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	<title>Duldung Archive - Flüchtlingsrat Brandenburg</title>
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	<title>Duldung Archive - Flüchtlingsrat Brandenburg</title>
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	<item>
		<title>28.04.2021: 17 Uhr &#8211; offene Sitzung &#8211; online</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Client Default]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Apr 2021 08:36:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Termine]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>1. Vorstellung des Netzwerks Bleiberecht statt Abschiebung 2. Austausch zur Umsetzung der sog. Duldung light in Brandenburg 3. Wenn noch Zeit ist: Schwierigkeiten beim Zugang zu Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung aus der Sicht der Beratungsstelle des Flüchtlingsrats im Projektverbund BleibNetproQuali Rückblick auf die 38. Sammelabschiebung nach Afghanistan Die Sitzung findet &#8211; online &#8211; statt. Die Zugangsdaten [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Vorstellung des Netzwerks Bleiberecht statt Abschiebung</strong></p>
<p><strong>2. Austausch zur Umsetzung der sog. Duldung light in Brandenburg</strong></p>
<p><strong>3.</strong> <strong>Wenn noch Zeit ist:<br />
</strong></p>
<ul>
<li>Schwierigkeiten beim Zugang zu Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung aus der Sicht der Beratungsstelle des Flüchtlingsrats im Projektverbund BleibNetproQuali</li>
<li>Rückblick auf die 38. Sammelabschiebung nach Afghanistan</li>
</ul>
<p>Die Sitzung findet <strong>&#8211; online &#8211;</strong> statt. Die Zugangsdaten schicken wir gern auf Anfrage zu (Kontakt: <a href="mailto:info@fluechtlingsrat-brandenburg.de">info@fluechtlingsrat-brandenburg.de</a>).</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>OVG Beschluss: Ausbildungsduldung muss erteilt werden!</title>
		<link>https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/ovg-beschluss-ausbildungsduldung-muss-erteilt-werden/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=ovg-beschluss-ausbildungsduldung-muss-erteilt-werden</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Client Default]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Mar 2021 18:44:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/?p=28382</guid>

					<description><![CDATA[<p>In Brandenburg scheitern junge Geflüchtete immer wieder an der restriktiven Behördenpraxis, wenn es darum geht eine Ausbildungsduldung zu erhalten. Die Zahlen sagen Folgendes: Nach Informationen des Brandenburger Innenministerium sind zum Stichtag 31.12.2020 im Ausländerzentralregister unter anderem folgende Duldungssachverhalte gespeichert: Ausbildungsduldung (60c) erteilte Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 60c [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In Brandenburg scheitern junge Geflüchtete immer wieder an der restriktiven Behördenpraxis, wenn es darum geht eine Ausbildungsduldung zu erhalten.</p>
<p><u>Die Zahlen sagen Folgendes:</u></p>
<p>Nach Informationen des Brandenburger Innenministerium sind zum Stichtag 31.12.2020 im Ausländerzentralregister unter anderem folgende Duldungssachverhalte gespeichert:</p>
<p><b>Ausbildungsduldung (60c)</b><br />
erteilte Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 60c Absatz 1 AufenthG <b>44</b><br />
erteilte Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 60c Absatz 7 AufenthG (das heißt keine Identitätsklärung, aber alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen zur Identitätsklärung erfüllt) <b>4 </b></p>
<p>(im Vergleich: erteilte Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG in V.m. § 60b Abs. 1 AufenthG &#8211; d.h. Duldung für Personen mit ungeklärter Identität<b>: </b><b>388</b>)</p>
<p><u>Dazu gibt es nun einen positiven Beschluss:</u><u><br />
</u></p>
<p>Im Rahmen einer <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2021/03/OVG-BB_3-S-120_20_03032021.pdf"><b>einstweiligen Anordnung hat das OVG Berlin-Brandenburg am 03. März 2021 beschlossen, einem jungen Geflüchteten aus Potsdam-Mittelmark eine Ausbildungsduldung zu erteilen</b></a>. Das VG Potsdam hatte den Eilantrag zuvor im Oktober 2020 abgelehnt.</p>
