Rund 1500 Menschen leben im Land Brandenburg in sogenannten „Gemeinschaftsunterkünften“. Das sind renovierungsbedürftige Wohnanlagen mit Sammelduschen, Wachpersonal und Mehrbettzimmern. 6 qm Wohnraum pro Person – das ist bundesweiter Standard. *„Da ist unmenschlich!“* Flüchtlinge und Initiativen protestieren seit Jahren gegen diesen Zustand. Zuletzt gingen am 5.Oktober über 400 Menschen in Potsdam auf die Straße um menschenwürdige Lebensbedingungen für Flüchtlinge einzufordern – unter anderem ein Ende der Unterbringung in Lagern. *“Es ist ein schrecklicher Weg, Asylbewerber zu isolieren und von der deutschen Gesellschaft auszuschließen, da sie dadurch auch oft als Kriminelle betrachtet werden. Integration ist ein Prinzip, dass nicht nur gepredigt, sondern auch in die Tat umgesetzt werden soll.“ erklären die Brandenburger Flüchtlingsselbstorganisationen* in ihrem Memorandum, das sie am 5.Oktober der Landesregierung übergeben haben.
Auch Sozialminister Günter Baaske forderte die Kommunen im Juni diesen Jahres auf, Flüchtlinge stärker in Wohnungen unterzubringen und kündigte gleichzeitig an „mit allen Akteuren ein Unterbringungskonzept bis zum Frühjahr 2013 zu erarbeiten“.
Umgesetzt werden die Aufforderungen bislang nicht – im Gegenteil: Da sich viele Kreise weigern die ihnen zugewiesenen Asylsuchenden unterzubringen, mussten in der Landeserstaufnahme in Eisenhüttenstadt Container zur Unterbringung aufgestellt werden und im Landkreis Barnim wird eine neue Sammelunterkunft gebaut, statt Asylsuchenden den Umzug in eine Wohnung zu ermöglichen.
*Die Meldungen der letzten Wochen haben deutlich gemacht, dass mit Appellen und vagen Ankündigungen die menschenunwürdige Unterbringungssituation nicht zu lösen ist, wir fordern deshalb die Landesregierung auf, ein Bündel von Sofortmaßnahmen auf den Weg zu bringen, um Flüchtlingen das Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.*
Der Flüchtlingsrat Brandenburg hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es rechtlich, organisatorisch und finanziell möglich ist, sicherzustellen, dass Flüchtlinge unabhängig vom Aufenthaltsstatus dezentral in Wohnungen leben können. Andere Bundesländer zeigen, wie es geht. Viele Kreisverwaltungen sind außerdem der Ansicht, die Unterbringung in Wohnungen liege aus Kostengründen im Interesse der Gemeinden und Kommunen.
Die Landesregierung kann
* die im Landesaufnahmegesetz festgeschriebene Verpflichtung zum Vorhalten von Gemeinschaftsunterkünften streichen und lediglich eine Verpflichtung zur Unterbringung festschreiben. Eine bundesgesetzliche Pflicht, Gemeinschaftsunterkünfte einzurichten oder zu betreiben, gibt es nicht.Im Gegensatz dazu besteht die Pflicht, das öffentliche Interesse und die Belange des Ausländers zu berücksichtigen.
* durch einen Erlass, der Einfluss auf die Art der Unterbringung nimmt, das Ermessen der Kreise steuern, das bundesgesetzliche Regelungen ihnen lassen.
* zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen in einem Erlass festhalten, dass Geduldete nicht verpflichtet werden, in Gemeinschaftsunterkünften zu wohnen.
* die Investitionspauschale, die den Kreisverwaltungen im Landesaufnahmegesetz für die Errichtung und Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften zugesichert wird, in Zukunft nur für die Versorgung von Flüchtlingen mit Wohnungen bereit stellen.
* den Flüchtlingsberatungsstellen zusätzliche Personalmittel zur Unterstützung von Asylsuchenden bei der Wohnungssuche zur Verfügung stellen.