Spenden
Solidarische Arbeit braucht Ihre Solidarität – unterstützen Sie den Flüchtlingsrat Brandenburg
Kritische Arbeit ist nicht kostenlos und schon gar nicht umsonst. Deshalb freuen wir uns über Spenden zur Unterstützung der laufenden Arbeit des Flüchtlingsrats Brandenburg. Diese können Sie in beliebiger Höhe auf unser Konto überweisen.
Spendenbescheinigung
Der Flüchtlingsrat Brandenburg e.V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt (Steuernummer: 046/143/04486). Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar.
Grundsätzlich reicht bei Spenden bis 300 Euro der Einzahlungsbeleg bzw. der Kontoauszug sowie eine vereinfachte Spendenbescheinigung (gilt ab 2021) für die Steuererklärung aus.
Auf Wunsch stellen wir aber gerne auch für Beträge bis 300 Euro eine Spendenbescheinigung im ersten Quartal des folgenden Jahres aus – bitte geben Sie dafür neben dem Verwendungszweck auch Ihre Postanschrift bei der Überweisung an.
Einzugsermächtigung
An den
Förderverein des Brandenburgischen Flüchtlingsrates e.V.
Rudolf-Breitscheid-Str. 164
14482 Potsdam
Bitte füllen Sie alle mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder aus.
Hiermit ermächtige ich den Förderverein des Brandenburgischen Flüchtlingsrates e.V., folgende Spende von meinem Konto einzuziehen:
Spenden über Spendenkonto
Kontoinhaber: FördV des Brandenburgischen Flüchtlingsrates e.V.
IBAN: DE87 4306 0967 1137 9079 01
BIC: GENODEM1GLS
GLS Gemeinschaftsbank
Bitte mit aussagekräftigem Verwendungsnachweis!