<p>Der junge Mann hatte bereits eine Einstiegsqualifizierung erfolgreich absolviert, wollte dann im September 2020 die Ausbildung beginnen. Die Ausländerbehörde aber verweigerte hartnäckig die Erteilung einer Ausbildungsduldung, da er keinen Pass vorlegen konnte.<br />
Mit dem Beschluss hat er nun endlich die Erlaubnis erhalten. Wir hoffen, dass von dem Beschluss nun auch andere Antragsteller*innen profitieren werden und sind gespannt auf das abschließende Urteil des OVG.</p>
<p>Das OVG hat in seinem Beschluss einige grundlegende Dinge geklärt, die ich euch und Ihnen hiermit kurz zusammengefasst wiedergeben möchte:</p>
<p><u>1. Passbeschaffung für Geflüchetete im Klageverfahren kann nicht uneingeschränkt gefordert werden.</u></p>
<p>Das Gericht stellt in seinem Beschluss fest, dass die Passbeschaffung nicht uneingeschränkt gefordert werden darf, wenn es noch keine rechtskräftige Ablehnung des Asylantrags gibt. Das heißt Geflüchtete für die Folgendes gilt, können z.B. nicht aufgefordert werden, zur Botschaft des Herkunftslandes Kontakt aufzunehmen:</p>
<ul>
<li>das Asylverfahren läuft noch,</li>
<li>das Klageverfahren gegen den ablehnenden Asylbescheid läuft noch<b>,<br />
</b></li>
<li><b>das Klageverfahren gegen den als offensichtlich unbegründet abgelehnten Asylantrag läuft noch, der Eilantrag wurde vom Gericht aber schon abgelehnt.</b></li>
</ul>
<p><i>&#8222;Die Beschwerde weist jedenfalls zu recht darauf hin, dass nach §60b Abs. 2 Satz 2 AufenthG die Pflicht eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers, alle ihm unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zumutbaren Handlungen zur Beschaffung eines Passes oder Passersatzes selbst vorzunehmen [&#8230;] nicht für Ausländer ab der Stellung eines Asylantrages oder -gesuches bis zur rechtskräftigen Ablehnung des Asylantrages gilt, was nach dem Wortlaut der Vorschrift auch Fälle einschließt, in denen &#8211; wie hier &#8211; der Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden und ein Antrag auf Eilrechtsschutz erfolglos geblieben ist (vgl. Hailbronner, AufenthG § 60b Rn. 34; s.a. Nr. 60c 2.3.4 der Anwendungshinweise des BMI vom 20. Dezember 2019).&#8220; &#8211; zu den Anwendungshinweisen siehe unten<br />
</i></p>
<p><u>2. Behörde hat die Pflicht, zumutbare Mitwirkungshandlungen zu konkretisieren</u></p>
<p>Das Gericht stellt fest, wenn zumutbare Maßnahmen zur Identitätsklärung erfolgt sind, kann eine Ausbildungsduldung erteilt werden (auch ohne Passvorlage). Die Ausländerbehörde und das Verwaltungsgericht hätten zumindest zumutbare Handlungen konkretisieren müssen. Die Behörde muss ihr Ermessen bei dieser Entscheidung ausüben und ihre Erwägungen deutlich machen.</p>
<p><i>&#8222;Die Beschwerde weist indessen zutreffend darauf hin, dass mach § 60c Abs. 7 AufenthG eine Ausbildungsduldung unbeachtlich des Absatzes 2 Nummer 3 erteilt werden kann, wenn der Ausländer die erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen für die Identitätsklärung ergriffen hat. Dies dürfte hier schon deshalb zu bejahen sein, weil weder der Antragsgegner noch das Verwaltungsgericht konkrete Vorstellungen dazu geäußert haben, welche weiteren Maßnahmen der Antragstelle, der sich immerhin um eine geburtsurkunde bzw. einen entsprechenden Registerauszug bemüht hat, zur Klärung seiner Identität hätte ergreifen können und müssen. &#8220; und weiter..</i></p>
<p><i>&#8222;Das bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 60c Abs. 7 AufenthG eröffnete Ermessen hat der Antragsgegner nicht ausgeübt. [&#8230;]. Tragfähige Ermessenserwägungen gegen ein Absehen vom Erfordernis der Identitätsklärung drängen sich jedenfalls nicht auf, zumal auch der Antragsgegner bisher nicht deutlich gemacht hat, dass und welche konkreten Schritte zur Klärung der Identität des Antragsstellers aus seiner Sicht erfolgsversprechend sein könnten.&#8220;</i></p>
<p><u>Zu den Anwendungshinweisen des BMI:</u></p>
