Frauen fordern Wohnungen, Schutz und Privatsphäre
Anlässlich des verordneten Umzuges der Bewohner_innen von Haus 3 in das neu errichtete Haus 6 der Gemeinschaftsunterkunft Stolpe-Süd in Hennigsdorf baten wir den Landrat des Landkreises Oberhavel mit Schreiben vom 30.08.16 um ein Gespräch, in dem wir unsere Beschwerden über die beengten Unterbringungsbedingungen thematisieren wollten. Bis heute blieb der Brief unbeantwortet.
Wir sind eine Gruppe von vornehmlich alleinerziehenden Frauen, die zwischen 3 Monaten und 7 Jahren unter für besonders Schutzbedürftige unangemessenen Bedingungen in der Gemeinschaftsunterkunft Stolpe-Süd untergebracht sind.
Besonders die Entwicklung unserer Kinder sehen wir in der Unterkunft als gefährdet an. Die Frauen unter uns, die das neue Haus beziehen mussten, leben nun in noch beengteren Verhältnissen. In nur 12 qm großen Zimmern leben Mütter mit ihrem Kind, vier Frauen müssen sich ein 24 qm kleines Zimmer teilen. Da wir gemeinsam mit Männern auf einem Flur leben, kommt es zu Belästigungen und sexualisierter Gewalt. Eine persönlich betroffene Frau wurde trotz des traumatischen Ereignisses auf einem Gang, auf dem sonst nur Männer leben, untergebracht. Unsere Kinder trauen sich nicht, allein zur Toilette zu gehen. Es fehlt an Privatsphäre, nicht nur weil wir beengt miteinander leben müssen, sondern z.B, auch weil muslimische Frauen bei jedem Gang zur Küche ihren Hijab anlegen müssen.
Der Landkreis als Betreiber der GU zeigte bisher keinerlei Interesse, sich um Schutzräume und Wohnungen für uns zu bemühen. Aufgrund der noch schlechteren Bedingungen in dem neuen Haus fühlen wir uns nicht nur in unserem Anliegen nicht berücksichtigt, sondern regelrecht beleidigt. Die erzwungene Enge, das Verhindern von Privatsphäre und die gleichgültige Hinnahme der Gewalt, der wir ausgesetzt sind, empören uns, denn sie gehen zu Lasten von sogenannten besonders schutzbedürftigen Frauen und Kindern.
Aus diesem Grund fordern wir die Unterbringung von Frauen, Kindern und Familien in Wohnungen, die uns schützen, nach einem maximalen Aufenthalt im Lager von 6 Monaten. In diesen 6 Monaten fordern wir die Nutzung eines Hauses ausschließlich für Frauen auf dem Gelände in Stolpe-Süd. Wir wollen in die Zimmerbelegungen miteinbezogen werden, um Konflikten vorzubeugen. Um den Umzug in Wohnungen zu erleichtern, sollte der Landkreis die Kosten der Unterkunft an den realen Mietspiegel anpassen und uns Wohnungen nicht aus fadenscheinigen Gründen vorenthalten. Unter uns sind Frauen, die selbstständig eine Wohnung gefunden haben, aber denen der Bezug verweigert wurde, da die Wohnung zu klein oder 10 Euro zu teuer gewesen sei – nun leben sie mit ihren Kindern auf nur 12 qm! Darüber hinaus fordern wir, dass die Abschiebungen mit Polizei und mitten in der Nacht aufhören. Diese Abschiebungen und die damit verbundene Aufregung im Lager gefährden das Wohl unserer Kinder. Sie wachsen in Angst auf und finden keinen Schlaf. Wir fordern die Verantwortlichen des Landkreises hiermit erneut auf, unser Gesprächsangebot zu beantworten
Die MAZ berichtete am 12.10.2016