Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute, am 21.Januer, die Abschiebung eines afghanischen Asylbewerbers aus Belgien nach Griechenland verurteilt. Der Spruch trifft alle EU-Länder, die aufgrund der „Dublin-II-Verordnung“ Flüchtlinge nach Griechenland zurückschicken.
Der EGMR sieht eine Verletzung von Artikel3 (Verbot unmenschlicher Behandlung) durch Griechenland. Außerdem wurde Artikel13 verletzt, das Recht auf wirksame Beschwerde. Belgien ist wegen der Abschiebung in ein Land mit „mangelhaftem Asylsystem“ verurteilt worden. Dem Asylwerber muss Griechenland 1000€ für den immateriellen Schaden und 4725€ für entstandene Kosten zahlen. Belgien hat ihm 24.900€ für den Schaden und 735€ an Kosten zu ersetzen.
Dieses Urteil, so wird erwartet, hat Auswirkungen auf das gesamte Dublin-II-Verfahren.
Hier die ausführliche Falldarstellung durch die Pressestelle des Gerichsthofes für MenschenrechteGrand Chamber judgment
Presseerklärung von Pro Asyl zum Urteil
und die Antwort der Bundesregierung vom 3.Januar 2011 auf eine Parlamentarische Anfrage der Linken im Bundestag zur Situation in Griechenland