<p><i>&#8222;Hierbei muss insbesondere der Umstand berücksichtigt werden, dass es Asylsuchenden während des gesamten Asylverfahrens bis zu dessen unanfechtbaren Abschluss unzumutbar ist, sich einen Pass des Herkunftsstaates zu beschaffen oder in sonstiger Weise zur Passbeschaffung mit der Auslandsver-tretung ihres Herkunftsstaates in Kontakt zu treten.&#8220; (siehe Nr. 60c 2.3.4 der Anwendungshinweise des BMI vom 20. Dezember 2019)</i></p>
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			</item>
		<item>
		<title>28.10.2020: 17 Uhr offene Sitzung &#8211; online</title>
		<link>https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/28-10-2020-17-uhr-offene-sitzung-online/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=28-10-2020-17-uhr-offene-sitzung-online</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Client Default]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Oct 2020 11:10:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Termine]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Einladung zur offenen Sitzung des Flüchtlingsrats Die Sitzung findet &#8211; online &#8211; statt. Die Zugangsdaten schicken wir gern auf Anfrage zu (Kontakt: info@fluechtlingsrat-brandenburg.de). Unser Schwerpunktthema: Mitwirkungspflichten für Menschen im Asylverfahren und für Geduldete In einem kurzen Input wird der Fokus auf die Mitwirkungspflichten bei Personen mit Duldung und Gestattung gelegt. Was sind Mitwirkungspflichten? Welche Möglichkeiten [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Einladung zur offenen Sitzung des Flüchtlingsrats<br />
</strong></p>
<p>Die Sitzung findet <strong>&#8211; online &#8211;</strong> statt. Die Zugangsdaten schicken wir gern auf Anfrage zu (Kontakt: <a href="mailto:info@fluechtlingsrat-brandenburg.de">info@fluechtlingsrat-brandenburg.de</a>).</p>
<p>Unser <strong>Schwerpunktthema</strong>:</p>
<p><strong>Mitwirkungspflichten für Menschen im Asylverfahren und für Geduldete</strong> In einem kurzen Input wird der Fokus auf die Mitwirkungspflichten bei Personen mit Duldung und Gestattung gelegt. Was sind Mitwirkungspflichten? Welche Möglichkeiten der Dokumentation der Mitwirkung gibt es? Warum ist es wichtig, die Mitwirkung bei der Identitätsklärung zu dokumentieren? Im Anschluss folgen Information und Austausch dazu, welche Folgen kann die Mitwirkung haben oder welche Folgen treten ein, wenn nicht mitgewirkt wird.</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td width="573"><strong>Arbeitshilfen<br />
</strong><strong>Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung für Menschen im Asylverfahren</strong><br />
Download: <a href="https://www.ibs-thueringen.de/wp-content/uploads/2020/08/Mitwirkungspflichten-Gestattung.pdf">Mitwirkungspflichten Gestattung</a><br />
(08/2020)<br />
<strong>Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung/Passbeschaffung für Menschen mit Duldung</strong><br />
<a href="https://www.ibs-thueringen.de/wp-content/uploads/2020/04/Arbeitshilfe_Mitwirkungspflichten_deutsch.pdf">Deutsch</a> (Stand 09/19)<br />
<a href="https://www.ibs-thueringen.de/wp-content/uploads/2019/11/Mitwirkung-Text-Englisch.pdf">Englisch (</a>Stand 11/2019)<br />
<a href="https://www.ibs-thueringen.de/wp-content/uploads/2020/05/Mitwirkungspflichten-französisch.pdf">Französisch</a> (Stand 05/2020)<br />
<a href="https://www.ibs-thueringen.de/wp-content/uploads/2020/07/Mitwirkungspflichten_dari.pdf">Dari</a> (Stand 07/2020)<br />
<a href="https://www.ibs-thueringen.de/wp-content/uploads/2020/07/Mitwirkungspflichten_arabisch.pdf">Arabisch</a> (Stand 07/2020)</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Wenn noch Zeit bleibt, können in der Sitzung auch eigene Themen (keine Einzelfälle!) eingebracht werden. Wir freuen uns über rege Beteiligung an der offenen Sitzung.</p>
<p><a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2020/10/2020-10-28-Einladung-offene-Sitzung.pdf">2020-10-28 Einladung offene Sitzung</a></p>
