Wir laden euch zur nächsten offenen Sitzung des Flüchtlingsrats ein.
Sie findet statt
am: Mittwoch, den 28.03.2018
um: 17:00 – 19:00 Uhr
im: Projektehaus, Rudolf-Breitscheid-Straße 164; 14482 Potsdam-Babelsberg.
(Anfahrt: http://www.foerderverein-inwole.de/kontakt-de-DE/anfahrt-de-DE, Parkplätze befinden sich auf dem Nachbargrundstück in der Rudolf-Breitscheid-Straße 168)
Wir wollen uns mit Euch/Ihnen zum Thema „Unterbringung von Geflüchteten in Sammelunterkünften“ austauschen. Konkret wird es um die Themen Mietwucher, fehlende Familienzusammenführung und das Thema „Wohnungsführerscheine“ gehen.

Aus verschiedenen Landkreisen haben wir Rückmeldungen erhalten, dass für Flüchtlinge Mieten in Sammelunterkünften erhoben werden, wenn sie
a) Lohn (d.h. anrechenbares Einkommen) beziehen, aber wegen eines laufenden Asylverfahrens oder negativem Abschluss dessen zur Wohnsitznahme in der Unterkunft verpflichtet sind,
oder
b) das Asylverfahren mit positivem Abschluss durchlaufen haben, arbeiten oder Leistungen nach SGB II erhalten, aus der Unterkunft ausziehen müssten, aber dazu nicht die Möglichkeit haben.
Den Flüchtlingsrat erreichten Beschwerden über horrende Mieten, deren Grundlage nicht nachvollziehbar ist. Auch der Sozialausschuss des Landes Brandenburg hat sich mit dem Thema in seiner letzten Sitzung beschäftigt und wird im Mai abschließend dazu beraten.
Darüber hinaus erreichen uns Berichte über Geflüchtete, die im Rahmen des Familiennachzuges zu Familienmitgliedern in die Landkreise nachziehen, aber nicht über eigenen Wohnraum verfügen, in einer Unterkunft für Asylsuchende untergebracht werden – jedoch nicht in der Unterkunft, in der ihre Familienmitglieder wohnen, zu denen sie nachgezogen sind. Offenbar werden sie mit Vorsatz von ihren Familienmitgliedern getrennt untergebracht und müssen z.T. sehr lange Fahrtwege auf sich nehmen und begrenzte Besuchszeiten ertragen, um ihre Verwandten überhaupt sehen zu können. Diese Praxis steht dem Gedanken der Familienzusammenführung entgegen und verstößt gegen das Recht auf Familie.
Eine weitere Problematik im Zusammenhang mit dem Auszug aus den Unterkünften stellt die immer verbreitetere Praxis der „Wohnungsführerscheine“ dar. Dabei handelt es sich um ein Konzept, das den Zweck hat, gezielt nur bestimmte Gruppen von Menschen auf den Wohnungsmarkt „vorzubereiten“, was häufig mit der Vergabe eines Teilnahmezertifikats verbunden ist. Diese Angebote sind häufig insbesondere an Geflüchtete gerichtet und leisten rassistischer Diskriminierung beim Zugang zu Wohnungen Vorschub. Die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg ist angefragt, mit uns gemeinsam zu diskutieren und uns von ihren Erfahrungen zu berichten.
Wir wollen diese Themen gemeinsam mit euch diskutieren und Strategien entwickeln wie wir diesen Diskriminierungen entgegen treten können. Konkrete Problemstellungen und Fragen können im Vorfeld der Sitzung gerne an info@fluechtlingsrat-brandenburg.de geschickt werden!
Im Anschluss an die Diskussion besteht wie immer die Möglichkeit, weitere Anliegen und Themen zu besprechen, die Ihr mitbringt.
2018-28-03 Einladung offene Sitzung