h6. Statt Schutz vor Verfolgung Abschiebehaft
Mit aller Härte geht die russische Regierung seit 1999 vor allem gegen die Zivilbevölkerung in Tschetschenien vor. Die Menschenrechtslage hat sich dramatisch verschlechtert seit gezielt Jagd auf Politiker, Menschenrechtler und Partisanen gemacht wird. Seit einigen Monaten kommen unvermindert viele TschetschenInnen nun auch nach Brandenburg.
Doch hier erwartet sie kein Schutz, sondern die sofortige Inhaftierung im Abschiebegewahrsam Eisenhüttenstadt. Aufgrund der Dublin II Verordnung stellt Deutschland Rückübernahme-anfragen vor allem an Polen und die Tschechische Republik, woher die meisten TschetschenInnen nach Deutschland eingereist sind. Sämtliche Verantwortung für tschetschenische Flüchtlinge wird so quasi an die Länder an der EU-Außengrenze abgegeben. Dort kann aufgrund der Vielzahl der Verfahren humanitäre Versorgung und Integration nur schwer gewährleistet werden.
Für tschetschenische Flüchtlinge muss es möglich sein, dorthin zu fliehen, wo sie ein soziales Netz erwartet. Stark traumatisierte und schwerkranke Flüchtlinge dürfen nicht zwischen den EU-Mitgliedsstaaten hin und her geschoben werden. In Anbetracht der völkerrechtlichen Situation Tschetscheniens ist ein Umsiedlungsprogramm innerhalb der europäischen Zufluchtsländer, zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Flüchtlinge, notwendig.
Der Flüchtlingsrat Brandenburg hat eine Arbeitsgruppe gegründet, die zu diesem Thema Lösungswege sucht und Öffentlichkeitsarbeit macht. Wer Interesse hat, kann sich gerne im Büro des Flüchtlingsrates melden.
Flüchtlingsrat Brandenburg
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam,
Konto 350 101 0000, BLZ 160 500 00