<p>The post <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/28-10-2020-17-uhr-offene-sitzung-online/">28.10.2020: 17 Uhr offene Sitzung &#8211; online</a> appeared first on <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de">Flüchtlingsrat Brandenburg</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gemeinsame Presseerklärung: Potenziale Geflüchteter zur Fachkräftesicherung nutzen. Zugang zur Ausbildung für geflüchtete Personen erleichtern.</title>
		<link>https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/gemeinsame-presseerklaerung-potenziale-gefluechteter-zur-fachkraeftesicherung-nutzen-zugang-zur-ausbildung-fuer-gefluechtete-personen-erleichtern/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=gemeinsame-presseerklaerung-potenziale-gefluechteter-zur-fachkraeftesicherung-nutzen-zugang-zur-ausbildung-fuer-gefluechtete-personen-erleichtern</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ivana]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Jul 2017 13:26:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/?p=16972</guid>

					<description><![CDATA[<p>Gemeinsame Presseerklärung als pdf 19.07.2017 Potenziale Geflüchteter zur Fachkräftesicherung nutzen Zugang zur Ausbildung für geflüchtete Personen erleichtern Ein Zusammenschluss von Bildungs- und Integrationsträgern, Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Kammern und Gewerkschaften (DGB-Regionen Ost-, Süd- und Westbrandenburg) im Land Brandenburg fordert den Zugang zu Ausbildungsverhältnissen für Geflüchtete zu erleichtern und vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres die „Ausbildungsduldung“ landesweit einheitlich [&#8230;]</p>
<p>The post <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/gemeinsame-presseerklaerung-potenziale-gefluechteter-zur-fachkraeftesicherung-nutzen-zugang-zur-ausbildung-fuer-gefluechtete-personen-erleichtern/">Gemeinsame Presseerklärung: Potenziale Geflüchteter zur Fachkräftesicherung nutzen. Zugang zur Ausbildung für geflüchtete Personen erleichtern.</a> appeared first on <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de">Flüchtlingsrat Brandenburg</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2017/07/2017-07-19_PM_Ausbildungsduldung.pdf">Gemeinsame Presseerklärung als pdf</a><br />
<strong>19.07.2017</strong><br />
<strong>Potenziale Geflüchteter zur Fachkräftesicherung nutzen<br />
Zugang zur Ausbildung für geflüchtete Personen erleichtern</strong><br />
<em><br />
Ein Zusammenschluss von Bildungs- und Integrationsträgern, Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Kammern und Gewerkschaften (DGB-Regionen Ost-, Süd- und Westbrandenburg) im Land Brandenburg fordert den Zugang zu Ausbildungsverhältnissen für Geflüchtete zu erleichtern und vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres die „Ausbildungsduldung“ landesweit einheitlich und praxisorientiert im Sinne eines aktiven Integrationsgedankens umzusetzen. Dazu bedarf es unbedingt einer regulären statusunabhängigen Ausbildungsförderung für alle Auszubildenden.</em><span id="more-16972"></span><br />
Der Mangel an Fachkräften im Land Brandenburg ist seit Jahren hoch. Gleichzeitig bereitet es vielen Betrieben Schwierigkeiten, geeignete Auszubildende mit den sprachlichen, fachlichen und sozialen Fähigkeiten zu finden, um diesem Mangel nachhaltig entgegenzuwirken. Im Berufsbildungsbericht[1] 2017 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurde jüngst belegt, dass zu Beginn der letzten Ausbildungssaison 2016 bundesweit etwa 43.500 Lehrstellen unbesetzt blieben, davon mehr als 1700 Plätze im Bundesland Brandenburg. Auch für das kommende Ausbildungsjahr sind in Brandenburg noch zahlreiche Lehrstellen unbesetzt.<br />
Bisher werden im Bundesland trotzdem nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um unbesetzte Ausbildungsplätze mit geeigneten Bewerber_innen für das jeweilige Berufsfeld zu besetzen.<br />
