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h2. Der Prozess ist verschoben und findet nicht am 12. März statt!
h2. Residenzpflicht-Prozess in Zossen
Vor dem Amtsgericht Zossen findet am Freitag, 12. März, 13 Uhr eine Verhandlung wegen eines Verstoßes gegen die Residenzpflicht statt. Der 33-jährige Kenianer Teddy M. wurde im Sommer 2007 am U-Bahnhof Amrumer Straße ohne »Urlaubsschein« aufgegriffen.

Seit dem Jahr 2003 lebte Teddy M. im Flüchtlingslager Ludwigsfelde. Für jeden Besuch bei seiner Freundin und Mutter seines Kindes in Berlin musste er zunächst zur Ausländerbehörde nach Luckenwalde fahren, um dort einen »Urlaubsschein« zu beantragen. Kostenpunkt: 4,60 Euro – viel Geld bei einem Taschengeld von 40 Euro monatlich. Ob dem Antrag stattgegeben wurde, kam einem Glücksspiel gleich. War die zuständige Sachbearbeiterin nicht da, wurde der »Urlaubsschein« meist verweigert, mit einschneidenden Konsequenzen. Woher sollte Teddy M. wissen, wo genau der Landkreis endet? Jede Begegnung mit der Polizei war so von Angst begleitet. Mehrmals wurde er kontrolliert, zwei Mal wurde er zu Geldstrafen von 200 bis 300 Euro verurteilt. Im Sommer 2007 dann eine erneute Kontrolle am U-Bahnhof Amrumer Straße. Ein halbes Dutzend Polizisten umringt ihn und zwei weitere Kenianer. Sie werden durchsucht, die Papiere werden ihnen abgenommen.
Dieser Verstoß kommt am 12. März zur Verhandlung, es droht eine Haftstrafe, und das obwohl Teddy M. mittlerweile eine Aufenthaltserlaubnis hat und in Berlin wohnt.
Teddy M. würde sich über eine solidarische Unterstützung vor Gericht freuen.