverletzenden Abschiebungsversuchen. Das Land setzt offenbar entgegen eigener Angaben statt auf freiwillige Ausreise auf die sture Durchsetzung von Abschiebungen – auch unter Anwendung von Gewalt gegen schutzbedürftige Gruppen wie schwangere Frauen. Besonders schwerwiegend ist, dass Ausländerbehörden dabei immer wieder keine [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Potsdam, 23. November 2016<br />
In Brandenburg kommt es in den letzten Monaten immer wieder zu menschenrechtsverletzenden Abschiebungsversuchen. Das Land setzt offenbar entgegen eigener Angaben statt auf freiwillige Ausreise auf die sture Durchsetzung von Abschiebungen – auch unter Anwendung von Gewalt gegen schutzbedürftige Gruppen wie schwangere Frauen. Besonders schwerwiegend ist, dass Ausländerbehörden dabei immer wieder keine Rücksicht auf die körperliche Unversehrtheit und die psychische und physische Gesundheit von schwangeren Frauen und ihren ungeborenen Kindern nehmen.<span id="more-15825"></span><br />
Am 2. November 2016 wurde versucht, eine Schwangere aus dem Cottbuser Carl-Thiem-Klinikum heraus unangekündigt nach Kenia abzuschieben. Die Ausländerbehörde wäre gesetzlich verpflichtet gewesen, Frau N. einen Monat vor der beabsichtigten Abschiebung darüber zu informieren. Sie hatte zuvor bereits zwei Fehlgeburten und eine Totgeburt erlitten und befand sich in psychologischer Behandlung. Beides war der Ausländerbehörde bekannt. Einen Tag vor dem Termin bei der Ausländerbehörde Cottbus wurde Frau N. unangekündigt vorgeladen, um in Begleitung von BeamtInnen der Ausländerbehörde im Krankenhaus unmittelbar die Reisefähigkeit feststellen zu lassen und sie daraufhin abzuschieben. Dieses Vorgehen löste bei der Schwangeren Ängste und starke Bauchschmerzen aus. Die anwesende Krankenschwester ignorierte Hinweise der begleitenden ehrenamtlichen Unterstützerin auf besondere Schutzbedürftigkeit, nachgewiesene Infektionen, die belastende Vorgeschichte und die akuten Bauchschmerzen von Frau N. mit der Begründung, sie beschränkte sich bei der Untersuchung strikt auf die Anweisungen der Ausländerbehörde. Während des Abschiebungsversuches brach Frau N. unter starken Schmerzen zusammen. Sie wurde dennoch gewaltsam in das Polizeiauto verbracht. In letzter Minute konnte der Rechtsanwalt mit einem Eilantrag beim Gericht die Abschiebung stoppen.<br />
„Die Krankenschwester warf Frau N. in anmaßender Weise vor, aufenthaltsrechtliche Vorgaben zu verletzen. Das Zusammenwirken der Ausländerbehörde und des Klinikpersonals ist ein Skandal!“, so die Unterstützerin von FluMiCo – Flucht und Migration in Cottbus, die die Frau begleite.<br />
Auch bei einem durch die Ausländerbehörde Oranienburg veranlassten Abschiebungsversuch kam es zu äußerst brutaler Gewaltanwendung. Frau D. wurde mitten in der Nacht, noch in Schlafbekleidung, von fünf Polizisten abgeholt, an Händen, Beinen und Hüfte mit Handschellen und Gurt fixiert. Die psychisch labile Frau war außer sich, wehrte sich, schrie und weinte, woraufhin sie von den Beamten gewürgt wurde. Sie wurde am Flughafen Tegel in einen Raum gebracht, durch einen sogenannten Body Cuff fixiert und ihr wurde eine Inhalationsmaske aufgesetzt, sodass sie nicht sprechen konnte. Als sie sich dagegen wehrte, versuchte ein Arzt wiederholt, ihr unter Zwang Medikamente zu verabreichen. Ein schwergewichtiger Polizeibeamter setzte sich auf ihre Beine, Frau D. blutete am Unterleib. Schließlich wurde sie ins Flugzeug getragen. Als die völlig aufgelöste Frau laut Polizeibericht im Flugzeug „nur noch wimmerte“, weigerte sich der Pilot, sie in diesem Zustand mitzunehmen. Seit dem Abschiebungsversuch befindet sich Frau D. in psychiatrischer Behandlung in einem Brandenburger Krankenhaus.<br />
Offensichtlich setzt das Land die durch Fachverbände wie die Bundesärztekammer und die Bundespsychotherapeutenkammer scharf kritisierte Verschärfungen bei Abschiebungen rigoros durch. In ihrer Stellungnahme vom 1. Februar 2016 zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung stellte die Bundespsychotherapeutenkammer fest, dass die geplanten Regelungen für Flüchtlinge, die unter einer psychischen Erkrankung leiden, fachlich nicht fundiert, inhuman und lebensgefährdend seien. Im Vordergrund stehe lediglich, die zeitliche Verzögerung durch aufwendige Begutachtung und Feststellung von Krankheiten zu umgehen, welche der Abschiebung entgegenstehen könnten.<br />
Seit den Asylrechtsverschärfungen dieses Jahres werden psychische Krankheiten wie Postraumatische Belastungsstörungen nicht mehr als Abschiebungshindernis anerkannt. Die Zahl der Abschiebungen ist deutlich gestiegen und sie werden in der Regel nicht mehr angekündigt. Die Vorfälle in Cottbus und im Landkreis Oberhavel zeigen, welche Folgen die aktuellen Asylrechtsverschärfungen und ihre restriktive Umsetzung in den genannten Ausländerbehörden haben. Sie führen zu schweren Eingriffen in körperliche Unversehrtheit bis hin zur Körperverletzung. Das Vorgehen der beiden Ausländerbehörden hat den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachtet und die Gesundheit der betroffenen Frauen schwer gefährdet.<br />
Women in Exile, die Initiative FluMiCo und der Flüchtlingsrat Brandenburg fordern, dass Ausländerbehörden und Polizei in ihrem Verwaltungshandeln Grundrechte, körperliche Unversehrtheit und besondere Schutzbedürftigkeit beachten. Gewaltvolle Abschiebungen gefährden die Gesundheit und das Leben betroffener Frauen und Kinder und dürfen nicht auf Biegen und Brechen durchgesetzt werden! Die mitunter lebensgefährlichen Verschärfungen bei Abschiebungen müssen wieder abgeschafft werden!<br />
Aufruf zur Kundgebung am 25.11.2016:<br />
Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen ruft Women in Exile and Friends für den 25. November 2016 zu einer Kundgebung vor der Ausländerbehörde Oranienburg auf, um auf die brutalen Abschiebeversuche hinzuweisen. Die Kundgebung unter dem Motto „Stoppt die Gewalt gegen Flüchtlinge! Stoppt Abschiebungen! Gegen die inhumane Behandlung und für Respekt gegenüber den Menschenrechten! Bleiberecht für alle!“ findet statt:<br />
25. November 2016,12 Uhr<br />
Ausländerbehörde Oberhavel (Oranienburg)<br />
Adolf-Dechert-Straße 1<br />
16515 Oranienburg<br />
Pressekontakte:<br />
Elisabeth Helm, FluMiCo, 0152/17942841<br />
Elisabeth Ngari, Women in Exile, 0176/32920586<br />
Ivana Domazet, Flüchtlingsrat Brandenburg, 0331/716499<br />
<a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2016/11/2016-11-23-PM-In-Brandenburg-wiederholt-Gewaltanwendung-bei-Abschiebungen-von-Frauen.pdf">Pressemitteilung als pdf</a></p>
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