Dabei wurde der Zugang geflüchteter Menschen zum Ausbildungsmarkt im August 2016 mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes erleichtert. Ziel war es, dass geduldete Personen aller Altersgruppen die Möglichkeit erhalten, eine qualifizierte Berufsausbildung aufzunehmen. Damit einher geht der Anspruch auf die Erteilung einer sogenannten „Ausbildungsduldung“ (§60a Abs.2 Satz 4 AufenthG), an die sich eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung im erlernten Beruf anschließen soll (sogenannte „3+2 Regelung“).<br />
Die aktive Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung wird jedoch selbst bei unterzeichnetem Ausbildungsvertrag durch die restriktive Umsetzungspraxis einiger Ausländerbehörden verhindert, indem der Antrag auf die Erteilung der Ausbildungsduldung nicht zeitnah bearbeitet oder gänzlich abgelehnt wird. Zur Behebung dieser Problematik bedarf es daher einer klaren Umsetzungsregelung durch das brandenburgische Innenministerium, um<br />
·        den gesetzlichen Anspruch auf die Ausbildungsduldung zu wahren, indem der Besetzung eines Ausbildungsplatzes durch fachlich geeignete Bewerber_innen stets Vorrang vor aufenthalts-beendenden Maßnahmen gebührt<br />
·        die unbürokratische und schnelle Erteilung einer Ausbildungsduldung durch die Ausländer-behörden sicherzustellen, damit alle Beteiligten bereits frühzeitig Planungs- und Rechtssicherheit erhalten<br />
·        den Zeitraum im Vorfeld einer Ausbildung produktiv für konkrete berufsvorbereitende Maßnahmen (z.B. berufsorientierte Sprachförderung, Praktika, Einstiegsqualifizierungen) zu nutzen und diese Phase großzügig durch die Erteilung von Ermessensduldungen[2] rechtlich abzusichern.<br />
Anderen Geflüchteten, die seit mehr als 15 Monaten in Brandenburg leben und sich bereits in Ausbildung befinden &#8211; aber statusmäßig noch im Asylverfahren sind &#8211; droht der Ausbildungsbruch aus finanziellen Gründen. Denn Ausbildungsförderung, insbesondere Berufsausbildungsbeihilfe, bleibt ihnen versagt, da die Betroffenen nicht aus Herkunftsländern mit sogenannter „guter Bleibeperspektive“ kommen und somit kein rechtmäßiger Aufenthalt zu erwarten sei.<br />
Diese Bewertung verkennt, dass selbst im Fall eines negativen Ausgangs des Asylverfahrens, die unmittelbare Fortsetzung der Ausbildung durch die Erteilung der Ausbildungsduldung möglich ist und ein dauerhafter Aufenthalt von Geflüchteten in Ausbildung zu erwarten ist. Das Land Brandenburg möge daher im Sinne des Integrationsgesetzes auf Landes- und Bundesebene alles dafür tun, um den Zugang zu den verschiedenen Möglichkeiten der Ausbildungsförderung für alle Geflüchteten zu ermöglichen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus und einer rechtlich umstrittenen „Bleibeperspektive“.<br />
Um die genannten Problemlagen zu beheben, sollten alle geflüchteten Auszubildenden mit Ausbildungsbeginn eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Unterzeichner_innen ersuchen die Landesregierung sich auf Bundesebene dafür einzusetzen.<br />
Pressekontakte:<br />
Flüchtlingsrat Brandenburg, Potsdam<br />
Sabrina Baumann-Tossou / Email: <a href="mailto:baumann@fluechtlingsrat-brandenburg.de">baumann@fluechtlingsrat-brandenburg.de</a><br />
Mobil 0176 / 99 76 81 07<br />
Berlin-Brandenburgische Auslandsgesellschaft (BBAG) e.V., Potsdam<br />
Monika KADUR / Email: <a href="mailto:kadur@bbag-ev.de">kadur@bbag-ev.de</a><br />
Arndt Sändig / Email: <a href="mailto:saendig@bbag-ev.de">saendig@bbag-ev.de</a><br />
Tel. 0331 / 74 00 09 76<br />
[1] https://www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsbericht_2017.pdf<br />
[2] s. z.B. Ländererlasse von Schleswig-Holstein und Niedersachsen</p>
<p>The post <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/gemeinsame-presseerklaerung-potenziale-gefluechteter-zur-fachkraeftesicherung-nutzen-zugang-zur-ausbildung-fuer-gefluechtete-personen-erleichtern/">Gemeinsame Presseerklärung: Potenziale Geflüchteter zur Fachkräftesicherung nutzen. Zugang zur Ausbildung für geflüchtete Personen erleichtern.</a> appeared first on <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de">Flüchtlingsrat Brandenburg</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Stoppt die drohende Verschärfung des Asylrechts!</title>
		<link>https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/stoppt-die-drohende-verschaerfung-des-asylrechts/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=stoppt-die-drohende-verschaerfung-des-asylrechts</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ivana]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Nov 2014 16:24:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Termine]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/?p=12806</guid>

					<description><![CDATA[<p>Aufruf Demo 5.12. Berlin</p>
<p>The post <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/stoppt-die-drohende-verschaerfung-des-asylrechts/">Stoppt die drohende Verschärfung des Asylrechts!</a> appeared first on <a href="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de">Flüchtlingsrat Brandenburg</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-20984 alignright" src="https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2014/11/demodez5.jpg" alt="" width="300" height="200" /> *Für eine wirkliche Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete!*<br />
*Demonstration am 5. Dezember 2014, 14.00 Uhr, Potsdamer Platz*<br />
&#8222;Call for action–English&#8220;:https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2014/11/Call_English.pdf<br />
&#8222;Appel en français&#8220;:https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2014/11/appel_francais.pdf<br />
*Die Bundesregierung wird am 3. Dezember 2014 einen Gesetzesentwurf mit dem sperrigen Titel _„zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“_ veröffentlichen. Doch die angekündigte Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete wird so gut wie keinem der Betroffenen zugute kommen. Stattdessen stellt dieses Gesetz die umfassendste Verschärfung des Asylrechts seit 1993 dar. Alle Flüchtlinge im Dublin-Verfahren, die in einem anderen EU-Land registriert sind, sollen in Abschiebungshaft gesperrt werden. Das betrifft gut ein Drittel aller Flüchtlinge.* <span id="more-12806"></span><br />
*Geduldete Flüchtlinge in der Geiselhaft der Staatsräson*<br />
In Deutschland leben 95.000 Flüchtlinge mit den Status der „Duldung“, davon über 22.000 schon seit mehr als 10 Jahren. Der Staat will sie abschieben. Er kann dies jedoch nicht, weil es „Abschiebehindernisse“ gibt, etwa weil der Pass fehlt. Seit Jahrzehnten wird ein Krieg gegen die Geduldeten geführt. Ihr Leben soll so unerträglich wie möglich gemacht werden, um sie zur „Mitwirkung“ bei der Passbeschaffung zu erpressen. Sie werden mit Arbeitsverbot und „Residenzpflicht“ belegt, müssen in Lagern wohnen und erhalten gekürzte Sozialleistungen. Sie sind zu einem Vegetieren außerhalb der Gesellschaft verdammt, ohne Chancen und Perspektiven.<br />
bq. *Aus einem Interview mit einem Flüchtling, der seit 1996 in Sachsen-Anhalt lebt, auf Duldung:*<br />
_Was erhoffst du dir von deiner Zukunft?_<br />
Ich bin hier, seit ich 18 bin, ich habe meine ganze Jugend hier verbracht und heute habe ich keine Zukunft mehr.<br />
Immer wieder gab es Forderungen nach einem Bleiberecht für langjährig geduldete Menschen, doch alle bisherigen Bleiberechtsregelungen kamen nur einer kleinen Gruppe zugute. Das Gros wurde ausgeschlossen: Weil sie angeblich ihre „Mitwirkungspflichten“ verletzten. Der Law-and-Order-Machtblock aus Politik, Verwaltung und Justiz beharrt auf einem spezifisch deutschen Rechtsfundamentalismus. Wer jemals falsche Angaben zur eigenen Identität gemacht hat, dürfe nicht mit einem Bleiberecht belohnt werden. Wer hingegen die Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung erfüllt, wird mit Abschiebung „belohnt“.<br />
*_„Fluchtgefahr“_ _„Einreisesperren“_ _„Vollzugsdefizite“_*<br />
Im April 2014 hatte das Bundesinnenministerium (BMI) einen Referentenentwurf vorgestellt, der sich in das lang gehegte Projekt zur „Beseitigung von Vollzugsdefiziten“ einreiht. Damit meint das BMI, dass es zu wenige Abschiebungen gebe, dass die öffentliche Meinung, die Bewegung der Betroffenen und die Gerichte immer wieder Abschiebungen vereiteln würden. Und sie haben ein Mittel ersonnen, um dem abzuhelfen: Abschiebungshaft soll die Regel werden für alle Flüchtlinge, die in einem anderen EU-Land registriert wurden.<br />
*„Eine Perfidie in Paragrafenform“*<br />
(Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung)<br />
Zentral in diesem komplizierten Paragrafenwerk ist die Neudefinition von „Fluchtgefahr“, bei der Abschiebungshaft angeordnet werden muss. Dazu wird ein Katalog von Fallkonstellationen aufgestellt, mit denen so gut wie alle Flüchtlinge im Dublin-Verfahren getroffen werden, darunter:<br />
–Wer ein anderes EU-Land verlassen hat, _„bevor ein dort laufendes Verfahren zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz abgeschlossen wurde“_ – Fluchtgefahr! – *Inhaftierung aller Flüchtlinge im Dublin-Verfahren.*<br />
– Wer _„unter Umgehung einer Grenzkontrolle eingereist ist“_ – Fluchtgefahr! – *Inhaftierung aller Dublin-Flüchtlinge, die ohne Visum nach Europa eingereist sind.*<br />
– Wer _„über seine Identität getäuscht hat, insbesondere durch Unterdrückung oder Vernichtung von Identitäts- oder Reisedokumenten, oder das Vorgeben einer falschen Identität“_ – Fluchtgefahr! – *Inhaftierung aller Dublin-Flüchtlinge ohne Pass.*<br />
– Wer _„Mitwirkungshandlungen zur Feststellung der Identität verweigert oder unterlassen hat“_ – Fluchtgefahr! – *Beugehaft für alle Dublin-Flüchtlinge, die an ihrer Abschiebung nicht mitwirken.*<br />
*Einreisesperre für Schengenland*<br />
Ein weiteres Instrument soll die Ausweitung von Einreisesperren für den Schengen-Raum sein. Unter ein Einreiseverbot soll fallen, wer „seiner Ausreisepflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten Ausreisefrist nachgekommen ist“ oder wer „in das Bundesgebiet eingereist ist, um öffentliche Leistungen zu beziehen“. Wem dies unterstellt wird, wird auch gleich definiert: Allen, deren Asylanträge abgelehnt wurden<br />
– als _„unzulässig“_ (alle Dublin-Fälle),<br />
– als _„unbeachtlich“_ (weil bereits in anderen EU-Staaten als schutzberechtigt anerkannt) oder<br />
– als _„offensichtlich unbegründet“_ (weil aus einem „sicherem Herkunftsstaat“ oder weil den Flüchtlingen ihre Asylgründe nicht geglaubt wurden).<br />
Es ist uns allen noch im Gedächtnis, wie im September 2014 dank der Stimme des grünen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Kretschmann im Bundesrat drei Westbalkanstaaten zur „sicheren Herkunftsländern“ erklärt wurden. In Kombination mit der „Einreisesperre“ bedeutet dieser „Asylkompromiss“: Asylsuchende aus den Westbalkanstaaten können diese Länder nicht mehr verlassen. Um sie herum ist Schengenland und hier gilt die Einreisesperre.<br />
Eine weitere Konsequenz: Arbeitsverbot für alle, deren Asylanträge als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurden. Der vorgebliche Gewinn des sogenannten Asylkompromisses 2014 – die Aufhebung des Nachrangigkeitsprinzips bei der Arbeitserlaubnis nach 15 Monaten Aufenthalt – löst sich ins Nichts auf.<br />
*Der neue Gesetzesentwurf: Bleiberecht für niemand*<br />
Es überrascht nicht, dass von der geplanten Bleiberechtsregelung, umstellt von Abschiebungshaft, Einreisesperre und Arbeitsverbot, nichts übrig bleibt. Formal ist es noch die lang geforderte „stichtags- und altersunabhängige“ Bleiberechtsregelung, aber in Anspruch nehmen kann sie niemand.<br />
– Wessen Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurde, bekommt Arbeitsverbot und kann die Anforderung _„eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts“_ nicht erfüllen. Kein Bleiberecht!<br />
– Wer _„seiner Ausreisepflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten Ausreisepflicht nachgekommen ist“_: Einreisesperre! Kein Bleiberecht! Das trifft alle Geduldeten.<br />
– Wer wegen einer Straftat, und seien es Bagatelldelikte, verurteilt wurde: Kein Bleiberecht!<br />
– Wer _„die Aufenthaltsbeendigung durch vorsätzlich falsche Angaben, durch Täuschung über die Identität oder Staatsangehörigkeit oder Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen an die Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen verhindert oder verzögert“_: Kein Bleiberecht!<br />
Auch wenn wir nicht wissen, wie sich der Gesetzesentwurf am 3. Dezember 2014 vom vorliegenden Referentenentwurf unterscheiden wird, eins ist sicher: Angesichts der drakonischen Maximalpositionen des Referentenentwurfs werden alle Abmilderungen als Wohltaten erscheinen, mit denen die mitregierende SPD ihren „Verhandlungserfolg“ verkaufen will. Auch eine Herrschaftstechnik.<br />
*Wir befinden uns am Vorabend einer einschneidenden Verschärfung des Asylrechts, einer massiven Verschlechterung der Rechte und Lebensbedingungen von Flüchtlingen. Es ist nicht der erste Versuch des Law-and-Order-Machtblocks, das Asylrecht auszuhebeln. Sie sind Wiederholungstäter. Stoppen wir sie!*<br />
*Keine Verschärfung des Asylrechts! Für eine menschenwürdige Asylpolitik!*<br />
*Weg mit _Arbeitsverbot, Einreisesperren, Abschiebungshaft_ und allen Instrumenten aus dem Arsenal der Abschiebung!*<br />
*Für ein Bleiberecht für langjährig Geduldete! Ohne Ausschlussgründe und für alle!*<br />
_Im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche gegen die Verschärfung des Asylrechts 1. – 7. Dezember_<br />
&#8222;migrationsgesetze.info&#8220;:http://migrationsgesetze.info<br />
*Info-Veranstaltung:* Dienstag, 2.12., 19 Uhr, Trude und Goldammer, Flughafenstr. 38, Neukölln<br />
*Demo: Freitag, 5.12., 14 Uhr, Potsdamer Platz*<br />
*Veranstalter:* Bündnis gegen Lager Berlin/Brandenburg, Initiative gegenAbschiebehaft, MediBüro, Borderline Europe, Flüchtlingsrat Brandenburg, Fels.</p>
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		<title>Perspektiven langjährig geduldeter Flüchtlinge</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ivana]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Oct 2014 21:08:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Termine]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Veranstaltung am 28.10.2014: „In der Geiselhaft der Staatsräson“</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>*Veranstaltung am 28.10.2014: „In der Geiselhaft der Staatsräson“<br />
Perspektiven langjährig geduldeter Flüchtlinge<br />
19 Uhr Haus der Demokratie und Menschenrechte (Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin)*<br />
Bleiberecht für langjährig Geduldete! Diese Forderung ist so alt wie das Phänomen der Duldung von Flüchtlingen, deren Asylantrag zwar abgelehnt ist, aber deren Abschiebung aus unterschiedlichen Gründen ausgesetzt ist. Letzteres zumeist, weil nicht an der eigenen Abschiebung mitgewirkt wurde. Für die sog. Mitwirkungspflichtverletzer*innen gelten besondere Sanktionen und Beschränkungen. Meist über Jahre hinweg leben Geduldete wie im offenen Vollzug und haben keine Aussicht auf einen regulären Aufenthalt. An ihnen demonstriert der Rechtsstaat sein Ordnungsdenken: Wer sich mit angeblich unlauteren Methoden eine Duldung verschafft, darf keine Perspektive auf ein Bleiberecht bekommen. Dieses Denken zieht sich seit Jahren durch die Bleiberechtsregelungen. Auch die aktuellen Reformvorhaben der Bundesregierung kommen eher einer Bedrohung als einer Lösung gleich.<span id="more-12674"></span><br />
Bei der Veranstaltung werden Betroffene zu Wort kommen und über die Wirkung der Sanktionen, ihren Alltag und ihre Perspektive sprechen. Der Rechtsanwalt Philip Rusche wird über die juristische Praxis im Kampf von Geduldeten gegen Sanktionen und für einen Aufenthalt berichten. Kay Wendel von Flüchtlingsrat Brandenburg fasst die parlamentarischen Initiativen für ein Bleiberecht Geduldeter in den letzten Jahren zusammen. Gemeinsam wollen wir Gegenstrategien und mögliche Ansätze einer Legalisierungskampagne in Deutschland diskutieren.<br />
Veranstalter: Bündnis gegen Lager Berlin/Brandenburg &#038; Flüchtlingsrat Brandenburg<br />
Es wird Flüsterübersetzungen deutsch/englisch geben.<br />
Online-Broschüre &#8222;Kettenduldung – Bleiberecht und parlamentarische Initiativen 2000–2014&#8220;:https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2014/08/Kettenduldung.pdf<br />
Die Veranstaltung wird von der Rosa-Luxemburg-Stiftung gefördert.</p>
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